Diebstahl im primark Strafe?
Hey weiß das das hier nixht hingehört aber ich hoffe mir kann trdm einer helfen bevor die frage hier gelöscht wird. habe gestern ne Dummheit begangen & Klamotten in Höhe von 121€ geklaut & wurde erwischt meine frage ist nun (bin 18) was für ne Strafe auf mich zu kommt. Einer meinte ich werde zum Gericht geladen & auf mich kommen dann kosten in Höhe von 2000-3000€ zu. Der Polizist meinte später aber das ich entweder ne Verwarnung bekomme oder Sozialstunden leisten muss & der Eintrag ins führungszeugnis bleibt 3 Jahre richtig? Es ist das erste mal das ich sowas gemacht habe & hatte sonst nie einen Eintrag oder bin sonst irgendwo aufgefallen. braucht mich nicht fertig zu machen bereue das sowieso hoffe nur auf jmd der mit ne Antwort geben kann
4 Antworten
Ich arbeite im Bereich Jugendhilfe / Sozialstunden und kann dir sagen, dass das regional mit der Bestrafung sehr unterschiedlich ausfallen kann. Hier in NRW würde so etwas meistens im Rahmen des Jugendstrafrechts abgehandelt und ohne Gerichtsverhandlung. Die Strafe wären da entweder ein paar hundert Euro oder 20 bis 60 Sozialstunden. Aber schlimmstenfalls droht dir eine Gerichtsverhandlung und mit Sicherheit max. 500 bis 600 Euro Strafe. Eine Eintragung ins Führungszeugnis wird es auf keinen Fall geben.
& dann bin ich erstmal erleichtert das es keinen Eintrag in mein führungszeugnis gibt
So einen Fall hatte ich schon lange nicht mehr, hab aber im Hinterkopf, dass es da nach Jugendstrafrecht auch im Heimatort verhandelt werden kann, übernehme für diese Aussage aber keine Garantie.
Nach § 34 BZRG gelten folgende Löschungsfristen:
Löschung nach 3 Jahren:Verurteilungen wegen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 MonatenFreiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung (wenn die Bewährung nicht widerrufen und keine weiteren Eintragungen vorhanden sind)Jugendstrafe bis zum einem JahrJugendstrafe bis 2 Jahre, wenn Bewährung
Löschung nach 5 Jahren:bei allen übrigen Fällen, also bei Freiheitsstrafen über 1 Jahr oder Jugendstrafe über 2 Jahre ohne Bewährung mit Ausnahme der folgenden Fälle
Löschung nach 10 Jahren:Freiheitsstrafen oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr bei Verurteilungen wegen §§ 174 bis 180 oder 182 StGB (Sexualstraftaten)
Hallo, ein Richter wird die Strafe festlegen. Daher kann keiner genau sagen wie hoch deine Strafe wird.
Es gibt einen Ermessensspielraum und Gesetze und in diesen trifft der Richter seine Entscheidung.
Ich hatte sowas auch mal als ich 17 war, das gab eine Verwarnung, mehr nicht. Wieso kommen Kosten in Höhe von 2000-3000 Euro auf Dich zu? Checke ich nicht. Ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt nicht, keine Sorge.
Also: Locker bleiben. Wegen der zu erwartenden Strafe kannst Du ja auch mal hier fragen, das ist ein Anwalt, der so eine Forum betreibt und man kann da Fragen stellen, die er meist selber beantwortet, habe da auch schon Fragen gestellt:
https://tinyurl.com/yc58w8ty
Okay das ist in Berlin passiert aber ich wohne in NRW wird aber trdm dann in Berlin entschieden richtig?