Schweigepflicht als Erzieherin gegenüber der Jugendhilfe
Hallo,ich arbeite das erste Jahr als Erzieherin in einem Kindergarten. Nun rief neulich die Jugendhilfe bei mir an und wollte sich über ein Kind aus meiner Gruppe erkundigen. Die Familie wurde von der Nachbarschaft wegen häuslicher Gewalt angezeigt.Ich sagte dem MA der Jugendhilfe, dass bei uns keine Anzeichen von häuslicher Gewalt anhand durch blaue Flecken, etc. erkannbar sind, dass das Kind teilweise im Verhalten schon auffällig ist, wenn es Zuhause einen schlechten Tag hatte, aber im Gesamten völlig normal entwickelt ist. Meine Frage: Habe ich dadurch meine Schweigepflicht verletzt? Also habe ich durch das was ich gesagt habe zu viel gesagt? Ich grübel schon die ganze Zeit darüber und fühle mich schlecht :( Zum anderen finde ich es aber auch gut, dass die Jugendhilfe nachfragt, wenn man bedenkt was heute alles passiert!Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen! Danke!
10 Antworten
Das wäre Sache deiner Gruppenleitung gewesen, evt. wäre der Mensch der Jugendhilfe der Gruppenleitung auch persönlich bekannt gewesen, dann kann es auch sein, das telefonisch das Thema "grob" angeschnitten wird.
Wenn es die Jugendhilfe tatsächlich am andern Ende war, hast du keine Daten preisgegen, die du nicht hättest erzählen dürfen.Zudem du insgesamt eh nichts negatives erzählt hast und über derartige Allgemeinplätze hinaus wohl nichts ausgeplaudert hast.
Gut, das du dir mal Gedanken gemacht hast und zukünftig wirst du nicht mehr so handeln, aber hier ist wohl nichts passiert.
ich hätte gesagt, dass ich erst rücksprache mit meiner/m vorgesetzten halten müsse und um die rückrufnummer gebeten. damit wäre ich dann zum chef/chefin und man hätte weitersehen können.
normal hast du das nicht,aber bei einer telefonischen auskunft wäre ich vorsichtig.
Eigentlich darfst du gar nichts sagen, auch die jugendhilfe muss einen bescheid haben der dich von der schweigepflicht entbindet
Du hast Schweigepflicht. Verweise sie das nächste Mal an deine Chefin.