Ist das Weitergeben einer Handynummer strafbar?
Hallo,
zu dieser Frage brauche ich eine schnelle Antwort.
Der Ex meiner guten Freundin hat sie angezeigt, weil sie von WhatsApp die Handynummer weitergesendet hat.
Hat sie nun strafrechtlich etwas zu erwarten?
8 Antworten
Hallo,
Deine Freundin hat sich strafbar gemacht da sie die Privatsphäre eines Menschen verletzt hat.
Zu erwarten hat sie eine (kleinere bis mittlere) Geldbuße oder die Anzeige wird fallengelassen, wenn der Betroffene keinen Schaden davongetragen hat
Was soll daran stimmen?
Es gibt kein Gesetz nach der sich eine Privatperson strafbar macht, wenn sie eine Telefonnummer weiter gibt.
Aber Du bzw. Ihr könnt mir ja gerne den Paragraphen anführen, in dem was gegenteiliges steht
Die weiß man mit 15 noch nicht......
Nein - das ist zwar nicht okay, aber nicht strafbar (solange der Empfänger damit nichts Strafbares macht - dann wäre es Beihilfe)
Auch wenn der Empfänger was strafbares macht, ist es noch lange keine Beihilfe.
verstößt gegen ihre Persönlichkeitsrechte
Quatsch - wer seine Handynummer bei WhatsApp einsetzt, macht sie schon öffentlich!
Anders wäre es nur, wenn sie die Nummer "ganz im Vertrauen" bekommen hätte
Na dann führe doch bitte mal den Paragraphen an, nachdem das strafbar währe
falsch
Hallo zocker1234,
es gibt kein Gesetz, nach der es einer Privatperson verboten ist, Adressen oder Telefonnummern anderer Personen zu verbreiten oder in einem Forum zu posten..
Anders sieht es aus, wenn die Person, die Daten verbreiten in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und die Daten im Rahmen der Beschäftigung erlangt haben. In dem Fall greift der folgende Paragraph:
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§ 5 BDSG - Datengeheimnis
Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
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Mit diesem Gesetz soll in erster Linie verhindert werden, dass Firmen im Großen Still die Daten ihrer Kunden verbreiten.
Beispiel wäre zum Beispiel, wenn ein großer Versandhandel, nennen wir ihn mal A, Die Daten die beim Bestellvorgang erhoben werden, wie
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Straße und Hausnummer
- PLZ und Stadt
- TELEFONNUMMER
- Mail-Adresse
an eine Firma, nennen wir sie mal B verkauft, damit diese sie für gezielte Telefonwerbung nutzen kann.
Ansonsten wäre die Verbreitung nur unzulässig, wenn Du sie verbreitest, und andere Personen aufforderst beharrlich Kontakt mit dem Anschlussinhaber aufzusuchen um Kontakt mit ihm herzustellen, denn das wären dann eine nach § 238 StGB unerlaubte Nachstellung die mit Geld.- oder Freiheitsstrafe bestraft werden kann.
Schöne Grüße
TheGrow
Das ist nicht strafbar, aber ziemlich unhöflich.
Haha. Jetzt wird Sie ganz lange in den Kanst müssen. =)
Nein Spaß bei seite. Sie hat nix zu befürchten. Ist zwar nicht nett die Nummer ungefragt weiter zu geben, aber Strafbar ist das nicht. Die lachen den Typ bei der Polizei aus =)
heißt zwar Persönlichkeitsrechte stimmt sonst aber