jva koblenz offener vollzug
hallo, mein Mann soll von JVA Wittlich OV in den offenen Vollzug nach JVA Koblenz verlegt werden. Kann mir einer sagen wie es da mit arbeiten und Ausgang oder Wochenende ist? Muss er dort an den Wochenenden in den geschlossenen Vollzug oder drinnen bleiben oder darf er, dann wieder in der Nähe vom Wohnort, nach Hause bzw. raus, Familie besuchen oder so? Es geht um OV Koblenz! Oder ist das überall gleich geregelt in Rheinland-Pfalz? Bitte keine Beschuldigungen hat Ersatzfreiheitstrafe (eine Geldstrafe absitzen) habe eine Frage...DANKE an alle die mir was richtiges sagen können.
3 Antworten
Hallo,
der Offene Vollzug ist in der Regel in Rheinland-Pfalz überall gleich geregelt. So ist in der JVA Zweibrücken der Offene Vollzug so geregelt, dass man sich dort frei bewegen kann( kann als eine Art Wohnheim gesehen werden) und einer Tätigkeit nachgehen muss. Diese kann in der Gärtnerei, Wäscherei, bei den Maurer oder auch auch einer Firma von außerhalb in der Nähe sein. Man darf jeden Tag von Montag bis Freitag 1 Stunde raus Einkaufen etc also in die Freiheit. An einem Tag von Mo-Fr 2 Std. Immer Abends zwischen 17-19 Uhr. Samstags darf man sofern man nicht heimfährt, 5 Stunden am Stück raus. Man kann von den Urlaubstagen gerechnet, sofern man die Eignung für das Wochenende besitzt 2x im Monat heimfahren. Freitags ab 17.30 Uhr darf man raus, Sonntags um 20 Uhr muss man wieder da sein.
Dies wird auch so ähnlich in Koblenz praktiziert. Es kann natürlich da und da kleine Abweichungen geben, aber die Regel ist die selbe. Hält er sich jedoch nicht an Anweisungen muss er sofort in den Geschlossenen Vollzug zurück.
Hallo ich war in beiden offenen drinne koblenz da würde ich nicht empfehlen rein zu gehen dort sind andere regelungen als zb zweibrücken ich hatte jedes Wochenende in zweibrücken urlaub als ich in Koblenz hin kam galt diese Regelung nicht dort musste ich nach deren regelung beantragen im ersten monat ein Wochenende im 2. 2 usw playstation sind dort auch verboten was in zweibrücken erlaubt war
Offener Vollzug ist erstmal nur eine besondere Form der Unterbringung. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass man auch Urlaub bekommt, um z.B. am WE zuhause zu sein. Das kann so sein, muss aber nicht.
In den geschlossenen Vollzug muss er in der Regel nur dann, wenn er vom Offenen wieder abgelöst wurde, im Normalfall werden auch die Wochenenden im Offenen verbüßt.
ich weiß nichts über Koblenz, aber es kann schon, dass es dort mit Arbeitsplätzen schlecht aussieht, und man keinen Ausgang bekommt. Aber besser wie Geschlossener..
Außerdem soll die Ersatzfreiheitsstrafe ja auch keinen Spaß machen.
Auch Häftlinge sind menschen und sollen in die Gemeinschaft integriert werden deswegen offener vollzug so stehts im stgb als anmerkung
Hallo, danke erstmal für die Antwort. Er hat Angst, das es dort wieder schlimm wird, denn jetzt geht er halt wochentags arbeiten und darf auch für paar Std. nach der Arbeit in der Stadt sein. Die Info das es in Koblenz ganz anders wird, weil man dort angeblich nur mal zum Kiosk auf der anderen Straßenseite dürfe und am Wochenende nicht das Gebäude verlassen bzw. in den geschlossenen Vz.kommt oder erst mal gar nichts darf (solange man noch nichts verdient hat) bzw. kein Arbeitsangebot dort wäre, macht in panisch. Man muß dazu sagen er war noch NIE in Haft, ist jetzt erst ein paar Wochen da und er ist wg. einer Geldstrafe die er nicht bezahlen kann dort, also kein "Verbrecher" und das erlebte in den ersten Tagen hat ihn völlig fertig gemacht. Mache mir große Sorgen...