Wie lange darf ein 13-jähriger vom Gesetz her draußen bleiben?
Wie lange darf ein 13 Jähriger vom Gesetz her draußen bleiben??
11 Antworten
Was meinst du mit "darf"?
Wann ist es eine Straftat, noch draußen zu sein? Nie- du wirst geschützt und nicht bestraft. Strafbar macht sich höchstens jemand, der dich mit in Bars nimmt und so. (Diese Regelung für unter 16jährige, die um eine bestimmte Zeit zuhause sein sollen, gilt nur für Amerikaner)
Wann könnte ein Polizist mal nachfragen, was ich um diese Zeit auf der Straße zu suchen habe? Jederzeit- das machen die nach Augenmaß, wenn sie der Meinung sind, das tut dir nicht gut oder du bist vielleicht ein Ausreißer oder so. Mit Strafe hat das nichts zu tun, nur mit Schutz.
Wann könnten meine Eltern Probleme mit dem Jugendamt bekommen, wenn ich so viel nachts draußen herumstreunere: Wenn du dich dort aufhälst, wo es gefährlich oder verboten ist (etwa nachts in Bars und Diskos, zusammen mit Jugendlichen, die Ärger machen, wenn du unter Brücken pennst oder in ausgeräumten Häusern, wenn du regelmäßig bei Dunkelheit völlig alleine draußen bist und anscheinend kein Erwachsener auf die Idee kommt mal nach dir zu fragen oder dir Geld für ein Taxi zu geben oder du regelmäßig in der Schule einschläfst und keine Hausaufgaben mitbringst)
Wann krieg ich Ärger mit meinen Eltern? Wenn sie eine Zeit festlegen, gilt diese für dich. Egal welche Uhrzeit es ist und ob sie dir früh oder spät vorkommt. Hälst du dich daran nicht, können und dürfen sie sich Erziehungsmaßregeln für dich einfallen lassen. Was das ist, da sind sie ziemlich frei- nur Schlagen geht nicht oder dich von der Schule wegnehmen oder sowas.
Ab 22 Uhr sollte ein 13Jähriger damit rechnen, dass die Polizei ihn nach Hause bringt, wenn sie ihn draußen aufschnappt.
Ich bin noch mit 17 um 20 Uhr von der Polizei aufgegriffen und nach Hause gebracht worden.
1965 oder noch früher da ich mit 13 um die 24uhr nicht mal die polzei was gesagt hat als ich zigarten rauchte obwohl man sie ausmachen muste wenn polzei jemand aufhelt ich denek eher er redet nur das war auch früher so nicht
In Deutschland gibt es keine Regel dazu, das bedeutet dass du solange draußen bleiben kannst wie du willst, und deine Eltern es dir erlauben.
einwandfreie Antwort; warum nur kapieren das so wenige??????
Das ist ja wohl mal falsch! Man sollte nur antworten, wenn man es auch wirklich weiß!
Der meinung bin ich, falsche Antwort.
Da liegt ihr falsch, ich antwortet so wie es das deutsche Gesetz regelt.
Du hast Recht! Strafrechtlich gibts keine Grenze. Nur Jugendschutz regelt den Aufenthalt in Bars und Diskotheken- bestraft werden dann aber die Erwachsenen, die es zulassen.
Tja, und dann kommen Antworten wie von GhostDogDe, weiß es selber nciht besser aber will belehren, sehr amüsant für meinen Teil ;)
Übrigens hat das mit Strafrecht nichts zu tun, sondern einzig und allein mit dem Jugendschutzgesetz.
die Antwort von Borkenschwein ist einwandfrei; wo bitte sollte auch eine anderslautende Regelung stehen; wenn überhaupt dann im Jugendschutzgesetz; schau Dir das bitte mal genau durch; Du wirst dort nur Regelungen finden wo und bis wann sich Jugendliche an bestimmten Orten (Kino, Restaurant, jugendgefährdende Orte) aufhalten dürfen. Aber es gibt keine Regelung, dass sich Kinder/Jugendliche nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt draussen aufhalten dürfen.
@Borkenschwein; lass Dich nicht beeindrucken; Deine Antwort ist einwandfrei.
Du bist mein Lieblingsfisch ;) Blubb ^^
Es ging um das Gesetz - das Jugendschutzgesetz ist ein Gesetz! Es ging nicht um das "Strafgesetz". Das ist etwas anderes!
Und es gibt halt eine gesetzliche Regelung, wie lange Minderjährige draußen sein dürfen!
Darum ist die Anwort von Borkenschwein falsch! Gesetz und Strafrecht sind zwei paar Schuhe! Und hier wurde nach dem Gesetz gefragt - nicht nach dem Strafrecht!
Ok, gut. Es bezieht sich auf bestimmte Orte. Aber was will ein 13 Jähriger spät nachts auf der Straße? Mal von den "Gefahren" abgesehen?!
Ich kann da nichts Falsches erkennen. Schau du lieber selbst nochmal in das von dir zitierte Gesetz...
Ist doch egal was er da will, es gibt kein Gesetz das es ihm verbietet und fertig.
muss doch dir egal sein, und wenn er nur 1 Starse weiter geht zu seiner oma, ihn wert polzei nur anhalten und genau fragen wo er hin möchte und wenn er das sagt galben sie ihm oder hacken nach mehr auch nicht.
Die Wikipedia schreibt dazu unter dem Begriff Jugendschutzgesetz (Deutschland): "Entgegen einer landläufigen Meinung regelt weder das JuSchG noch ein anderes Gesetz, zu welchen Zeiten sich Jugendliche in der Öffentlichkeit, zum Beispiel auf Straßen, aufhalten dürfen, obwohl Überlegungen, eine solche Regelung einzuführen, schon diskutiert wurden."
Die Entscheidung liegt meines Erachtens daher alleine bei den Eltern (bzw. Erziehungs-/Personensorgeberichtigten), die entscheiden können, wie lange ihr Kind draußen sein darf.
Nur aus interesse - wann war denn das?