Kann das Amt jemand zur Reha zwingen?
Hallo meine Freundin bezieht hartz 4 und alg 1 -alg 1 ist weggefallen da sie länger krank ist und bekommt statdessen kranke geld und ist sie schon länger Krank ,sie hat Psychiche Probleme und bekam nach langer Wartezeit eine Therapeutin , die sie ala Arbeitsunfähig einstuft . Heute bekam sie von der Aok einen Anruf ,dass ddas Arbeitsamt eine Reha beantragt hätte ... Ist meine Freundin verpflichtet die Reha dan zu machen ??? Sie hat Angst und hat sich grad ersr an die Therapeutin gewöhnt und will nicht weg ,kann was passieren wenn sie keine Reha möchte ???kann sie dan eine sperre oder so bekommen
9 Antworten
Ja wenn die Kasse die Therapie genehmigt dann kann sie die nicht ablehnen ohne Ansprüche von Sozialleistungen zu verlieren.
Hat deine Freundin schon einen Rentenantrag gestellt?
Es gibt viele Punkte zu Besprechen die eine Therapie betreffen
Hallo virtualself
Da hast du leider nicht Recht der Gast im Jobcentet ist immer verpflichtet seine Leistungsfähigkeit wieder her zu stellen.
Dazu gehört auch eine Reha
Das Amt braucht keine AU von Ärzten zu akzeptieren sondern sie können auf den MDK sich berufen
Ich habe das alles über 5 Jahre erlebt inkl. Betreuung Gericht Anwalt usw.
Die Therapie dient ihrer Genesung und auch wenn man Angst hat ist das der einzige Weg aus der Krankheit
Wenn die Reha ergibt nicht heilbar hat sie Anspruch auf Rente und vorm Amt Ruhe
Sie macht ja zurzeit eine Therapie und geht jede woche einmal hin ,nur will sie halt nicht in eine Reha , sie macht ja was zur besserung und das müsste doch reichen .
Sie macht ja zurzeit eine Therapie und geht jede woche einmal hin ,nur will sie halt nicht in eine Reha , sie macht ja was zur besserung und das müsste doch reichen .
Nun sie kann ja mal versuchen über ihre Therapie Einen Aufschub für die Reha zu bekommen bei mir hat das Amt damals 5 Gutachter kommen lassen das war schlimmer als die Angst vor der Reha
Aber das Leben geht immer weiter und nur die Therapie kann helfen
Da hast du leider nicht Recht der Gast im Jobcentet ist immer verpflichtet seine Leistungsfähigkeit wieder her zu stellen.
Nein.
Die Grenzen der Zumutbarkeit regelt § 65 SGB I; und eine Therapieform gegen den erklärten Willen des behandelnden Arztes/Therapeuten vorzushreiben, ist nicht.
Und das betrifft grundsätzlich nur Kuren und solchen harmlosen Kram; Operationen bzw. schmerzhafte Eingriffe können sogar problemlos ohne ärztlichen Rat abgelehnt werden.
Ich selbst bin alles gegen meinen inneren Willen vom Amt zur Reha gezwungen worden sogar das Taxi haben sie bezahlt damit ich 200 km zur Reha komme dort hat man mich nach 3 Tagen für nicht Therapierbar nach Hause geschickt danach kam die Rente und ich hatte meine Ruhe seit dem geht es mir was das tägliche Leben betrifft besser den je.
Kann das Amt jemand zur Reha zwingen ?
Nein; und ich vermute mal, dass man ihr seitens der AOK einen fetten Bären aufgebunden hat. Sie bekommt nicht zufällig Krankengeld?
Das Jobcenter kann verlangen, dass sie sich einer zumutbaren Heilbehandlung unterzieht (vgl. §§ 63 ff. SGB I); wie diese aussieht, entscheidet alleine sie in Abstimmung mit Therapeutin und ggf. Arzt. (medikamentös, ambulant, Tagesklinik, stationär ... usw ...).
kann was passieren wenn sie keine Reha möchte ?
Es kann etwas passieren, wenn sie sich jeglicher Heilbehandlung verweigert; dann wäre eine Leistungseinstellung möglich; aber das Problem scheint ja nicht zu bestehen, da sie eine Therapeutin hat.
Ja sie bezieht hartz 4 und jetzt zu dem hartz 4 krankengeld vorher bekam sie zu hartz 4 noch alg 1 aber da sie länger krank war bekamm sie kein alg 1 mehr sondern statdessen krankengeld ,den gleichen Betrag wie alg 1
Da liegt der Hase im Pfeffer; die AOK versucht über die Schiene, Krankengeldzahlungen wegzudrücken.
Kann sie ganz entspannt sehen: solange sie vom Jobcenter nichts hört und noch keinerlei Amtsarzt involviert gewesen ist, kann die AOK sie gerne haben.
