Kabelfernsehen empfangen ohne Vertrag abgeschlossen zu haben! Muss ich nachzahlen?
Unser regionaler Anbieter für Kabelfernsehen hat uns geschrieben das wir seit Einzug in unsere Wohnung, das bereitgestellte Signal des Kabelanbieters zwar nutzen, für den Empfang jedoch nicht bezahlen und uns nicht angemeldet haben. Jetzt will er Schadensersatzansprüche geltend machen. Wir sind vor etlichen (ca. 8 Jahren) eingezogen und waren der Meinung dass die Gebühr in der Miete enthalten ist, da wir ja nie irgendwas unterschrieben geschweige denn bestellt haben. Müssen wir das jetzt für die ganzen Jahre nachzahlen??
4 Antworten
Was steht im Mietvertrag? Ansonsten: Wer etwas nutzt, muss zahlen. Aber es kann nicht sein, dass ihr für die gesamte Zeit zahlen müsst! Wann kam das Schreiben? Falls jetzt im Januar, könnte sicher eine Nachzahlung für 2010 und 2011 rechtlich durchsetzbar sein!
Schreiben kam Samstag! Bin echt noch total überrascht.
Ja, dass müsst Ihr leider nachzahlen. Ihr habt die Möglichkeit gehabt, entsprechend Kabel zu empfangen, also hättet Ihr damals auch entsprechend anmelden müssen, auch wenn Ihr es nicht nutzt.
Das ist wie beim Radio. Die MÖGLICHKEIT an sich, es nutzen zu können, reicht aus, um entsprechende Ansprüche zu erheben.
Bei Gebühren wie GEZ sehe ich das ja auch noch ein. Aber bei Kabelfernsehen!!!
Geh zum Verbraucherschutz, denn ein Teil der Forderungen dürfte bereits verjährt sein.
Den Rest werdet ihr nachzahlen müssen.
Vorher mal einen Blick in den Mietvertrag und die Nebenkostenabrechnungen werfen!
Bei mir wurde das auch versucht...in der NK-Abrechnung stand aber unter anderem Kabelfernsehen drin.
Und demzufolge habe ich das an den Vermieter gezahlt, der hat aber nicht alle Daten korrekt weiter gemeldet.
Ich musste dann nix zahlen und abgestellt wurde auch nix.
Das hätte man euch aber gleich sagen müssen.
Ja denk ich mal auch und es muss doch jemand bezahlt haben sonst klemmen die den Anschluß doch ab.