Kann man sich als ausgelernte Justizfachangestellte auf kaufmännische Berufe bewerben?
Hallo,
eine Freundin von mir schließt bald ihre Ausbildung zur Justizfachangestellten ab. Jetzt bewirbt sie sich, um nach ihrer Ausbildung arbeiten zu können. Nun haben wir uns gefragt, ob sie sich auch auf kaufmännische Berufe bewerben kann bzw ob ihr Beruf zu diesem Berufsfeld zählt. Beispiel: jemand sucht nach einer Bürokraft und in Klammern steht Bürokauffrau oder ähnliches Oder jemand wünscht eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung. Kann sich sich darauf bewerben bzw macht es Sinn?
Vielen Dank :)
3 Antworten
Das kommt auch auf das eigene Können und die Flexibilität an. Eine Justizangestellte hat einen Beruf erlernt, den man früher "Sekretärin" nannte. So hieß es ja auch früher Justizsekretärin. Wichtige Elemente der Ausbildung sind Sachen wie Büroorganisation, allgemeine Verwaltungsarbeiten und dergleichen. Ich kenne eine gelernte Justizangestellte, die u.a. auch mal bei einer Bank gearbeitet hatte, in der Mahnabteilung.
Wer sich das kaufmännische Fachwissen selbsttätig erarbeitet, kann auch als Justizangestellte im kaufmännischen Bereich tätig werden, das geht durchaus. Es wird nur schwer werden, einen Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass man das kann. Hier wären also zumindest anfangs kaufmännische Tätigkeiten von Interesse, die irgendwas mit Recht zu tun haben. Wie etwa Mahnabteilungen, Personalwesen (Schreiben von Arbeitsverträgen etc) und sowas in die Richtung.
Wer was kann, zuverlässig ist und gut arbeitet, kann es immer zu was bringen. Eine Bekannte von mir ist gelernte Justizangestellte und arbeitet als Senior Product Manager in der Online-Computerspiel-Branche.
lowlow:
Empfehlung: Aufgrund der speziellen Ausbildung würde ich eher eine Position in der Rechtsabteilung eines Wirtschaftsunternehmens wegen der besseren Aufstiegschancen und höherer Bezüge anstreben.
als hilfskraft kann sie fast überall arbeiten?
aber sie hat einen beruf gewählt den sie nur bei überwachung zu tun hat?
kaufmann ist was anderres? da sollte man schon eine grundlegende ausbilung haben?
Nur mal eine kleine Anmerkung: Heute heißen Justizangestellte seit Änderungen im Tarifrecht Justizbeschäftigte. Es sind in diesem Fall nicht verbeamtete Mitarbeiter. Justizsekretärin ist die Dienstbezeichnung einer verbeamteten Mitarbeiterin. Es folgt danach Justizobersekretärin, Justizhauptsekretärin und Justizamtsinspektorin. Und diese Bezeichnungen gibt es bis heute. Die Funktionsbezeichnung für alle diese verbeamteten Mitarbeiter heißt meistens Justizfachwirtin.