Entschädigung bei Fehlberatung?
Wir haben vor einiger Zeit eine Küche beim Möbelhaus X bestellt. Letzte Woche wurde die Arbeitsplatte (Keramik) ausgemessen. Es wurde uns mitgeteilt , dass die Arbeitsplatte zu lang sei und daher geteilt werden müsste. Bei der Bestellung wurden wir darauf nicht hingewiesen, auch in den Zeichnungen und im Kaufvertrag steht eine durchgehende Arbeitsplatte drin. Die Länge war bereits vor dem Ausmessen bekannt. Da durch die Teilung eine unschöne Fuge entsteht, möchten wir zumindest eine Entschädigung. Welche Forderung kann man stellen? Schließlich erhalten wir eine Küche, die wir so nicht bestellt habe. Zudem verzögert sich auch die Lieferung der Arbeitsplatte, da nochmal gemessen werden muss etc. Die Küche kostet um die 20000€.
3 Antworten
Hm - eigentlich sollte einem klar sein, daß man Keramik nicht als Meterware beziehen kann und die Fuge hat durchaus auch einen Vorteil, weil es die Bruchgefahr reduziert
Da die Arbeitsplatte ja nur einen kleinen Teil der Kosten ausmacht, habt Ihr 2 Möglichkeiten - entweder auf einen eher geringen Rabatt setzen oder ein anderes Material wählen (das dann nahtlos sein kann)
Laut Hersteller geht die Arbeitsplatte bis 3m - unsere wäre 3,17m. Aber das sollte dann der Berater wissen - wir haben das nicht hinterfragt
Ich würde Fotos machen zum Laden gehen und eine Nachbesserung fordern.
Da machst Du nichts, das ist normal.
Wie lang ist den die Arbeitsplatte insgesamt? es gibt leider Beschränkungen bei den Längen (sogar bei bulthaupt Küchen in der länge). und da kommt man nicht drum rum ausser man bestellt eine Arbeitsplatte die man fugenlos verbinden kann (Edelstahl, Corian, ecc) ... kostet aber auch
Es ist relativ normal, dass es Nachbesserungen und unvorhergesehene Änderungen gibt. Dort wird etwas vergessen, hier etwas als selbstverständlich angesehen, was es für den anderen aber nicht ist.
Das ist menschlich und wie hier in eurem Fall zwar ärgerlich, aber durchaus noch im Rahmen.
Wie meinst du das? Dass es keine kompetenten Küchenverkäufer gibt?