Ich (minderjährig) habe jemanden unerlaubt in eine Whatsapp Gruppe hinzugefügt und er hat mich nun angezeigt mit welchen Folgen habe ich zu rechnen?
Ich (minderjährig) jemanden im Internet kennengelernt und habe ihn ohne vorher zu fragen in eine Whatsapp Gruppe von nicht mehr als 8 Leuten hinzugefügt, die ihn jetzt angeblich belästigt hätten. Jetzt hat er mich angezeigt und ich habe Angst vor den möglichen Folgen. Was für Folgen habe ich zu erwarten? Bitte sinnvolle Antworten
9 Antworten
Das ungefragte hinzufügen einer Whats App Gruppe ist nicht strafbar und auch dass er angeblich von den anderen belästigt wurde ist doch nicht seine Sache... Mach dir keine Sorgen... Der will dir nur Angst machen 😉
Lieber marla80 ich weiß ja nicht aus welchem Land du kommst. Ich schreibe aus Deutschland. Bei uns zumindest kann eine Belästigung sehr wohl eine Straftat sein. Und dies hat die Polizei bzw. der Staatsanwalt zu überprüfen.
Also, aus welchem Land kommst du, in dem man straffrei andere belästigen darf?
Ich verstehe jetzt auf was du deine Antwort bezogen hast... Ja, wenn er die anderen anzeigt ist das ein Straftatbestand... Meine Antwort bezog sich aber nur auf die Situation vom Fragesteller😉
Ehm, du hast die Frage nicht richtig gelesen... Der Fragesteller hat mit der Belästigung nichts zu tun und mit Watte es neu, dass ein unbeteiligter dafür belangt wird... Erst mal richtig lesen bevor man so vorprescht
Lieber mala80 ich falls der Kommentar an mich gerichtet ist, dann muss ich dir vorhalten, dass ich schon richtig gelesen habe.
Fakt ist, eine Anzeige kann in so einem Fall eben nicht ignoriert werden. Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft kann dies eben nicht ignorieren.
Und ich habe nie geschrieben, dass der Fragesteller was zu befürchten hat. Deine Aussage "da es keine Straftat" ist, ist eben schlicht weg falsch. Eine Belästigung ist sehr wohl eine Straftat!
Und die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft wird bei einer Anzeige eben feststellen müssen, handelt es sich um eine strafbare Belästigung und wenn ja, vom wen geht sie aus. Selbstredend wird man in so einem Fall (Gruppe) auch schauen, ob es Mittäter gab.
Also, ich habe das alles schon richtig gelesen...
Wenn er wirklich die Anzeige gemacht hat kann die Polizei oder die Staatsanwaltschaft das einfach ignorieren?
Also eine Anzeige weil du ihn "nur" ohne zufrage in dein Whatsapp Gruppe getan hast ist quatsch. Er hätte die Gruppe einfach verlassen können und die Leute die ihn belästigen sperren...
Es kommt aber natürlich auch drauf an was für eine Gruppe es war. War es nur zum quatschen oder evtl sowas wie eine Party planen brauchst du dir eigentlich keine Sorgen machen.
War es eine Gruppe mit Pornographischem Inhalt oder etwas in die Richtung könnte es evtl konsequenzen haben.
Wie die andern schon sagten: das Hinzufügen einer Person in eine Whatsapp Gruppe (auch ungefragt) ist nicht strafbar oder verboten, sonst würde es diese Funktion ja nicht geben. Auch das er angeblich belässtigt wurde ist (soweit du die andern nicht dazu angestiftet hast) nicht dein Problem.
Es war eine Gruppe aus schwulen aber dort war keinerlei pornographischer Inhalt von ihm zu sehen
Kleiner Tipp: Mach es doch ganz einfach: Lass dir von den Typ ein Aktenzeichen geben bzw. die Polizeistation benennen.
Er sagt mir nicht wo er die Anzeige gemacht hat
Also, sind wir im Kindergarten.
