Beleidigt Persiax den Islam? Strafrechtlich relevant?
Persiax wischt mit dem Koran den Boden und beschwört Allah,ist das strafbar wie einige sagen?
7 Antworten
Ich weiß nicht, wer dieser Persiax ist, aber in Deutschland ist so etwas nicht strafbar. Das würde auch für die Bibel gelten, bevor ein Einwand kommt.
Man könnte das eventuell als Gotteslästerung auslegen, weil der Koran für Moslems einen besonderen Stellenwert hat, das ist aber schwer. Allgemein dürfte das al "Freie Meinungsäußerung" gewertet werden.
Direkt strafbar ist das nicht.
In arabischen Ländern sicherlich, aber halt nicht hier.
Es gibt in Deutschland keinen Straftatbestand "Gotteslästerung".
Und wieso bitte? Ein Monotheist ist Jemand, der an EINEN Gott glaubt, und nicht an viele. Bei deiner Definition wäre jede Religion, die nur Einen Einzigen Gott hat verboten.
Gotteslästerung (Blasphemie) ist nach §166 StGB strafbar.
https://dejure.org/gesetze/StGB/166.html
Das wäre die Grundlage für eine Anzeige im vorliegenden Fall. Ob das aber für eine Verurteilung eicht, ist fraglich.
Das es jetzt laut Gesetz "Beschimpfen einer Religionsgemeinschaft" heiß, ist hier hier ja wohl reine Haarspalterei.
Nee. Das ist nicht strafbar.
Jeder kann mit seinem Koran machen was er will.
Gehört einem der Koran, kann man damit machen, was man will. Man kann damit den Boden wischen, ihn verbrennen, darauf spucken, urinieren oder defäkieren. Man kann ihn zerreißen, einem Hund zum zerfetzen geben, oder ein Papmache-Schwein daraus basteln. Das wurde alles schon gemacht und ist straffrei.
Den Islam kann man übrigens nicht beleidigen, denn der Islam ist keine Person und nur Personen können beleidigt sein.
Der Islam ist kein Mensch, man kann ihn gar nicht beleidigen.
Wenn es geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören könnte es nach § 166 StGB verfolgt werden.
Ich persönlich halte dies für eine Meinungsäußerung und berechtigte Religionskritik, zumal besagter § sehr schlecht und ungenau geschrieben ist und Religionen grundsätzlich nur Ideen sind und daher keine Rechte haben sollten.
Ich persönlich halte dies für eine Meinungsäußerung und berechtigte Religionskritik
Welche Meinung wird denn geäußert, indem man mit einem heiligen Buch den Boden wischt?
Z.B. dass dieses Buch bzw. was da drin steht zu nicht viel mehr taugt als als Wischmopersatz.
Streng die eigenen grauen Zellen an.
Sowas kann nicht mit dem Argument Meinungsäußerung gerechtfertigt werden. Das ist PROVOKATION und die gläubigen Muslime fühlen sich gekränkt.
Das ist verständlich.
Trotzdem ist es nicht strafbar.
Auch sträfliche Dummheit ist nicht strafbar.
Das ist PROVOKATION und die gläubigen Muslime fühlen sich gekränkt.
Ja und?
So lange es den öffentlichen Frieden nicht stört, ist daran nichts verwerflich.
Wäre Gotteslästerung strafbar, würde sich ja jeder Monotheist ständig strafbar machen ;)