Ebay Käufer macht Stress, bitte um Rat

16 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich habe auf ebay einen Bildschirm verkauft und diesen irrtümlicher Weise als 24 Zoll statt 22 Zoll angegeben.

da Du falsche Angaben gemacht hast, mußt Du den Artikel zurücknehmen und dem Käufer auch die Portokosten ersetzen. Es ist ja Dein Verschulden, was kann der Käufer dafür, wenn Du falsche Angaben macht. Er erwartet ja immerhin auch die Ware, die versprochen/angeboten wurde!

Warte mal bis die Ebay-Experten hier auftauchen, die werden Dir das dann auch nochmal ganz genau erklären!

weil ich aus den Ebay AGBs nicht schlau werde

genau deshalb haben Minderjährige auch nichts bei Ebay zu suchen! Bei Ebay ist die Anmeldung, Verkauf und Kauf erst ab 18 J. erlaubt!!

Ebay AGB's §2, Absatz 2:

Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht für die Nutzung der eBay-Dienste anmelden
AlphaGamer2 
Beitragsersteller
 20.11.2014, 14:31

Danke für die Antwort aber erstens läuft der Account über meinen Vater und zweitens bin ich seit einigen Wochen 18.

dogmama  20.11.2014, 14:39
@AlphaGamer2
läuft der Account über meinen Vater

diesen Du aber nicht nutzen darfst!

Nutzer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem eBay-Konto sorgfältig sichern. Nutzer sind verpflichtet, eBay umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein eBay-Konto von Dritten missbraucht wurde.

bin ich seit einigen Wochen 18

ach ja? Und warum schreibst Du hier was anderes?

https://www.gutefrage.net/frage/moeglichkeiten-fuer-befristetes-anfaengerauto?foundIn=user-profile-question-listing

Tja, Lügen haben kurze Beine!!!

augsburgchris  20.11.2014, 16:51
@AlphaGamer2

Auch wenn du erst in "einigen Wochen" (also im Januar) 18 wirst bist du es noch nicht. Und der Wechsel von der beschränkten zur vollen Geschäftsfähigkeit kennt nun mal keine Übergangsphase sondern nur einen Stichtag. Den Geburtstag. Wenn es blöd kommt wird dein Vater nun wegen Betruges angezeigt. Hast du super hingekriegt.

Also mit deinem Vater reden (nicht das es die Polizei irgendwann vorher macht) Geld zurückzahlen und dem Käufer alle Auslagen ersetzen.

AlphaGamer2 
Beitragsersteller
 21.11.2014, 12:42
@augsburgchris

Lustig dieses wichtigtuherische Gelaber jedes mal :'D

Um ehrlich zu sein bin ich schon seit ich 14 bin auf der Plattform aktiv. Es hat nie jemanden gestört und meine Bewertungen sprechen denke ich auch für sich. Geistige Reife und Verantwortungsbewusstsein besitze ich also vermutlich dafür. Klar juristisch gesehen ist das wieder was anderes.. Aber who cares? =)

AlphaGamer2 
Beitragsersteller
 21.11.2014, 12:43
@augsburgchris

Als ob sich jeder einzelne von Euch 100% an jedes Gesetz hält =).

Zyogen  21.11.2014, 14:10
@AlphaGamer2
Lustig dieses wichtigtuherische Gelaber jedes mal :'D

Das einzige, worüber ich in diesem Zusammenhang lachen kann, ist Deine Blauäugigkeit. Du bist seit Deinem 14. Lebensjahr auf ebay aktiv und hast es immer noch nicht geschnallt? Kein Wort von den AGB verstanden? Weißt Du: Das ist genau der Grund, warum Kinder dort nicht mitmachen dürfen!

eddiepoole  17.10.2018, 11:03
@AlphaGamer2

Diese superschlauen "Ratgeber" haben das Thema ja mal komplett verfehlt. Nichts davon hat etwas mit deiner Frage zu tun. Der Käufer interessiert sich einen Dreck dafür, wie alt du bist. Er wäre vllt schon zufrieden gewesen, wenn du ihm einen Nachlass gegeben hättest - sagen wir mal in der Höhe der Versandkosten. Nächstes mal, wenn die Leute hier sinnloses Zeug posten, melde die unnötigen Kommentare einfach; das kostet dich nur ein Paar Klicks und dann werden sie gelöscht.

AlphaGamer2 
Beitragsersteller
 08.12.2018, 16:03
@eddiepoole

Danke. Auf diese Antwort musste ich 5 Jahre warten! :D

Ja, Du musst den Artikel zurücknehmen und auch sämtliche Kosten tragen. Dabei ist es in diesem Fall unerheblich, ob es sich um einen Privatverkauf mit Ausschluss der Rücknahme / Widerruf gehandelt hat. Dem Artikel fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, und das ist ein schwerer Sachmangel, der auch nicht behoben werden kann. Ergo ist der Verkauf rückgängig zu machen zu Deinen Kosten.

Der Käufer macht keinen Stress, der will den Monitor in der Grosse, den Du Angebote hast. Sei froh, dass er nicht einen verlangt, der der Beschreibung entspricht. Schick das Geld. Samt Porto zurück. Und wenn es sich nicht lohnt, sag ihm, Du vzichtest auf die Rücksendung des Monitors.

weil ich aus den Ebay AGBs nicht schlau werde gerade.

Lies doch mal im Rechtsportal.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html

Hier noch der §439 BGB, insbesondere (2):

§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Grinzz  20.11.2014, 15:16
Hier noch der §439 BGB, insbesondere (2):

Der Absatz 2 bezieht sich auf eine erfolgende Nacherfüllung. Hier findet diese aber gar nicht statt, weil es dem Verkäufer unmöglich geworden ist den beschriebenen Artikel zu liefern (§ 275 BGB).

Dem Käufer steht daher eben kein Anspruch auf Nacherfüllung (nach §§ 437 Nr. 1, 439 BGB) zu, sondern ein Schadenersatzanspruch nach §§ 437 Nr. 3, 275, 280, 283 BGB. Dieser umfasst den kompletten eingetretenen Schaden, also auch Portokosten.

Muss ich den Bildschirm (der übrigens zu einem Spottpreis weg ging) zurück nehmen wenn in der Beschreibung ausdrücklich "Keine Rücknahme" stand?

Ja klar musst Du das, der Bildschirm entspricht ja nicht der Artikelbeschreibung.

"Keine Rücknahme" (dazu bist Du eh nicht verpflichtet) betrifft wenn alles wie beschrieben richtig ist.
Bei dir nicht der Fall, da Du lt. Beschreibung einen 24" Monitor verkaufen willst, aber nur einen 22" Zoll lieferst.

Habe ich als privater Verkäufer die Versandkosten zu tragen?

Auch diese musst Du tragen, ist ja dein Fehler wenn Du etwas verkaufst und dann eine falsche Sache lieferst.