Wie viel Bafög steht mir zu bei Jugendhilfe?
Hier ist ein sehr kompliziert geschildeter Fall,weswegen ich dringends Hilfe benötige :D
Also,ich bin 19 Jahre alt und habe einen Studienplatz in Dortmund bekommen. Ich bekomme jedoch Jugendhilfe inklusive eine sogenannten "Verselbstständigungswohnung". Jedoch ist das Ziel von mir und meiner Betreuerin hinsichtlich meines Alters der Auszug und die komplette Selbstständigkeit. Also haben wir vor, die nächste Wohnung durch Bafög finanzieren zu lassen. Meine Betreuerin sagt jedoch, ohne eine eigene Wohnung stehe der volle Satz an Bafög nicht zu. Daher wollen wir erst mal ALG II beantragen um eine Wohnung zu bekommen,die nicht vom Jugendamt nötig ist. Ich finde das jedoch ziemlich komisch,denn die Jugendhilfe ist doch nur eine zeitlich begrenzte Hilfe bis zur Verselbstständigung,wieso würde das Bafög Amt also die Jugendhilfe als Grund sehen mir die Leistungen zu kürzen? Natürlich ist das Problem,dass meine Wohnung dadurch finanziert wird und daher der volle Satz solange nicht notwendig sei,jedoch finde ich da die Jugendhilfe endet,sobald ich das Geld bekomme und die Wohnung gefunden habe dürfte das doch nicht wirklich ein Grund sein,oder sehe ich das etwa falsch.Hätte da gerne eine Erklärung für :D
Der Antrag auf Grundsicherung verlangt nämlich auch das Beantragen von Bafög im vorraus,jedoch wird ja dann trotzdem die Leistung gekürzt,sollte meine Betreuerin Recht behalten wegen der Jugendhilfe .Das heißt ich müsse für meine Wohnung und das Studium teilweise von der Grundsicherung finanziert werden,was an sich nicht schlimm ist, jedoch auch aufwändiger im Falle eines Umzuges nach Dortmund.Irgendwas wenn nicht alles muss ich doch falsch sehen...
2 Antworten
Der BAföG-Höchstsatz unterscheidet sich danach, ob du bereits einen "eigenen Haushalt" führst oder noch im elterlichen Haushalt lebst bzw. in einer Einrichtung des Jugendamtes wie z.B. einer "Verselbständigungswohnung".
Mit einem eigenen Haushalt ist dein Anspruch höher.
Daher wollen wir erst mal ALG II beantragen um eine Wohnung zu bekommen,die nicht vom Jugendamt nötig ist.
Wenn du also vorübergehend eine durch das Jobcenter finanzierte Wohnung beziehst, hast du einen höheren BAföG-Anspruch (735 Euro inklusive Kindergeld, wenn keine "Familienversicherung" möglich ist, noch zusätzlich die Kosten einer studentischen Krankenversicherung...).
Außerdem würde dir das Jobcenter eine "Erstausstattung" finanzieren, was durch BAföG nicht möglich ist.
BAföG-Geld zählt als "Einkommen" und ist daher vorrangig vor anderen Unterstützungsleistungen zu beanspruchen....
... aber allen ist doch bekannt, daß die Leistungen nach dem BAföG deutlich schlechter sind.
Was läuft denn da unrund? Das Studentenwerk bezahlt keine komplette Miete, nicht einmal die Beiträge für eine KV, und den Umzug/die Mietsicherheit und die Erstausstattung schon gar nicht.