Rückforderung Arge - Ratenzahlung wurde abgelehnt. Ist das richtig so?

8 Antworten

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die arge muss der ratenzahlung zustimmen.. falls die weiter nein sagen empfehle ich dir zu einem anwalt zu gehen (vorher zum Amtsgericht und dir nen Beratungsschein ausstellen lassen, dann fallen für das Anwaltsgespräch keine Kosten für dich an, sondern werden übernommen), manche Arge-Mitarbeiter denken nämlich sie könnten sich über gesetze hinwegsetzen und ihre eigenen regeln aufstellen (oder werfen gern mit paragraphen um sich, die es gar nicht gibt)

VirtualSelf  25.09.2010, 08:56

Wie kommst du darauf, dass die ARGE einer Ratenzahlung zustimmen muss?

Shadewolf  25.09.2010, 12:44
@VirtualSelf

weil einem die grundsicherung zusteht an die auch eine arge nicht ran darf

VirtualSelf  25.09.2010, 16:55
@Shadewolf

Sie kann aber in das Eigentum, das Vermögen pfänden lassen.
Da steht dann der Gerichtsvollzieher vor der Tür und schaut, was er mitnehmen kann ... Offenbarungseid eingeschlossen.
Im Zweifel ist die ARGE bzw. der Forderungseinzug ein knallharter Gläubiger, wenn die Mitarbeiter das Gefühl haben, man verar$cht sie.

fantasiahope 
Beitragsersteller
 25.09.2010, 18:27
@VirtualSelf

Ein Gerichtsvollzieher nimmt aber mit Sicherheit kein Röhren TV und Celoron PC mit ;-) Da sind Aufwand und Kosten der Gerichtsvollzieher höher als die der Ratenzahlung. Wo nichts ist, kann man auch nichts holen...

Shadewolf  25.09.2010, 19:52
@fantasiahope

ein gerichtsvollzieher pfändet nur gegenstände, die als sog. luxusgegenstände bezeichnet werden, normales tv gerät zählt hier nicht dazu..ausserdem ist der gv froh, wenn er nich pfänden muss, sondern der schuldner ratenzahlung anbietet (die er natürlich einhält)...und einen offenbarungseid muss man nur leisten, wenn man keinerlei pfändbare gegenstände hat UND keine ratenzahlungen leisten kann... und die arge verteilt gern heisse luft, besonders wenn sie menschen vor sich hat, die sich nicht zur wehr setzen können.. denn gerade die arge darf nicht so agieren, wie manche mitarbeiter es gerne tun... wie gesagt hol dir nen beratungsschein beim amtsgericht und mach nen termin bei nem anwalt zu einem beratungsgespräch...der kümmert sich drum

VirtualSelf  25.09.2010, 20:32
@Shadewolf

Ob irgendwelche pfändbaren Gegenstände vorhanden sind, ist eine andere Frage.
Und darauf, dass der Forderungseinzug heiße Luf absondert, würde ich mich nicht verlassen.

Shadewolf  25.09.2010, 20:39
@VirtualSelf

die arge verbreitet gerne heisse luft und setzt leute gerne unter druck, obwohl sie das garnicht dürfen :)...und gerichtsvollzieher sind nicht so böse, wie manche denken...die sind auch froh wenn sie den leuten helfen und sie nicht ruinieren...

Die von der Arge sind etwas übermotiviert.

TV und PC kann man sowieso nicht pfänden.

  1. Stelle einen schriftlichen Antrag auf Ratenzahlung.
  2. Wird das abgelehnt, reiche Widerspruch ein. Das schafft viel Zeit.
  3. Zahle auf jeden Fall etwas zurück, damit Du den Willen zeigst.
  4. Und schon gucken die dümmer aus der Wäsche als vorher.

soweit ich weiß, dürfen die keinen tv und pc mehr pfänden. Ich würde es so machen , wie scanner schon geschrieben hat. außerdem pfändet der gerichtsvollzieher nicht gleich, und es dauert ewig, bis da einer kommt.

Mein (noch) Lebensgefährte hat ein ähnliches Problem. Er hat sich zu spät arbeitslos gemeldet, nach einer Kündigung und weiterhin BAB eingesackt. Insgesamt 1700 Euro. Nun arbeitet er wieder, aber kann von seinem Gehalt das lange nicht abbezahlen.

Eine Ratenzahlung wurde ebenfalls abgelehnt. Eh ein Gerichtsvollzieher kommt, dauert es aber. Das deine Tochter angemahnt wurde ist reine Behördensache. Alles Unsinn.

Ich würde immer wieder versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren, und ihnen die Gründe (Zahlungsunfähigkeit) genau ausrechnen. Hartnäckig bleiben, etwas abbezahlen und dann wird das schon!

Es muss sichergestellt werden, das dir und deinen Kind am Monatsende genügend Geld zum Leben bleibt. Wenn du also nur 20€ im Monat abdrücken kannst, ist es einfach so und das Amt muss es akzeptieren. Die Regle lautet jedoch das 10% des Einkommens als Ratenzahlung beanschlagt werden können, natürlich aber auch nur dann, wenn dir, wie gesagt, dadurch noch genügend Geld zum Leben bleibt, ist das nicht der Fall, können dir Raten auch kleiner ausfallen.