Welcher E-Book-Reader ist in der JVA zulässig?
Ich habe mal eine Frage. :-)
Mein Bruder muss in ein paar Wochen zum Haftantritt und wird dann längere Zeit in der Justizvollzugsanstalt residieren. Ich würde ihm gerne einen E-Book-Reader mitgeben.
Aus Artikeln wie von dem Udo Vetter (lawblog.de) weiß ich, dass man davon ausgehen kann, dass so ein Teil zulässig ist, sofern damit kein Kontakt nach außen möglich ist, es darf also kein W-LAN und kein Mobilfunk oder so haben.
Dummerweise finde ich kein solches Gerät. Das scheint es nicht mehr zu geben. Ich bin aber nun 100% sicher, dass ich nicht die einzige Person auf der Welt mit diesem Problem sein kann und möchte daher fragen:
Wer von Euch hat so ein Gerät schon mal in die erfolgreich in eine JVA verbracht? Und welches war das?
1 Antwort
Die genaue Auskunft kann Dir die JVA geben in die er einrücken muss. Letztlich ist E-Book-Reader ein Speichermedium und von daher dürfte er, zumindest im geschlossenen Vollzug, nicht zugelassen sein.
Dann poste doch mal den direkten Link dazu. Die Seite findet nichts zu E-Book-Reader und ein Udo Vetter scheint dort auch nicht bekannt zu sein.
Wenn es sich dabei lediglich um einen Beitrag handeln sollte. wo ein Anwalt seine Ansicht dazu angibt ist das ohnehin mit Vorsicht zu genießen. Vielleicht gibt es aber sogar ein Gerichtsbeschuss dazu, da wäre dann eine Aktenzeichen sehr hilfreich.
Bis dahin bleibe ich bei meiner Darstellung.
Solltest Du diesen:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/10/09/elektro-post-in-den-knast/
Beitrag meinen, so lies noch mal ganz genau nach worum es da geht, das hat nämlich nichts mit Strafhaft zu tun. Für solche, seltenen, Fälle gibt es in einigen Anstalten sogar Computer in denen CDs oder USB-Sticks ausgelesen werden können. Diese Geräte werden den Untersuchungsgefangenen aber nur zeitweise überlassen, in der Regel gibt es sogar einen seperaten Raum in dem sie sich auf ihren Prozess vorbereiten können.
Ich habe doch sogar den Artikel angegeben, war es unbedingt nötig, Unwahrheiten zu erfinden? Danke für Nichts.