Angeblich gibt es eine Anzeige, aber er will dir das Aktenzeichen bzw. die Polizeistadion nicht nennen. Ist klar.
Ernsthaft, wenn du tatsächlich nichts gemacht hast, dann warte einfach ab.
PS: Drehe doch mal den Spieß um. Schreibe ihn, dass du nun überlegst, zu einen Anwalt zu gehen. Da würde es welche geben, die auch am Wochenende bzw. an den Feiertage (gegen hohe Gebühr) arbeiten.
Dem würdest du den Fall vortragen. Wenn der "Andere" dich angelogen hat und dich nicht angezeigt hat, dann müsste er die Anwaltskosten bezahlen.
Und sage ihn gleich noch, für diesen Anwalt bräuchtest du das AZ bzw. die Polizeistation...
Was wird da wohl als Antwort kommen?
Danke das ist eine gute Idee aber ich kann ihm nicht mehr schreiben da er mich blockiert hat und wäre das nicht auch irgendwie verboten? Also was du gesagt hast
Was für ein Zufall, nun hat er dich blockiert...
Nein, wäre nicht verboten. Wenn dich jemand anzeigt bzw. behauptet, dass er das gemacht hat, dann hast du das Recht, den zu Fragen, wo er das gemacht hat bzw. das Aktenzeichen zu hinterfragen.
Ihn bei einer Weigerung darauf hinzuweisen, dass man sich wegen seiner Aussage (Anzeige) einen Rechtsbeistand holen möchte und der andere in Falle einer Lüge (gar keine Anzeige) dann ev. die Kosten tragen muss, ich nicht verboten.
Dein Vorgehen (Anwalt nehmen) wäre ja vollkommen legal und wenn du den Anderen auf mögliche Folgen hinweist (bei einer Lüge müsste er ev. die Kosten dafür tragen), dann ist das absolut legal.
kann ihn das nicht mehr fragen weil er mich blockiert hat
als ich das schonmal gefragt hatte hat er nur gesagt die wo ein Schild mit polizei Hessen dransteht
Wir brauchen doch gar nicht weiter diskutieren. Ich habe dir mit meiner letzten Antwort auch nicht nochmals darstellen wollen, was du ihn Fragen sollst, sondern es war die Antwort, warum so ein Vorgehen nicht verboten ist.
Sinn macht jede weitere Diskussion keine mehr. Ich mache mir meine eigenen Gedanken, aber Fakt ist, wenn man alles glaubt, was du so schreibst, dann hast du ja nichts zu befürchten und kannst wegen der möglichen Anzeige nur abwarten.
Vielen Dank!
Ich würde mir wegen der Anzeige keine Sorgen machen. Wenn er Dich damit nur einschüchtern wollte kannst Du Ihn ja fast schon anzeigen.
Ich kenne mich mit Whatsapp nicht so aus, aber kann der die Gruppe nicht einfach wieder veralssen und die Leute die Ihn belästigen einfach bockieren?
Das habe ich mir auch gedacht, aber kann die Polizei oder die Staatsanwaltschaft eine Anzeige einfach ignorieren?
ignorieren können die das wohl nicht, aber Du hast doch nichts Verbotenes gemacht. Wenn das System "Whatsapp" es erlaubt jemanden einfach einer Gruppe hinzuzufügen, dann ist das auch erlaubt.
und was macht die polizei dann? Wenn er trotzdem Anzeige erstattet?
ich kann mir vorstellen, dass die das Verfahren einstellen. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die Dich dafür bestrafen. Wenn überhaupt, dann diejenigen, die den Typen da belästigt haben.
Ist doch gar nicht so schwer:
Die Polizei schaut sich den Gesprächsverlauf an. Dann muss geklärt werden, ob überhaupt eine Straftat (Belästigung, Beleidigung...) vorliegt. Danach wird geklärt, wer diese Straftat gegangen hat.
Da du ja selber schreibst, die anderen hätten ihn angeblich belästigt, hast du damit ja gar nichts zu tun.
erfahre ich dann überhaupt davon?
