juristische Frage zu Lieferschein

2 Antworten

Wenn du den Lieferschein unterschrieben hast, dann bestätigst du damit rechtsgültig, das du ware erhalten hast. Das heißt bei übergabe nachzählen und auf penibel auf Schäden kontrollieren. Wenn du das versäumt hast, Pech. Das Möbelhaus hat deine Unterschrift, das zum Zeitpunkt der Übergabe alle Teile da waren.

Da sprichst du ein Thema an, dass mich auch schon oft genervt hat. Wenn ich so etwas unterschreibe, dann nur noch mit dem Zusatz u.V., was heißt unter Vorbehalt. Wenn der Paketmann klingelt und was abliefert, kann man ja wohl kaum alles auspacken und kontrollieren. Kann ja auch sein, dass ein Teil defekt ist, auf dem Weg kaputt gegangen ist. Wenn du u. V. unterschreibst, bist du auf dem sichereren Wege. Schreib der Firma einen Einschreibebrief und schildere die Sachlage. Man wird dir das schon glauben und nachliefern müssen. Viel Erfolg.

Teilzeitfreak 
Beitragsersteller
 15.02.2013, 14:17

Ich habe bereits Kontakt zur Geschäftsleitung diesezüglich. Mit genau dem geschilderten Ergebnis...

Jewiberg  15.02.2013, 12:43

Glauben tut man in der Kirche und Nachliefern muß das Möbelhaus auch nichts. Hier wurde ein rechtsverbindliche Unterschrift geleistet. Und damit fertig.

Korrekt müßte es übrigens heißen : unter Vorbehalt einer späteren Kontrolle

Teilzeitfreak 
Beitragsersteller
 15.02.2013, 14:19
@Jewiberg

Die Frage ist nicht, ob die Unterschrift im Wesentlichen eine Rechtsverbindlichkeit darstellt, sondern ob der Inhalt dessen, was Unterschrieben wurde meine Interpretation zulässt. --> 2 Möbel, 1 Packstück Das ist der Kern der Frage und nichts anderes.