nackt kontrolle bei jugendlichen
Darf ein Ploiziest bei einen jugendlichen nackt kontrolle durchführen , und falls wenn , dürfen dabei andere zusehn , Grund ein freund von mir wurde bei ladendiebstahl erwischt , und bei taschen kontrolle , fanden die ein jolli , darauf forderte der Poliziest die beiden Jugendlichen ( 15 jahre alt ) sich nackt auszuziehn , komplet , 3 mitarbeiter vom supermarkt sahen dabei auch zu. Ging das mit rechten dingen zu , ich finde diese maßnahme echt heftig
8 Antworten
Bei der Durchsuchung (nach Drogen) ist es im allg. üblich, dass der Beschuldigte (egal ob jugendlich oder erwachsen) sich komplett auszieht.
Allerdings geschieht das normalerweise nur im Zellenbereich der Polizei und dabei sind nur männliche Polizeibeamte anwesend.
Das von dir beschriebene Verhalten war nicht richtig.
ich bin jetzt kein rechtsexperte, aber mit gesundem menschenverstand würde ich sagen: der jenige hat zumindest ein recht darauf, sich nur von einem polizist, oder wer auch immer dafür zuständig ist, z.b. in einem seperaten raum durchsuchen zu lassen. es kann niemand dazu gezwungen werden, sich vor anderen auszuziehen.
ich hoffe, daß diese Frage keine vera-... ist. ich unterstelle mal, daß Du die wahrheit sagst. solche polizisten gehören angezeigt, was ich Dir/Euch auch raten würde: Strafanzeige wg Nötigung
so seh ich das nämlich auch , und hab mit mein freund gesprochen das er sich trauen soll und mit seine eltern darüber zu sprechen , das die was unternehmen sollen , danke fürs antworten
nilsfrage. So ungern ich das auch hinnehmen muss und ich auf Ihre Worte hier vertraue, können Sie Ihrem Freund sagen, dass er sich mit einem Anwalt auseinandersetzen soll. Ein Polizeibeamter ist durchaus in der Rechtslage eine Person zu durchsuchen (nackt) egal welchen Alters, dennoch dürfen andere Personen nicht dabei sein und dies Beobachten. Am besten sollte Ihr Freund erst einmal mit den Eltern und dann mit einem Anwalt reden.
Prinzipiell ja, wobei mir jedoch neu wäre, dass weitere Personen, die nichts mit der Polizei oder Strafverfolgungsbehörden am Hut haben, dabei zusehen dürfen. Und im Supermarkt oder im Kaufhaus auch nicht. Wenn die jemanden "auseinandernehmen" wollen und keine "Gefahr im Verzug" ist, so dass man Waffen vermuten müsste, sollen die es auf der Wache machen.
Andererseits muss man sich selber dagegen wehren, sofern man denn seine Rechte kennt...
Und da man beim Ladendiebstahl eh nicht damit rechnet erwischt zu werden, macht man sich über seine Rechte im Vorfeld am wenigsten Gedanken, stimmt's?!
Schöne Geschichte, nur stimmt etwas nicht daran. Nackt ausziehen wird nötig gewesen sein weil es noch mehr beute gab! Ehrlichkeit ist die gute Methode das Leben zu gestalten.