ebay kleinanzeigen muss ich jetzt kaufen? bitte dringend um antwort

5 Antworten

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Wird die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher nach dem gemäß Satz 1 oder Satz 2 maßgeblichen Zeitpunkt mitgeteilt, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu einem späteren als dem in Satz 1 oder Satz 2 genannten Zeitpunkt unterrichten darf.

(3) Die Widerrufsfrist beginnt, wenn dem Verbraucher eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt wird. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(4) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 1 über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

Lese doch die AGB dazu ? Wenn der droht hat der Verkäufer nicht unrecht.

Pflichtregel ist, ehe man sich über mögliche Folgen nicht sicher ist, sollte man die Finger vom Mäusen oder Tastaturen weglassen.

Wenn ein Kaufvertrag geschlossen wurde, musst du diesen selbstverständlich auch erfüllen. Ob das hier der Fall ist, kann man anhand deiner Schilderungen nicht sicher sagen. Die Tendenz geht aber in Richtung eines wirksamen Abschlusses.

@ 2014krey

Wenn du einem Kauf zugestimmt hast, dann sollte man auch so fair sein und das dann auch bezahlen oder?

Wie würdest du denn reagieren, wenn du eine Anzeige dort hast, jemand schreibt dir er nimmt das, du tauscht die Daten aus und dann kommt der am nächsten Tag: "Sorry ich möchte das jetzt doch nicht haben, weil ich das um die Ecke billiger haben kann"

Der Käufer hat sich verlassen, wenn du dem Kauf zugestimmt hast, dass du das auch abnimmst.

Wie ich so etwas persönlich finden soll? Scheint heute speziell auf ebay - Kleinanzeigen an der Tagesordnung zu sein, dass Leute etwas haben wollen, zustimmen und es sich dann doch anders überlegen, nur um Geld zu sparen, Sorry, aber das ist für mich nicht ganz seriös.

2014krey 
Beitragsersteller
 05.04.2014, 19:59

Ich habe auch schon sachen bei ebay kleinanzeigen und mein freund bei ebay verkauft,und uns ist sowas auch ein paar mal passiert und was haben wir getan? es war uns fast egal weil immer mal was dazwischen kommen kann oder ähnliches!

Turbomann  05.04.2014, 20:19
@2014krey

@ 2014krey

Ich habe auch schon sachen bei ebay kleinanzeigen und mein freund bei ebay verkauft

Warum hat dann dein Freund keiner genommen `? (grins) Sind die Leute auch abgesprungen?

Richtig es kann was dazwischenkommen, aber das war bei deinem Kauf nicht der Fall oder? Du wolltest ganz einfach die Ware nicht mehr, weil sie woanders billiger war !!

Bei EBAY kannst du auch nicht einfach "abspringen" wenn du etwas kaufst.

Das ist unfair dem Verkäufer gegenüber

Mich wundert es ehrlich gesagt nicht mehr, wenn es Menschen gibt, die sich immer mehr über Käufer ärgern, weil die erst zusagen und dann einfach abspringen.

Man sollte immer so im Verkauf und Kaufen handeln, wie man selber will, dass die Leute mit einem umgehen.

wenn der verkäufer nachweist,dass du bestellt hattest,musst dus abnehmen.

2014krey 
Beitragsersteller
 30.03.2014, 11:41

bei ebay kleinanzeigen kann man nicht bestellen

jockl  30.03.2014, 11:42
@2014krey

Können schon aber sollen ???

gansh  30.03.2014, 12:00
@2014krey
.Habe einen kauf zugestimmt

das ist eine bestellung.