Wohnwagen nach Kauf nicht abgemeldet
Hallo ich habe folgendes Problem. ich habe im Mai einen Wohnwagen gekauft. Der Verkäufer sagte er lässt das Kennzeichen dran damit ich den Wohnwagen mitnehmen kann. Ich wusste allerdings nicht, dass er noch angemeldet ist. Irgendwie haben wir wohl aneinander vorbeigeredet. Im Kaufvertrag wurde nicht ausgemacht, dass ich den Wohnwagen abmelden muss. Könnte ich jetzt Probleme bekommen wenn ich den Wohnwagen jetzt abmelden will?
MFG Leander
4 Antworten
Du bist in der Zwischenzeit auf Kosten und Risiko des Verkäufers gefahren. Wenn du einen Unfall gehabt hättest, wäre das für den Verkäufer teuer geworden.
Wenn das Fahrzeug abgemeldet wäre, wären ja auch die Kennzeichen entwertet gewesen
Da hat der Verkäufer eben verzockt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben hat er ja bei Verkauf seine Versicherung und auch die Zulassungsstelle zu informieren und wenn er das eben nicht macht, kennt er ja die Folgen, oder?
ein zulassungsschild bedeutet immer das der noch zugelassen ist... Unbedingt schnell ummelden den sonst kommt es wirklich zum großen Ärger.. Du fährst eventuell ohne Versicherung wenn der vorbesitzer den Campervertrag schon auf seinen nächsten übernommen hat.und riskierst die Zwangsabmeldung.. mit allen rechtlichen Konsequenzen..
Ein gewissen wissen über Zulassungsbdeingte verwaltungsvorgänge sollte man von einem Fahrzeugführer voraussetzen können. Joachim
Du fährst eventuell ohne Versicherung wenn der vorbesitzer den Campervertrag schon auf seinen nächsten übernommen hat.und riskierst die Zwangsabmeldung
Zumindest in diesem Punkt kann man die TO beruhigen: Nein, das ist nicht möglich.
Auch wenn das immer wieder - auch hier im Forum - behauptet wird: Die Versicherung eines noch zugelassenen Fahrzeugs kann durch den Verkäufer nicht einfach gekündigt werden.
Vielmehr ist die Versicherung aufgrund der Eigenschaft der Kfz-Haftpflicht als Pflichtversicherung dazu verpflichtet, den Schutz bis zur Abmeldung aufrecht zu erhalten (außer bei Kündigung zum Ablauf. Aber das ist etwas ganz anderes.)
Die Verwirrung entsteht vermutlich dadurch, das es sehr wohl möglich ist, die ggf. vorhandenen Schadenfreiheitsrabatte auf ein anderes oder neues Fahrzeug zu übertragen. Was im vorliegenden Fall wiederum keine Rolle spielt, weil Wohnwagen keine SFR haben...
Ok das heißt ich melden den Wohnwagen jetzt ab und zahle dann die entstanden versicherungskosten an den Verkäufer. Gefahren bin ich mit dem Wohnwagen in den letzten 5 monaten eh nicht.
Das wäre ein sauberer Weg, da so dem Verkäufer kein finanzieller Nachteil entsteht.
Noch ein kleiner Hinweis:
Wenn der Wohnwagen im öffentlichen Verkehrsraum steht (dazu zählen auch Parkplätze, etc.), sollte er nicht ab-, sondern nur umgemeldet werden, da ansonsten neuer Ärger, diesmal mit der Gemeinde, etc., droht (nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sein.).
Danke für den Hinweis. aber der steht im garten:)
das fände ich nichts anderes als Fair , ev hat es der vorbesitzer nóch nichtmal bemerkt.. Joachim
ja ok da haben wir wohl aneinander vorbeigeredet. der Verkäufer sagt nämlich noch ihm ist es egal was mir machen(bezogen auf herumfahren mit Nummernschild) solange wir ihm das Schild wieder zusenden.
Kaum, aber der Verkäufer hat u.U durch die verspätete Abmeldung Kosten, die du erstatten mußt
das ist mir schon klar. nur weil nichts im Kaufvertrag vereinbart wurde dachte ich er sei abgemeldet.