Justiz. Was ist der unterschied?

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Die Beamtin ist beamtet, gehört zum mittleren Dienst. Ihr kann nicht gekündigt werden, wenn sie keine goldenen Löffel klaut. Dafür darf sie aber auch nicht streiken. Die Angestellte hat zwar eine sehr lange Kündigungszeit, wenn sie keinen Zeitvertrag hat, darf aber streiken.

Ferner hat die Beamtin höhere Befugnisse und eine "Laufbahn" vor sich, die Angestellte hat nur die Stelle, auf der sie eingestellt worden ist.

PepsiMaster  13.10.2009, 18:46

Ob die Beamtin zum mittleren Dienst (oder zum gehobenen/höheren) gehört, kann man ohne die Amtsbezeichnung (=Dienstgrad) nicht sagen.

Einer Beamtin kann nicht gekündigt werden, weil kein vertraglich geregeltes Arbeitsverhältnis besteht, sondern ein Beamtenverhältnis (mit Urkunde). Auch ein Beamtenverhältnis kann mit einer Entlassungsurkunde aufgelöst werden.

Ob Beamter/in oder Angstellter/in sagt nichts über die Befugnisse, ausgeübte Tätigkeit, genaue Funktion, Gehalt/Besoldung etc. aus.

Es gibt sowohl Angestellte als auch Beamte in mittleren, gehobenen und höheren Positionen.

Der einzige, ohne weitere Informationen erkennbare Unterschied ist, dass die Beamtin in der Justizverwaltung in einem Beamtenverhältnis (z.B. auf Probe oder auf Lebenszeit) steht (kein Arbeitsvertrag sondern Ernennung durch eine Urkunde) und die Justizfachangestellte in einem Angestelltenverhältnis (sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag) ist.

Über die ausgeübte Tätigkeit, genaue Funktion, Gehalt/Besoldung kann man nichts sagen.

Es gibt sowohl Angestellte als auch Beamte in mittleren, gehobenen und höheren Positionen.

Die eine ist mehr - die andere weniger!

PepsiMaster  13.10.2009, 18:43

Ob Beamter/in oder Angstellter/in sagt nichts über die ausgeübte Tätigkeit, genaue Funktion, Gehalt/Besoldung etc. aus.

Es gibt sowohl Angestellte als auch Beamte in mittleren, gehobenen und höheren Positionen.

Koechlein1948  13.10.2009, 14:55

ist oder isst??

das sagt doch schon der Name lies mal laut,dann wirst auch du verstehen

Das sagt doch schon der Name.