Klar erfährst du davon. Weil wenn es eine Anzeige gibt, dann wird dir dies mitgeteilt und du kannst eine Stellungnahme abgeben.
Aber ich wäre da an deiner Stelle ganz beruhigt. Wenn "nur" die anderen den belästigt haben und er dich anzeigt, dann könnte dies ja für den "Anzeiger" selber rechtliche Konsequenzen haben.
Es ist ja selbstverständlich, dass man nicht wahllos Menschen anzeigen darf.
und wie lange dauert das ca bis ich davon erfahren dass ich angezeigt wurde und wann ich erfahre dass das Verfahren eingestellt wurde
Ernsthaft, kann es sein, dass du doch "mehr" gemacht hast? Für jemand mit reinem Gewissen, scheinst du doch sehr viel Angst zu haben.
Es wird nicht "ewig" dauern, aber einen genauen Zeitraum kann man sicher nicht nennen. Wie gesagt, frage den Typen einfach nach dem Aktenzeichen bzw. wo er die Anzeige gemacht hat.
Dann kannst du selber dort "vorbeigehen" und nachfragen, ob gegen dich was "vorliegt".
Er sagt mir nicht wo er die Anzeige gemacht hat
Bist du dir sicher das er dich bei der Polizei angezeigt hat ? Oder hat er das nur so gesagt um dir Angst zu machen ? Sollte der wirklich eine Anzeige gemacht haben wird dich nichts schlimmes erwarten ! Um sowas kümmert sich die polizei nicht !
Wenn es nur einmal vorkommt schon
Was meinst du wenn es nur einmal vorkommt?
Also, deine Aussage ist im Grunde nicht schlecht, nur irrst du dich, wenn du schreibst, die Polizei würde sich darum nicht kümmern.
Wenn man belästigt bzw. beleidigt wird, dann ist dies eine Straftat die man sehr wohl anzeigen kann. Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft kann so was rechtlich dann gar nicht "ignorieren".
Vielen Danke, aber ich habe ihn ja nicht belästigt. Und ich weiß nicht ob er mir nur Angst machen will er sagt jedenfalls er habe die Anzeige unterschrieben und, dass meine Zukunft jetzt zerstört sei
Ich habe schon gelesen, dass du ihn nicht belästigt hast. Es ging ja um die allgemeine Aussage, die Polizei würde sich darum nicht kümmern...
nur Angst machen will er sagt jedenfalls er habe die Anzeige unterschrieben und, dass meine Zukunft jetzt zerstört sei
anhand dieser lächerlichen Aussage ist ersichtlich, dass er dummes Zeug quatscht. Wie alt ist betreffender.., lass mich raten, 15, 16 ??
Er wollte dir Angst machen, mehr nicht. locker bleiben, da kommt nichts.
Für die Zukunft: unterlasse es, jemanden einfach irgendwo hinzuzufügen.. Dir würde es auch nicht gefallen, wenn dein Bild oder Rufnummer ggf. für andere ersichtlich sind bzw. du von anderen belästigst wirst.
Kann denjenigen schon verstehen das er sich aufregt.., die kl. Drohung ´Anzeige, blablabla´hätte er sich sparen können.., aber grundsätzlich kann ich ihn verstehen.
Er ist Anfang 20
körperlich vielleicht.., geistig sicher nicht.
wie gesagt, entspann dich..,da kommt nichts.
Also werde ich auch nicht informiert dass das Verfahren eingestellt wurde
Doch, du wirst umgehend informiert, weil du dann einen "Anhörungsbogen" bekommst.
Das wird in dem Fall gar nicht erst als Anzeige aufgenommen, das es keine Straftat ist... Um jemanden anzeigen zu können muss er Ja erst mal eine Straftat begangen haben... Also wird die Polizei solch eine Angreifer nicht aufnehmen und dadurch kommt es gar nicht bis zur Staatsanwaltschaft