Jugendliche nackt fotografiert Schmerzensgeld?
Eine Verwandte die 15 Jahre alt ist wurde in einer Umkleidekabine in einem Schwimmbad heimlich nackt fotografiert. Das war natürlich ein großer Schock für sie, also wollte ich fragen ob man da Schmerzensgeld verlangen könnte.
1 Antwort
Wichtiger ist es erst einmal, ob der Verursacher bekannt ist. Desweiteren sollte man dieses Verhalten dem Bad melden.
Auch eine Anzeige sollte erst einmal rausgehen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html
Eventuell kommt auch dieser Paragraph zu tragen:
https://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html
In solchen Fällen ist es wichtiger, dass solche Menschen merken, dass ein solches Verhalten nicht okay ist und ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Sie kann auch Schmerzensgeld fordern, aber das wird nicht hoch ausfallen. Der Augenmerk soll darauf liegen, dass der Täter zur Rechenschaft gezogen wird.
Das sind gute Neuigkeiten.
Ich hoffe die Anzeige hat Erfolg.
Schmerzensgeld müsste deine Verwandte zivilrechtlich einklagen.
Danke für die schnelle Antwort, der Täter wurde im Schwimmbad festgenommen und die Anzeige wurde bereits erstattet.