Jugendpflege/Jugendhilfe - Unterschied?
Im SGB VIII ist von "Jugendhilfe" die Rede - ist mit "Jugendpflege" dasselbe gemeint, oder gibt es einen Unterschied ?
1 Antwort
Ja. Der ist aber so wie zwischen Äpfeln und Obst.
Jugendpflege ist Teil der JH und gehört auch zum SGB VIII. Während der bekanntere Teil der JH sehr individualisierte Erziehung von jungen Menschen betrifft, die bestimmte "Probleme" haben und darum z.B. Hilfen zur Erziehung bekommen, betrifft die Jugendpflege i.d.R. Gruppenmassnahmen und setzt kein individuelles Problem voraus.
Öffentliche Jugendpflege anerkennt und finanziert z.B. Jugendzentren und freie Jugendverbände (Falken, evangelische Jugend, auch z.T. Parteijugendverbände), und deren potentielle Aktivitäten wie internationalen Jugendaustausch, Workcamps, Freiwilligendienste usw. ec.
Das ist heute i.d.R. meist nur noch theoretisch, steht im Gesetz als möglich, findet aber immer seltener statt, weil die Budgets zusammengestrichen und in den meisten Ländern und Kommunen ganz entfallen sind. Du kannst aber mit der JP in Berührung kommen, wenn Du bspw. Bundes- oder Europamittel für ein internatioanles Jugendcamp beantragen wolltest und dafür eine sog. öffentliche "Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe" benötigst:
http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/75.html.
Diejenige Abteilung, mit der Du dann zu tun hast, ist die Jugendpflege bzw. der Mitarbeiter ein "Jugendpfleger".