juristische Frage zu Lieferschein
Bei der Selbstabholung meines mehrteiligen Badmöbelprogrammes wurde mir vor Übergabe der Packstücke der Lieferschein zur Unterzeichnung vorgelegt. Über dem Unterschriftsfeld steht: „Ware vollständig, sauber und ohne sichtbare Mängel erhalten. Ich/Wir bestätigen hiermit ausdrücklich, dass keine Drittschäden bei Lieferung/Abholung aufgetreten sind.“
Das Problem: Zu Hause habe ich festgestellt, dass ein Einzelmöbel nicht mitgeliefert wurde. Der Lieferschein weißt korrekt alle Einzelmöbel aus und deckt sich mit dem Kaufvertrag. Alle Einzelmöbel sind separat mit Mengenangabe („Anz.“) aufgelistet. Nachdem ich die fehlende Lieferung beim Möbelhaus reklamiert hatte, wurde dort im Lager recherchiert – ohne Erfolg. Nun beruft sich das Möbelhaus auf meine Unterschrift, ich hätte alles erhalten. Ich behaupte, dass ich anhand des Lieferscheines nur prüfen kann, ob sich dieser mit dem Kaufvertrag deckt, weil es völlig unrealistisch ist, alle Packstücke und somit den Transportschutz vor Ort zu öffnen und den Inhalt zu prüfen. Nur das Zählen der Packstücke gibt meiner Ansicht nach keinen Rückschluss auf die gelieferten Einzelmöbel, da es beispielsweise durchaus sein könnte, dass ein Packstück zwei Einzelmöbel enthält.
Habe ich hier rechtlich eine Chance? Welche Gesetze beschreiben den Inhalt und die „Interpretation“ von Lieferscheinen/Warenbegleitscheinen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
2 Antworten
Wenn du den Lieferschein unterschrieben hast, dann bestätigst du damit rechtsgültig, das du ware erhalten hast. Das heißt bei übergabe nachzählen und auf penibel auf Schäden kontrollieren. Wenn du das versäumt hast, Pech. Das Möbelhaus hat deine Unterschrift, das zum Zeitpunkt der Übergabe alle Teile da waren.
Da sprichst du ein Thema an, dass mich auch schon oft genervt hat. Wenn ich so etwas unterschreibe, dann nur noch mit dem Zusatz u.V., was heißt unter Vorbehalt. Wenn der Paketmann klingelt und was abliefert, kann man ja wohl kaum alles auspacken und kontrollieren. Kann ja auch sein, dass ein Teil defekt ist, auf dem Weg kaputt gegangen ist. Wenn du u. V. unterschreibst, bist du auf dem sichereren Wege. Schreib der Firma einen Einschreibebrief und schildere die Sachlage. Man wird dir das schon glauben und nachliefern müssen. Viel Erfolg.
Ich habe bereits Kontakt zur Geschäftsleitung diesezüglich. Mit genau dem geschilderten Ergebnis...
Die Frage ist nicht, ob die Unterschrift im Wesentlichen eine Rechtsverbindlichkeit darstellt, sondern ob der Inhalt dessen, was Unterschrieben wurde meine Interpretation zulässt. --> 2 Möbel, 1 Packstück Das ist der Kern der Frage und nichts anderes.
Glauben tut man in der Kirche und Nachliefern muß das Möbelhaus auch nichts. Hier wurde ein rechtsverbindliche Unterschrift geleistet. Und damit fertig.
Korrekt müßte es übrigens heißen : unter Vorbehalt einer späteren Kontrolle