Jugendrichterliche Ermahnung Strafe?!
Hallo,
habe nun in meinen knapp 21 jahren meine erste Anezige bekommen.. und einen Termin zu einer "Jugendrichterlichen Ermahnung" bekommen.
Muss man dort irgendwelche Sozialstunden leisten oder Bußgelder abzahlen?
Oder einfach bei einsicht sagen "Nicht nochmal sonst Strafe!" ?
7 Antworten
Die Ermahnung ist eine mögliche Voraussetzung dafür, daß das Verfahren nach § 45 JGG eingestellt wird. Entsprechend handelt es sich auch nicht um eine Verurteilung oder Vorstrafe. Es ist aber möglich, daß mit der Ermahnung noch zusätzlich die Auflage verbunden wird, einige Sozialstunden abzuleisten.
Das kommt drauf an, in der Regel bleibts bei einer Ermahnung. Was hast du denn angestellt?
Eine Ermahnung ist keine Strafe, weil kein "echtes" Gerichtsverfahren vorausgegangen ist.
kommt drauf an was du gemacht hast vieleicht sozialstundeb oder geldstraffe bei wiederholung wierds schlimmer gfg
Sotufu
Wir wissen nicht, warum die Anzeige gemacht wurde und auch sonst nichts über dich und diese Angelegenheit. Wie sollten wir denn wissen, wie der Richter entscheidet?
Ich vermute, der Richter wird dir eine Standpauke halten und dich darüber aufklären, was im Wiederholungsfall auf dich zukommt und das war´s.
dort steht "Wegen VERDACHT von Bedrohung"