Bei mir wurde vor der haustür randaliert und sogar der tuergriff gewaltsam entnommen, weiss wer das war, hab nur keine handfesten beweise was kann ich tun?
Ich weiss zu 100% wer das war die person hats auch zugegeben, nur haben wir uns gestritten und nun tut die person als wär gar nichts passiert. Die fußabdrücke von seinem tritt sind auch noch an der tür zusehen..
5 Antworten
Dann zeig ihn an, wegen Sachbeschädigung, wenn er sich nicht freiwillig dazu durchringen kann, den Schaden zu begleichen.
Stimmt ja, eine Stunde Polizeidienstleistung ist heutzutage Dank dem blöden Mindestlohn heutzutage so teuer geworden. Ich rufe die mittlerweile auch nicht mehr.
komme ich denn mit mangelnden beweisen überhaupt durch? was ist wenn die polizei ihm mehr glauben sollte als mir? Dann darf ich auch noch die polizeikosten übernehmen..
Hallo luckymali,
wenn es Dir darum geht, den Schaden ersetzt zu bekommen, wird Dir ein Anzeige nichts bringen, denn im Strafverfahren geht es darum dass der Täter für seine Tat bestraft wird.
Geht es Dir darum geht, dass die Person für die Tat bestraft wird, kannst Du zur Polizei gehen und einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung nach folgender Rechtsgrundlage stellen, insofern die Tat noch nicht länger als 3 Monate her ist.
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§ 303 StGB - Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
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§ 303c Strafantrag
In den Fällen der §§ 303, 303a Abs. 1 und 2 sowie § 303b Abs. 1 bis 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
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In dem Strafverfahren zählen ja nicht nur Beweise, wie Finger.- oder Fußabdrücke, sondern auch Zeugenaussagen.
Im Strafverfahren hast Du einen doppelten Status. Zum einen Bist Du
- Geschädigter zum anderen bist Du zugleich
- Zeuge
In der Angelegenheit wirst Du als Zeuge vernommen und kannst dort zu Protokoll geben
Ich weiss zu 100% wer das war die person hats auch zugegeben
Ob das für eine Verurteilung reicht bleibt abzuwarten.
Vorstellbar währe aber, dass es erst garnicht zur Verhandlung kommt, sondern, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 153 StPO [http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html] einstellt und nichts dabei rumkommt.
Schöne Grüße
TheGrow
Geh zur Polizei und erstatte Anzeige
Polizei könnte helfen, wenn Du alles unverändert lässt.
Als ob jemand wegen einer Sachbeschädigung Spuren sichern würde 😃
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