Käufer hat Ware nicht bei Post abgeholt und will jetzt den Warenwert + Versandkosten zurück haben.
Guten Abend,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe bei Ebay einen Artikel verkauft, welcher vom Käufer am 29.12.2015 bezahlt und auch am selben Tag, wie vom Käufer gewünscht, als Warensendung (andere Versandarten wurden angeboten, darunter auch versicherter) verschickt wurde.
Durch den Jahreswechsel ist dann die Auslieferung verzögert worden.
Am 12. Januar 2015 hat die Post dann vergeblich versucht die Ware zuzustellen. Der Käufer wurde von der Post informiert, dass er die Sendung in der Filiale abholen soll.
Am 13. Januar 2015 öffnet er dann bei Ebay einen Fall, dass er die Ware nicht erhalten hat und bewertet negativ. Das wurde allerdings alles schon mit Ebay geklärt.
Da der Käufer dann bis zum 27. Januar 2015 die Sendung nicht abgeholt hat, wurde diese zurückgeschickt und kam am 03. Januar 2015 wieder bei mir an.
Darüber habe ich dann den Käufer informiert, woraufhin er den gesamten Überweisungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) zurückhaben wollte.
Als ich ihm erklärt habe, dass er den Warenwert zurück bekommt, was inzwischen auch schon geschehen ist, ich aber die Versandkosten nicht überweise, da mir die Kosten angefallen sind und der Verkauf ja dadurch nicht zustande gekommen ist, weil er die Ware nicht bei der Post abgeholt hat, reagierte er immer aggressiver und droht jetzt mit dem Anwalt.
Selbst Ebay gibt mir recht, dass ich die Versandkosten einbehalte, da mir diese nachweisbar angefallen sind (habe die zurückgekommene Warensendung ja bei mir).
Ich würde jetzt halt gerne wissen, ob er überhaupt eine Chance hätte.
Achja, ich bin Privatverkäufer und kein gewerblicher.
Vielen Dank schon mal.
Gruß
7 Antworten
Lass ihn doch drohen. Bei 90 % aller Ebayer die mit Anwalt drohen sind es ohnehin nur leere Drohungen. Und ich denke auch kaum dass sich ein Anwalt um einen Streitwert von unter 10 € befassen wird.
Wenn alles mit Ebay geklärt ist, dann ignoriere den Typen und geh nicht weiter darauf ein.
Ich denke er hat keine Chance, sofern Du es Privatverkauft hast.
Bei einem Privatverkauf wird jede Gewährleistung ausgeschlossen.
Er will die Versandkosten zwar gerne zurück haben, aber Du kannst in jedem Fall drauf bestehen dass der Kaufvertrag beibehalten wird. Allerhöchstens kullanterweise kannst Du ihm das Geld zurückerstatten.
Da schon negativ bewertet wurde würde ich an deiner Stelle nochmal versenden und wenn er es dann nicht abholt, die ware behalten.
Ich habe die Erfahrung gemacht dass ganz schnell mit nem Anwalt gedroht wird, die Leute aber niemals was unternehmen. Er weiß eigentlich dass Du im Recht bist. Letztendlich sind Dir die versandkosten entstanden !
So, das ist meine Meinung. Ich kann natürlich nicht sicher sagen ob ich damit auch recht habe , aber ich denke schon :)
Noch mal versenden werde ich nicht, wurde mir auch von Ebay abgeraten.
Er hat ja schon den Kaufpreis zurückbekommen und dank ihm bleibe ich auch auf der Provision sitzen, da er beim Transaktionsabbruch widersprochen hat.
Seine Bewertung wurde von Ebay gelöscht, da diese auch in denen ihren Augen ungerechtfertigt ist.
Privatverkauf und Gewährleistungsauschluss haben mit dieser Sache nichts zu tun. Hier geht es darum, dass der Käufer durch sein Verschulden den Artikel nicht in Empfang genommen hat.
Der Verkäufer hätte nichtmal den Verkaufspreis erstatten müssen.
Nein, für den würde sich das überhaupt nicht lohnen. Denn ein Anwalt kostet deutlich mehr als die paar Euro Versandkosten und wenn selbst Ebay dir recht gibt (die haben ja mit Sicherheit öfter mal solche Fälle), dann wird er damit auch nicht durchkommen und du brauchst dir keine Sorgen zu machen. Außerdem gibt es ja auch einen gewaltigen unterschied zwischen mit einem Anwalt drohen und einen Anwalt wirklich beauftragen. ;)
reagierte er immer aggressiver und droht jetzt mit dem Anwalt.
Soll er ruhig. Er hat keine Chance. Meist sind das so oder so unreife Blagen, das sollte man alles nicht all zu ernst nehmen.
Ebay ist erst ab 18 Jahren erlaubt - das gilt auch für Dich.
Du hast die Versandkosten zu Recht einbehalten WENN ein unversicherter Versand per Warensendung von Vornherein vereinbart war.
War versicherter Versand vereinbart und Du hast unversichert versendet, musst Du ALLES zurück zahlen, weil du dann den Fehler gemacht hast.
Es wurden 3 Versandoptionen zur Auswahl gestellt:
Warensendung
DHL Päckchen
DHL 2kg Paket
Und er hat sich den unversicherten Versand ausgewählt, was aber zweitrangig ist, da die Sendung ja zurückgekommen ist, weil ER sie nicht abgeholt hat.
wenn dir schon ebay recht gibt warum machst du dir dann sorgen
wegen 5€ wird auch keiner zum anwalt gehen
ebay ist kein Richter, und ebay entscheidet nicht nach dem BGB. Von daher kann man schon fragen, welchen Wert die Auskunft ebay's hat (sie hat keinen).
Allerdings sieht der Fall so aus, das der Verkäufer im Recht ist. Und zwar im Recht nach dem BGB und nicht nach ebay's Meinung.
Es gibt leider solche Typen, die auch wegen 1 Cent zum Anwalt rennen, weil sie z. B. eine Rechtsschutzversicherung haben und dann denken, dass sie es doch probieren können.