Worauf sie PEINLICH GENAU achten soll: JEDEN ARZTTERMIN TAGGENAU WAHRNEHMEN! Ist also Wiedervorstellung am 22.04, darf sie nicht am 23.04 hin; sonst ist Krankengeld futsch ...
Sie war noch nie bei einem Amtsarzt und sie haben recht vpm jobcenter haben wir auch nichts gehört
HALLO HAB SELBST BEI DER AOK ANGERUFEN MEINE FREUNDIN HAT ES FALSCH VERSTANDEN ,DASS IST NICHTS VOM ARBEITSAMT SONDERN DER AOK AMTARZT BEANTRAGT DIESES , sie hat angst abzulehen ,dass dan das krankengeld gestrichen wird morgen muss sie nochmal einen krankenschein abgeben ,dass geld bekommt sie sicherlich egal ob sie ablehnt oder nicht denk ich mal ,aber wie sieht es dan danach auch
Krankenversicherungsrecht ist zwar nicht meine Baustelle, aber ein Amtsarzt, der nur nach Aktenlage entscheidet - Termin hat sie ja nicht gehabt -, bewegt sich gerade bei psychischen Erkranken auf hauchdünnen Eis, ganz abgesehen davon, dass deine Kasse nicht ohne Weiteres mit deinen Diagnosen um sich werfen darf.
Auf telefonische Mitteilungen soll und braucht sie grundsätzlich ohnehin nicht reagieren, sondern soll einfach auf ausschließlich schriftliche Kontakte bestehen und jeden telefonischen Kontakt verbieten.
aber ein Amtsarzt, der nur nach Aktenlage entscheidet - Termin hat sie ja nicht gehabt -, bewegt sich gerade bei psychischen Erkranken auf hauchdünnen Eis,
Nach Aktenlage entscheiden, das macht der MDK der AOK gerne, außerdem arbeitet der MDK für die Krankenkasse ist also nicht unabhängig.
Selbst schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht.
Die AOK kommt für mich niemals wieder in Frage.
Meine Freundin befindet sich zurzeit auch in Therpie sie muss jede Woche 1 mal hin dan wird gesprochen und sie muss übungen machen
Sie muss die Rehamassnahme antreten und auch durchfuehren, wenn das Jobcenter dies vorschlaegt. Ansonsten kann es zu Leistungskuerzungen oder sogar zu einer Sperre der Leistungen kommen.
Aber ein Sachbearbeiter kann das alleine nicht entscheiden, dazu muss ein Amtsarzt gehoert werden was der dazu meint und schliesslich und endlich muss der medizinische Dienst der Krankenkasse die Reha Massnahme auch noch befuerworten.
Du kannst aber, beziehungsweise ein Gegengutachten einreichen bei dem medizinischen Dienst der Krankenkasse. Das heisst du brauchst ein aerztliches Gutachten, das deiner Freundin bescheinigt, das sie die Reha Massnahme nicht antreten kann und zum jetzigen Zeitpunkt die Reha Massnahme auch keine Aussicht auf Erfolg hat. Dies kann der behandelte Therapeut machen dieses Gutachten ausstellen.
Ich wuerde es dann einmal darauf ankommen lassen und notfalls dagegen klagen.
Heute bekam sie von der Aok einen Anruf ,dass ddas Arbeitsamt eine Reha beantragt hätte ...
Wenn jemand Krankengeld bezieht, ist die Agentur für Arbeit nicht zuständig und kann daher auch keine Maßnahmen einleiten.
Ist meine Freundin verpflichtet die Reha dan zu machen ??? Sie hat Angst und hat sich grad ersr an die Therapeutin gewöhnt und will nicht weg ,kann was passieren wenn sie keine Reha möchte ???kann sie dan eine sperre oder so bekommen
Die Krankenkasse oder der medizinische Dienst können aber eine Maßnahme einleiten und wenn man diese einfach ablehnt, kann auch das Krankengeld gestrichen werden.
HALLO HAB SELBST BEI DER AOK ANGERUFEN MEINE FREUNDIN HAT ES FALSCH VERSTANDEN ,DASS IST NICHTS VOM ARBEITSAMT SONDERN DER AOK AMTARZT BEANTRAGT DIESES , sie hat angst abzulehen ,dass dan das krankengeld gestrichen wird morgen muss sie nochmal einen krankenschein abgeben ,dass geld bekommt sie sicherlich egal ob sie ablehnt oder nicht denk ich mal ,aber wie sieht es dan danach auch
Man hat die Möglichkeit sich an die unabhängige Patientenberatung zu wenden.
Aber selbstverständlich kann sie ablehnen. Über eine Therapie entscheidet immer noch Patient in Zusammenarbeit mit Arzt/Therapeuten und nicht das Jobcenter oder die Krankenkasse.