Ebay - Preisvorschlag angenommen schon Kaufverpflichtung?
Hallo zusammen,
habe über Ebay einem Käufer einen Preisvorschlag gesendet, dieser hat ihn auch angenommen.
Habe es mir bzgl des Artikels aber anders überlegt. Habe ich den Artikel jetzt schon verbindlich gekauft?
Weil abgeschlossen ist die bestellung ja nicht, habe ja nichts bzgl Zahlungsweisen etc. durchgeführt.
Wie sieht die Lage da aus. Kann ich einfach nicht reagieren und das ganze wird automatisch storniert oder habe ich da jetzt schon eine Verpflichtung?
Danke für Eure Hilfe.
7 Antworten
Ja, Kaufvertrag ist (durch das Akzeptieren des Vorschlags durch den Verkäufer) zustande gekommen. Ich glaub, das steht beim Preisvorschlag aber auch nochmal explizit dabei, dass das so ist.
Sag mal, wozu gibst Du denn sonst einen Preisvorschlag ein? Du machst den, um genau zu diesem Preis kaufen zu wollen. Das steht auch bei der Abgabe des Preisvorschlages dabei.
Natürlich bist Du nun einen gültigen Kaufvertrag eingegangen:
http://pages.ebay.de/help/sell/best-offer.html
Gegenvorschläge
- Wird ein Preisvorschlag von Ihnen abgelehnt und ist der Käufer dazu
berechtigt, weitere Preisvorschläge abzugeben, können Sie diesem Käufer
einen eigenen Preisvorschlag senden. Dieser Preisvorschlag muss über dem
abgelehnten Preisvorschlag und unter dem Sofort-Kaufen-Preis liegen. - Wenn Sie einen Gegenvorschlag senden und der Käufer nicht innerhalb von
48 Stunden bzw. vor dem Angebotsende antwortet (je nachdem, was zuerst
eintritt), verfällt der Gegenvorschlag automatisch.
Das ist doch unmißverständlich
Solltest Du jetzt der Käufer ein, weil in Deiner Frage doch Verkäufer und Käufer vertauscht wurden, wurde der Kaufvertrag ebenso unmißverständich abgeschlossen:
http://pages.ebay.de/help/buy/best-offer.html
Rechtliche Tipps und Informationen
- Wenn der Verkäufer Ihren Preisvorschlag akzeptiert, sind Sie verpflichtet, die Transaktion abzuschließen.
Ja du hast einen verpflichtenden Kaufvertrag abgeschlossen und musst zahlen. Mit Abgabe des Preisvorschlages hast du dein Interesse an dem Artikel bekundet.
Nur der Käufer kann einen Preisvorschlag machen, nicht der Verkäufer.