eBay Paket nicht erhalten - angeblich nicht an Packstation abgeholt - wer ist in der Beweispflicht?
Hallo!
Verkäufer A etwas bei eBay versteigert. Käufer B hat den Zuschlag bekommen und den Warenwert inkl. Versand (Gesamtsumme 10€) an den Verkäufer A per Banküberweisung bezahlt (Verkäufer A hat nur Banküberweisung/Barzahlung bei Abholung angeboten).
Käufer B ist aus beruflichen Gründen tagsüber nicht zu Hause und deshalb sollte das Päckchen (ohne Sendungsnummer) an eine Packstation geschickt werden.
Nach Aussage von Verkäufer A wurde das Päckchen (ohne Sendungsnummer) am 28.07.2014 bei der Post (DHL) abgegeben (nur Quittung über Kauf von Paketmarke vorhanden, kein Beleg, dass es an eine bestimmte Adresse ging, da es keine registrierte Sendung ist).
Somit hätte das Päckchen im Regelfall am Dienstag, 29.07.14, bzw. am Mittwoch, 30.07.14, die Packstation erreichen müssen, was es aber nicht tat.
Nachfragen von Käufer B konnten nicht beantwortet werden, da das Päckchen nicht verfolgt werden konnte.
Laut Verkäufer A kam das Päckchen am Dienstag, 05.08.14, zu ihm zurück, mit dem Vermerk, Käufer B hätte es nicht von der Packstation abgeholt.
Käufer B behauptet aber, dass Päckchen sei dort nie eingetroffen/er hätte keine Benachrichtigung über den Eingang des Päckchens erhalten (kann aufgrund fehlender Sendungsnr. nicht geprüft werden, voraussichtlich auch nicht von DHL, Anfrage an DHL wurde gestellt).
Käufer B hat aber in der Woche 28.07.14 - 02.08.14 noch weitere Pakete von der Packstation abgeholt, sodass das genannte Päckchen auf jeden Fall wäre mitgenommen worden.
Bei der Packstation ist es so, dass es für jedes Paket eine TAN gibt (bei mehreren Paketen ist es zwar die selbe TAN, aber es kommt immer pro Paket eine SMS). Bei Käufer B gingen in der Woche 3 SMS von DHL ein und es wurden 3 Pakete aus der Packstation entnommen (Fächer wurden geprüft ob sie auch leer sind!)
Käufer B will entweder den erneuten Versand der Ware oder sein Geld zurück. Verkäufer A würde die Ware erneut versenden, wenn Käufer B erneut das Porto überweist (was Käufer B nicht möchte, um dem VK nicht noch mehr Geld in den Rachen zu werfen).
Verkäufer A will Käufer B kein Foto vom Karton schicken (zur Prüfung ob die Adresse richtig aufgeschrieben wurde / der Vermerk von der Post darauf steht). Käufer B kann also nicht restlos auschließen, einem Betrüger aufgesessen zu sein.
Ein eBay Fall wurde eröffnet.
Wer ist in der Beweispflicht was das Paket betrifft?
Muss der Verkäufer beweisen, dass das Paket zurück gesendet wurde oder muss der Käufer beweisen, dass es nicht bei ihm eingegangen ist / er von DHL keine Benachrichtigung erhalten hat?
8 Antworten
Wenn es DHL verbummelt hat und keine Benachrichtigung gesandt hat (das sollte sich ja anhand der versandten SMS nachweisen lassen), sollen beide (Käufer und Verkäufer) eine geharnischte Beschwerde an DHL schicken. Ich hatte so einen Fall schon einmal, dass ich keine Benachrichtigungskarte erhalten habe (bei Zustellung an meine Wohnadresse) und die Sendung deshalb zurückging. Nach meiner Beschwerde hat DHL dem Verkäufer eine Gutschrift erteilt, so dass dieser die Sendung noch einmal losschicken konnte.
Stimmt allerdings die Adresse auf dem Karton nicht mit der von Ebay oder Paypal übermittelten überein, müsste der Verkäufer die Kosten tragen. Denn eine Adresse richtig abschreiben, das sollte er schon können. Im oben genannten Fall stimmt mich bedenklich, dass der Verkäufer kein Foto des Kartons schicken will - womöglich war die Adresse nicht korrekt, und die Sendung ging deshalb zurück.
Danke für den Stern! Und du wirst es nicht glauben, gerade erlebe ich es wieder, dass ein Päckchen (es sollte eigentlich an die Filiale gehen) wegen angeblich falscher Postnummer zurückging. Der Verkäufer hat mir Fotos vom Aufkleber gemailt, es ist alles korrekt. Bei der Hotline wurde mir gesagt, dass der Verkäufer wegen nichtberechtigter Rücksendung reklamieren soll, dann bekommt er das Porto zurück und kann das Ganze noch einmal abschicken. DHL verhandelt generell mit dem Absender.
Versucht es mal auf diese Weise. die Service-Hotlin erreicht ihr unter 0228-28609898 (steht auch auf der DHL-Seite). Viel Glück!
Oh man was ein Mist! Wir haben auch die Hotline angerufen, mittlerweile haben wir ein Foto erhalten (über Umwege..) und die Adresse/Postnr stimmt, aber Packstation + Ort sind durchgestrichen (??). Die Frau von der Hotline meinte, sie würden evtl. das erneute Porto zahlen, aber wir müssen jetzt erstmal warten :( Aber danke danke für deine Rückmeldung.
