Kamera im hausflur?

4 Antworten

Was sollen die denn zeigen, außer das Personen das Gebäude betreten und wieder verlassen. Solange man nicht weiß, zu welcher Zeit die Grafitis gesprüht wurden, ist jeder auf den Aufzeichnungen verdächtig.

Außerdem ist das nicht gestattet, es wird sich wohl eher um eine Atrappe handeln.

Walum  22.04.2018, 09:35

Na, die sollen die "Künstler" beim Graffiti-Sprühen und die Aufnahmezeit zeigen.

Außerdem ist das nicht grundsätzlich illegal.

ZuumZuum  22.04.2018, 09:52
@Walum

Da haben aber Landgerichte anders entschieden. Selbst eine wiederholte Sachbeschädigung begründet nicht das Persönlichkeitsrecht der Mieter und der Besucher des Hauses einzuschränken. Wenn ich da wohnen würde, und die Hausverwaltung bzw. der Eigentümer das Ding auf Verlangen nicht entfernt, können die jeden Tag Aufkleber davon entfernen bis sie es kapieren.

Cristes 
Beitragsersteller
 22.04.2018, 09:05

aber warum? ich Frage nur weil ich das dann nich verstehe warum man das anbringt

bartman76  22.04.2018, 09:01

Auch Attrappen sind illegal.

Cristes 
Beitragsersteller
 22.04.2018, 08:57

warum ist das nicht gestattet?

Der Hausmeister und der Vermieter bzw. die Verwaltung müssen davon Kenntnis haben, weil der Eingangsbereich Gemeinschaftseigentum ist, sonst darf da keine Kamera sein.

Du musst der Verwaltung Bescheid sagen und der Hausmeister muss die Kamera demontieren, wenn ein Bewohner die Kamera einfach so montiert hat, um den Graffiti-Künstlern das Handwerk zu legen. Oder weil es ein Voyeur ist ...

Kann sogar sein, dass das eine Attrappe zur Abschreckung ist - für die Sache macht das keinen Unterschied.

Cristes 
Beitragsersteller
 22.04.2018, 09:19

die Kamera ist ja von der verwaltung

Walum  22.04.2018, 09:32
@Cristes

Dann ist ja alles gut, oder?

ZuumZuum  22.04.2018, 11:11
@Walum

Nein, ist es nicht, die Mieter sind vor der Installation zu informieren, und wehrt sich auch nur einer, kommt das Dingen wieder ab.

Walum  22.04.2018, 11:43
@ZuumZuum

Das ist richtig, widerspricht aber nicht dem, was ich schrieb.

Also, die Cams "Entwerten" geht ja schonmal nicht, wenn du keinen Entwerter (Wie die Dinger die Immer am Bahnhof/In den Bussen stehen) hast :P

Höchstens kannst du das Material auswerten, solange du weißt, wer das Zeugs hat

Oder es sind Kameraatrappen x,D

Cristes 
Beitragsersteller
 22.04.2018, 09:07

xD

IdR sind Kameras in Mietshäusern illegal. Auf jeden Fall ist es illegal, wenn nicht jeder - bevor er in den Überwachungsbereich tritt - dutlich auf die Kamera hingewiesen wird.

Selbst der Anschein einer Kameraüberwachung (also eine Attrappe) ist illegal.

Cristes 
Beitragsersteller
 22.04.2018, 09:40

okay danke :) ja ist ein schwieriges thema

Cristes 
Beitragsersteller
 22.04.2018, 09:30

jetzt fand ich das

Cristes 
Beitragsersteller
 22.04.2018, 09:30

immobilien/article116323080/Schutz-vor-Graf

Cristes 
Beitragsersteller
 22.04.2018, 09:06

also kurz und knapp kann man nichts gegen etwaige sprayer Unternehmen?

bartman76  22.04.2018, 09:08
@Cristes

Da bin ich überfragt.

Ich will auch nicht behaupten, eine Kameraüberwachung sei völlig unmöglich, aber man muss einfach die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten.

Walum  22.04.2018, 09:17
@bartman76

Das Vorgehen ist ganz einfach: Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss die Kameraüberwachung beschließen und die Bewohner informieren. Auf die Videoüberwachung muss mit einem Schild deutlich hingewiesen werden.

Beim nächsten Graffiti wird Anzeige gegen unbekannt gestellt und die Aufzeichnungen der Polizei als Beweismittel übergeben.

Die WEG kann auch Attrappen beschließen und montieren.

bartman76  22.04.2018, 09:19
@Walum

Ja, prinzipell schon. Nur mit den o.g. Einschränkungen.

Auch Attrappen können natürlich montiert werden, aber auch auf die muss hingewiesen werden.

Cristes 
Beitragsersteller
 22.04.2018, 08:56

so ein Schild ist da da steht video überwacht genügt das nicht?

bartman76  22.04.2018, 09:00
@Cristes

Nicht zwingend.

Zunächst musst du jedem die Möglichkeit geben, den überwachten Bereich nicht betreten zu müssen. Also zB auch dem Postboten, der ggfs. den Bereich betreten muss. Das hängt aber vom konkreten Fall ab.

Dazu müsste ja jeder einzelne Mieter zustimmen, da jeder prinzipiell das Recht hat unüberwacht seine Wohnung zu betreten.

Und, wie gesagt, es ist entscheident, dass du vor dem Betreten des überwachten Bereiches darauf hingewiesen wirst.