Jugendhilfe beantragen kurz vor dem 18. Geburtstag?

5 Antworten

Natürlich geht das. Einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung können bis zum 18 Geburtstag die sorgeberechtigten Eltern stellen. Ab dem 18.Geburtstag kann der junge Mensch selbst einen Antrag stellen - dann auf Hilfe für junge Volljährige. Ob und in welcher Form diesem Antrag stattgegeben wird, hängt vom Hilfebedarf ab. Das kann von Beratungsangeboten über Beistandschaften bis zu Unterbringungen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen gehen. Fakt ist: ab dem 18. Geburtstag gibt es eine erhöhte Mitwirkungspflicht und viele Jugendämter scheuen aus Kostengründen eine stationäre Unterbringung.

uppriktigt

rgy

Beantragen kann er natürlich eine ganze Menge. Die Frage ist halt nur, wie sehr sich das Jugendamt nun noch für ihn ins Zeug legen wollen würden, angesichts der nahenden Volljährigkeit. Und ein Gymnasium im Internat will ja auch bezahlt werden.

Vielleicht sollte er die Tage nochmals zum Jugendamt gehen und dort die Sachlage ansprechen.

Einfach abhauen wäre denkbar schlecht! Schüler BaföG dürfte ihm nicht zustehen und auch das Jobcenter würde nichts unternehmen, wenn er einfach ohne deren vorherige Zustimmung, sich eine andere Bleibe sucht.

Und ob eine Erziehungshilfe nun noch bewilligt werden würde sei mal dahin gestellt. Denn es dauert ja auch im Elternhaus bis es halbwegs wieder in normalen Bahnen läuft. Da dürfte es ihm auch kaum umgehend besser mit gehen.

irgendwie hört sich das eher an, als wenn dein Jugendlicher das Problem ist und schwer mit Anderen aus kommt.

Er soll sich mal überlegen, wie schwer es ist diese Unterstützung überhaupt zu bekommen, die er erhält. Er muss sich selber schon mit einbringen und nicht immer neue Ansprüche stellen.

Können nicht die Großeltern oder andere Verwandte von deinem Freund helfen? Ansonsten wenn er sich in der Einrichtung unwohl fühlt, soll er einfach abhauen und das eine Monat bei dir oder einem anderen Kumpel "illegal" unterkommen. Wenn er dann 18 ist, können sie ihm sowieso nichts mehr.

Seinen schulischen Leistungen schadets ja nicht, da gerade Sommerferien sind und das erste Monat wird in der Schule sowieso noch nicht soviel gemacht. Danach kann er verschiedene Hilfen beantragen wie Schüler-Bafög was im Gegensatz zum Studien-Bafög nicht zurückgezahlt werden muss. Kindergeld und andere Leistungen kann er auch beantragen. Da geht sich schon eine kleine Gasonär / Einzimmer Wohnung und ein halbwegs mittelständisches Leben aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das sollte das Jugendamt wissen.

Was verspricht er sich denn vom Gymnasium mit Internat? Auch da müssen Regeln eingehalten werden und auch da muss er lernen.

Ritterchen13 
Beitragsersteller
 26.07.2020, 16:34

Das ist keine Antwort auf die Frage.

Die Hilfe, die er jetzt bekommt ist nicht für ihn geeignet.

Er will weiterkommen und sein Abitur schaffen und in der jetzigen Einrichtung wird er untergehen, weil er noch nicht so selbständig ist.

beangato  26.07.2020, 16:38
@Ritterchen13
Das sollte das Jugendamt wissen.

Doch, das ist die Antwort.

Die Hilfe, die er jetzt bekommt ist nicht für ihn geeignet.

Offenbar doch, sonst wäre er nicht dort ...

weil er noch nicht so selbständig ist.

Das lernt er dort.

Ritterchen13 
Beitragsersteller
 26.07.2020, 16:49
@beangato

Was ist, wenn das Jugendamt nicht wirklich hilft, sondern nur abwartet bis er 18 ist? Er hat kein Hilfeplangespräch bekommen.

Die jetzige Einrichtung würde ihm quasi vorgegeben. Er hatte nicht die Kraft dagegen anzugehen.

Er braucht einfach Hilfe, aber bekommt keine.

Dachte, dass Jugendlichen geholfen werden soll ihre Ziele Schulziele zu erreichen.

Hier wartet man bloß bis er kein Kostenfaktor mehr für das Jugendamt ist und was danach kommt mag ich mir garnicht ausmalen.

beangato  26.07.2020, 16:50
@Ritterchen13

Deswegen soll er doch nochmal im Jugendamt nachfragen.

Ritterchen13 
Beitragsersteller
 26.07.2020, 17:09
@beangato

Das hat er getan und er bekommt ein Gespräch in 1,5 Monaten. Also nach seinem 18. Geburtstag. Dort will man ihm einfach nicht die Hilfe gewähren ,die er braucht. Das würde sogar schon geäußert. Es wurde gesagt, dass er nichts anderes bekommt und wenn er 18 sei, dann könne er ja aus der jetzigen Einrichtung heraus und BAföG beantragen.