Gibt es einen Unterschied zwischen Justizangestellte und JustizFACHangestellte?
3 Antworten
Also hier in Berlin wird mit "Justizangestellte" die "alte" Ausbildung bezeichnet, mit der die Beschäftigten v.a. Schreibarbeiten erledigt haben (sogenannte Kanzlei). Die Kanzlei gibt es jetzt nicht mehr, die Justizangestellten machen die selbe Geschäftsstellentätigkeit wie die Beamten des mittleren Dienstes. "Justizfachangestellte" ist die Bezeichnung für die neuere Ausbildung, bei der praktisch die "alte" Ausbildung (2 Jahre) und die ehemalige Ausbildung zum mittleren Dienst (2-3 Jahre) in einer 3jährigen Ausbildung zusammengefasst werden.
Justizfachangestelle ist ein Ausbildungsberuf. Justizangestellte kann jede sein, die als Angestellte in der Justiz arbeitet (z.B. auch Aushilfskräfte).
Zwischen den Begriffen "Justizangestellter" und "Justizfachangestellter" gibt es keinen Unterschied. Es ist mit beiden Bezeichnungen der gleiche Beruf gemeint.