Kann Arbeitgeber 3 Wochen Urlaub verweigern?

9 Antworten

Was steht denn im Arbeitsvertrag? Nach dem Bundesurlaubsgesetzt muss der Arbeitgeber den Urlaubswunsch genehmigen, wenn dem nicht wichtige betriebliche Belange entgegen stehen. BUrlG § 7 Absatz 1

12 Werktage (!) sind das Minimum, das er zusammenhängend gewähren muss. BUrlG § 7 Absatz 2

Wie der vollständige Titel Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer schon besagt, regelt das Gesetz lediglich, in welchem Umfang der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren hat. Alles andere regeln Tarifverträge. Laut den meisten Tarifverträgen ist als zusammenhängender "Erholungsurlaub" mindestens 14 Tage zu gewähren.Alles andere liegt im Ermessen des AG.Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind nach § 7 Bundesurlaubsgesetz grundsätzlich die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn dem dringende betriebliche Belange entgegenstehen (z. B. Betriebsferien). Unter Umständen können auch die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer aus sozialen Gründen Vorrang haben.

teddybaeruj  04.08.2010, 14:16

Da ich selber lange Zeit als Leitender Urlaub genehmigt habe, verstehe ich jenseits der hier richtig aufgeführten Regelungen den AG nicht. Ich wäre froh gewesen, wenn meine Mitarbeiter drei Wochen an einem Stück genommen hätten, statt den an Brückentage ins Jahr zu stückeln. Schließlich - und auch das ist Gesetz - dient der Erholungsurlaub der Erholung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.

Die Antworten sind hier sehr irreführend.....lt. Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub zusammenhängend gewährt werden, d.h. komplett, eine Teilung kommt nur in Frage wenn dringende pers. oder betriebliche Gründe dem entgegenstehend. Also ja ..... er muss dir 3 Wochen Urlaub einräumen. Interessant....im Manteltarifvertrag des Einzelhandel von Berlin müssen sogar mindestens 3 Wochen am Stück gewährt werden wenn Grunde für eine Teilung des Urlaubs vorliegen. Das es immer eine innerbetriebliche Abwägung der Interessen des AN & AG sind versteht sich hier von selbst.

Dazu sagt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) im

§ 7 Absatz 2: Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.

Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als 12 Werktagen, so muss einer der Urlaubsteile mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Er muss ihn dir  insgesamt gewähren ode irgendwann auszahlen. Die Sache mit dem zusammenhängend ist zwar korrekt, aber zwei Wochen am Stück sind ja auch zusammenhängend.