Jva Haftbescheinigung
Ich wollte mal fragen ob man darauf bauen kann auf der Haftbescheinigung steht Haftantritt das Datum und voraussichterliche Entlassung 27. Dezember verurteilt wurde er aber bis Juni 2014 von was kann ich jetzt ausgehen? Hat jemand ahnung ?
3 Antworten
Hallo, nein kannst du nicht. Auf der HAftbescheinigung steht lediglich das Antrittsdatum und der VORAUSSICHTLICHE Entlassungstermin. Auf dem Vollstreckungsblatt stehen die Daten vom Haftantritt, Halbstrafenzeitpunkt und 2/3 Termin sowie Entlassungstermin und bei mehreren Strafen die Reihenfolge der Vollstreckung.
Die tatsächliche Haftzeit ist immer kürzer als die im Urteil genannte, weil allein durch gute Führung schon eine Straferlass möglich ist und Reststrafen auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Falls Untersuchungshaft vorher war, gibt es auch hier eine Anrechnung.
Bei kürzeren Freiheitsstrafen ist der "Rabatt" immer recht groß, weil eine JVA-Platz viel Geld am Tag kostet, die Häuser überfüllt sind und es bei so geringem Strafmaß viel sinnvoller ist, den Tag nach der Entlassung zu planen - wenn Du dann nämlich Arbeit hast, hast Du selber Geld und lebst nicht von mikrigen Sozialbezügen und der Staat bekommt auch noch ein paar Euros Steuern.
Das die tatsächliche HAftzeit IMMER kürzer ist, ist NICHT richtig. Es besteht unter gewissen Voraussetzungen, die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt oder 2/3 Termin. Dies entscheidet zum gegebenen Zeitpunkt die Strafvollstreckungskammer!
vielleicht ist die Zeit nach Haftentlassung die Bewährungszeit, die aber nicht in Haft verbracht werden muss?
das wäre ja schön ......hoffentlich