Dürfen die Eltern mit ihrem Kind einen Film anschauen, der laut FSK nicht für das Kind geeignet ist, da es noch zu jung ist oder machen sie sich damit strafbar?
8 Antworten
Das "F" steht für freiwillige ...
Aber Vorschrift könnte man das natürlich auch nennen, denn wenn ein Film ausgezeichnet ist, dann darf man ihn im Kino auch nur mit diesem Mindestalter ansehen, sonst lassen sie dich nicht rein.^^
Wenn du allerdings mit 14 einen FSK 16 Film im Kino ansiehst, sprich: -du lügst den Kassierer betreffend deines Alters an, dann begehst du KEINE Straftat.
Wenn du deine Kinder einen Film daheim sehen lässt, welcher nicht für ihr Alter geeeignet wäre, dann wäre das höchstens verwerflich, verantwortungslos... wie auch immer, aber auch dadurch begehst keine keine Straftat.
Wenn du sie zwingen würdest, dann wäre das was anderes. Auch bei Porno wäre es wohl was anderes, weil genau diese Branche besonders behandelt wird. Sexualität wird Kindern soweit wie möglich ferngehalten. Aber ich glaube, da verletzt du auch nur lediglich deine Fürsorgepflicht.
Natürlich können die das im öffentlichen Raum nicht aushebeln, das ist richtig. Trotzdem steht die Abkürzung für "Freiwillige Selbstkontrolle", so heißt diese Kommision.
Es ist mehr eine Empfehlung, die Eltern können entscheiden. Dadurch ist der Verkauf an Jüngere als der FSK aber nicht erlaubt, da die Einverständniserklärung der Eltern fehlt
Eltern dürfen sich mit ihren Kindern auch Filme ansehen mit einer FSK die höher liegt als das Kind alt ist.
Nur im Kino, öffentlichen Vorführungen und im Verkauf ist dies keine Empfehlung sondern gesetzlich bindend.
Siehe JuSchG §11 bis 14
Es ist nur eine Empfehlung außer es stört das Kind Psychisch
FSK ist die Alter freigabe. Daran müssen sich Geschäfte etc halten, sonst müssen die Strafe zahlen. Deshalb ist dad auch keine Empfehlung. Natürlich können die Erziehungsberechtigungen entscheiden, dass ihr Kind zB FSK 18 zocken oder schauen dürfen.
Heißt aber nur, ein Filmproduzent z. B. muss sich dieser Einschätzung nicht stellen.
Macht er es, ist sie auch (im öffentlichen Raum) bindend und Eltern können das nicht aushebeln (Kinobesuch mit 6-jährigen und Altersfreigabe 16).