Das ist offenbar die Schuld von DHL. Hier machen wohl manche, was sie wollen. Streichen einfach die Anschrift oder schicken die Sendung zurück, ohne überhaupt zu versuchen, den Adressaten zu finden.
Reklamieren muss der Absender, er bekommt dann einen neuen Paketschein und kann die Sendung noch einmal losschicken. Inzwischen habe ich von meiner Postfiliale sogar noch eine kostenfreie Service-Nummer bekommen: 0800 1 888 444. Dort könnt ihr (bzw. der Absender) auch anrufen.
hm. ich war immer der meinung, an packstationen kann man nur päckchen mit sendungsnr abliefern? wie sonst sollte man an das richtige paket kommen, wenn es nicht irgendwie durch eine nr registriert ist?
Du hast eine Postnummer, die mit bei der Adresse angegeben wird.
Deine Adresse steht dann so auf dem Paket:
Max Mustermann
123 456 78 (das ist die Postnummer, anhand der die Post das Paket dem Empfänger zuordnet)
Packstation 123 (das ist die Packstation wo Du es hingeliefert haben willst)
12345 Berlin (Ort der Packstation)
Bei der Packstation werden sogar Warensendungen eingelegt.
is ja n ding. aber wie kommt man da ran? Reingehen? da könnte man doch auch die anderen päckchen mitnehmen.... sorry, bin wohl zu blond heute...
Nein, dafür bekommst Du eine Benachrichtigungs-SMS (die der Käufer in dem genannten Fall nicht erhalten hat) mit einer 4stelligen PIN. Du gehst an die Packstation, steckst deine Karte rein (ähnlich wie EC Karte, sie hat einen Magnetstreifen hinten drauf) und dann kannst Du die PIN eingeben, die Dir zugesagt wurde und das Paket entnehmen. Es öffnet sich auch nur das Fach, was für Dich bestimmt ist.
Ist halt praktisch, wenn man weiß, dass man das Paket selbst nicht entgegen nehmen kann und man keine Nachbarn hat die es entgegen nehmen würden/nicht möchte, dass ein Nachbar es entgegen nimmt.
wow, supi! könnte ich ja auch probieren! danke!
Schau mal auf die DHL-Seite, dort kannst du dich registrieren lassen und bekommst dann auch die persönliche Magnetkarte zugeschickt.
wenn es kein nachverfolgbares Paket mit Sendungsnummer und Quittung war ist das blöd.
Der Verkäufer muss es nicht auf eigene Kosten nochmal schicken. Also entweder als Paket - der Käufer zahlt das Porto dafür - nochmal schicken lassen oder Geld zurück fordern abzüglich der Portokosten.
Es kann hier sowohl der Käufer als auch der Verkäufer viel bis alles behaupten wenn nichts nachweisbar ist. Ein Zettel über "Briefmarkenkauf" ist genau so wenig ein Nachweis wie die Behauptung, das Päckchen kam nicht an bzw. wurde nicht abholbereit hinterlegt.
Im Normalfall bekommt man auch für die Packstation den schönen gelben Zettel der Post mit dem man es holen kann.
Alles war nicht Paket also nicht nachverfolgbar ist wird auf Käuferrisiko versand.
Ich würde hier, so ärgerlich es ist, wegen 10 Euro auch keinen grossen Aufstand machen. Negativ bewerten, bei ebay als Betrugsverdacht melden, mehr geht nicht.
Bei Packstationen bekommt man keinen gelben Zettel, sondern eine SMS mit der TAN zum Abholen.
Deute ich es richtig, dass beide Privatpersonen sind? Dann ist die rechtliche Regelung ganz klar: Die Käufer trägt das volle Transportrisiko, auch und gerade ob die Ware nicht ankommt oder verloren geht. Da Geiz eben nicht geil ist, lässt man versichert versenden und bekommt eine Sendungsnummer und kann so die Sendung verfolgen.
Wer aus Geiz Päckchen wählt, hat selbst Schuld und der Verkäufer hat mit der Paketmarke/Quittung ausreichend dargelegt, dass er es versendet hat. Sehe keinen Grund, warum der Verkäufer weiter tätig sein muss und irgendwas beweisen muss.
Wie ebay den Fall entscheidet, ist immer fragwürdig, da die selten die dt. Gesetze beachten.
Beide sind Privatpersonen.
Der Verkäufer hat nur Quittung, dass er eine Marke gekauft hat, aber nicht, dass er sie auch benutzt hat bzw. dass das Päckchen für den Käufer bestimmt war. Das wäre nur bei versichertem Versand der Fall, dann hätte er einen Einlieferungsbeleg + Sendungsverfolgung, wie Du schon geschrieben hast.
Verkäufer A will Käufer B kein Foto vom Karton schicken (zur Prüfung ob die Adresse richtig aufgeschrieben wurde / der Vermerk von der Post darauf steht). Käufer B kann also nicht restlos auschließen, einem Betrüger aufgesessen zu sein.
Wenn der Verkäufer sich weigert, an der Aufklärung mitzuarbeiten, wird Ebay den Fall zugunsten des Käufers entscheiden.
Leider hat es sich immer noch nicht bei allen Leuten herum gesprochen, dass man IMMER den versicherten Versand wählen sollte, wenn es um Onlinegeschäfte geht.
Da der VK sich dahingehend eingelassen hat, die Ware wieder zu besitzen, dürfte das alles kein großes Problem sein.
Vielen Dank für deinen Hinweis (erster Absatz), dass werden wir mal versuchen! Hoffentlich klappt es!