Justizvollzugsfachwirt Bewerbung?

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§ 61, Abs. 1 Nr. 1 BZRG:

(1) Eintragungen im Erziehungsregister dürfen - unbeschadet der §§ 21a, 42a - nur mitgeteilt werden

1.den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften für Zwecke der Rechtspflege sowie den Justizvollzugsbehörden für Zwecke des Strafvollzugs einschließlich der Überprüfung aller im Strafvollzug tätigen Personen,

Du solltest also Deine Sozialstunden nicht hinter dem Berg halten, sie werden letztlich nicht sonderlich hoch bewertet, Jugendsünden eben. Verschweigst Du sie aber und es kommt raus kannst Du die Stelle abhaken.

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__61.html