Unterschied von Richter, Rechtspfleger, Justizwachtmeister und Justizfachwirt?

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Richter = Hat Jura studiert, 1. + 2. juristische Staatsexamen. Kann als Einzelrichter, oder als Mitglied einer Kammer am Gericht tätig sein. Strafrichter, Zivilrichter, Arbeitsrichter usw. (die grundsätzlcihe gleiche Ausbildung haben Staatsanwälte udn Rechtsanwälte.

Rechtspfleger = gehobener Dienst an Gerichten udn Staatsanwaltschaften. Fachhochschulstudium. Achen Grundbucheintragungen, stellen eRbscheine aus usw.

Justizwachtmeister = einfacher Dienst, passt im Gericht auf, dass sich alle benehmen und führt ggf. Angeklagte aus Vorführzellen in den Gerichtssaal.

Justizfachwirt = vermutlich etwas unter dem Rechtspfleger im Verwaltungsdienst. kenne ich nicht frag mal bitte Google, ich habe keine Lust zu suchen.

PatrickLassan  21.11.2015, 19:10

Justizfachwirt = vermutlich etwas unter dem Rechtspfleger 

Stimmt.

Justizfachwirt ist die Berufsbezeichnung der Beamten des mittleren Justizdienstes nach Abschluss ihrer Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.

https://de.wikipedia.org/wiki/Justizfachwirt

Wie soll man so viele unterschiedliche Berufsbilder hier differenziert beleuchten? Im Internet gibt es mehr als genug Infos. Es reicht auch schon die Seite einer Einstellungsbehörde.

Hallo,

ausführliche Informationen zu den jeweiligen Berufsbildern findest du z.B. hier:

anklicken, durchlesen und so weiter musst du schon selber:

https://www.justiz.nrw.de/