Jugendamt fordert BAFÖG und Vollwaisenrente für mich als Pflegekind ein
Hallo liebe Community!
Heute ist ein Brief bei mir angekommen, welcher mich dazu auffordert, nein der Begriff nötigt wäre zutreffender, meinen Anspruch auf Vollwaisenrente bei der Deutschen Rentenversicherung geltend zu machen, damit das Jugendamt diese einbehalten kann.
Vor kurzem wurde ich dazu aufgefordert, einen Antrag auf BAFÖG bei dem zuständigen Sozialamt zu stellen, da ich mich zurzeit noch in schulischer Ausbildung befinde.
Zu meiner Person: Ich bin 17 Jahre alt und kam ca. zwei Wochen nach meiner Geburt in eine Pflegefamilie, da meine "Mutter" psychisch und körperlich nicht dazu in der Lage war, meine Erziehung zu gewährleisten. Diese war bis April diesen Jahres alleinige Sorgeberechtigte und weigerte sich vehement, einer Adoption und damit auch der Übertragung des Sorgerechtes an meine Pflegeeltern zuzustimmen. Nachdem sie im April diesen Jahres verstarb, bestimmte das Jugendamt einen Vormund für meine Person, welcher einer Adoption auch zustimmte. Da jedoch der Tod meines Erzeugers dazwischen kam (bis dato wusste nur die Finanzabteilung den Namen meines Erzeugers und noch nicht einmal auf der Geburtsurkunde ist dessen Name vermerkt, (was meines Erachtens nach alleinig von der mangelnden Kommunikations- und Handlungsfähigkeit unserer deutschen Ämter zeugt) und der zuständige Richter diesen vorher noch sprechen wollte, verschob sich der Termin auf unbestimmte Zeit.
Meine Frage: Obwohl eine Adoption noch vor der Vollendung meines 18. Lebensjahres in Aussicht steht, nötigt mich das Jugendamt dazu, einen Antrag auf Berufsausbildungsförderung für ein ganzes Schuljahr sowie auf Vollwaisenrente zu stellen. Beide Leistungen sollen gemäß § 93 Abs. 1 Satz 5 SGB VIII vom Amt einbehalten werden, da es sich nach gültigem Recht um "zweckentsprechende Leistungen" handelt, welche "zum teilweisen Ersatz der Aufwendungsleistungen des Jugendamtes einzusetzen sind". Nach einem Telefonat mit der zuständigen Sachbearbeiterin wurde mir mitgeteilt, dass ich, trotz der Tatsache, dass ich und meine Pflegeeltern keine Pflegegeldleistungen für den noch verbleibenden Zeitraum beziehen möchten, dazu verpflichtet sei, BAFÖG und Vollwaisenrente für das Jugendamt zu beantragen? Ist das so rechtens? Außerdem erhalte ich von meinen Pflegeeltern lediglich monatliches Taschengeld in der Höhe von 30,00 Euro, also noch nicht mal einen Bruchteil des Pflegegeldes, so dass ich neben der Schule arbeiten gehen muss, um Konsumgüter wie Kleidung, Möbiliar und mein späteres Auto finanzieren zu können. Habe ich Anspruch auf einen gewissen Betrag des Pflegegeldes, da ich ja für dieses meine Ansprüche auf Vollwaisenrente und BAFÖG geltend machen musste?
Vielen Dank für alle Antworten im Voraus!
3 Antworten
Das Jugendamt hat für Dich einen Vormund bestellt. Also weiß das JA von ihm. Antworte diesem Amt, es soll sich an diese Person wenden denn für irgendwelche Tätigkeiten wird sie ja wohl bezahlt werden.
Natürlich macht es Sinn Dich dazu aufzufordern denn Du sollst ja in Deiner Selbständigkeit gefördert werden. So ist das nicht. Du kannst diese Sachen aber auch an ihn delegieren.
Die Gelder des Jugendamtes werden nachrangig heran gezogen. Das bedeutet, hast Du noch andere Ansprüche egal aus welchem Topf so sind diese erst mal geltend zu machen. Das hängt mit der Verteilung verschiedenster Gelder die wir als Zwangsabgaben abführen zusammen, Verträgen zwischen Bund und Ländern, Ländern und Kommunen und so fort. Die Forderung des JA entspricht also den ganz normalen Regeln in diesem Land.
Anspruch auf Taschengeld gibt es keinen gesetzlichen in diesem Land. Ich habe keine Ahnung wo dieses Gerücht her kommt. Allerdings werden Deine Pflegeeltern dafür vom Jugendamt bezahlt dass Du anständige und saubere Kleidung trägst inklusive vernünftigem Schuhwerk und sie für Dich entsprechende Möbel kaufen. Natürlich haben sie auch Deine Ernährung zu bezahlen. Pflegeeltern bekommen in diesem Land in der Regel monatlich ein gutes Geld. Unter Umständen kann es Sinn machen sich mal mit der sachbearbeitenden Person auf dem Jugendamt zusammen zu setzen und zu besprechen, welche Rechte und Pflichten wer hat, wem wie viel zusteht wovon.
Es versteht sich in mancher Familie von selbst dass die Kinder für Führerschein und Auto selbst arbeiten gehen. So ist das nicht. Diese Forderung von Eltern macht insofern Sinn als Heranwachsende so den Wert des Geldes kennen lernen, erfahren dass für eigene Ansprüche Leistung erbracht werden muss als Erwachsene. Es ist also eine Erziehungsmethode.
Wenn Deine Pflegeeltern so sind wie von Dir geschildert stellt sich mir persönlich die Frage ob es Sinn macht sich von ihnen adoptieren zu lassen. Denn das Kinder ihre Möbel, ihre Kleidung und Ernährung selbst erarbeiten müssen finde ich schon bemerkenswert.
Grundsätzlich kann es reichlich Sinn machen sich mal mit "Nummer gegen Kummer" zu besprechen. Diese Seite findest Du im Internet. Schaue sie Dir genau an und nutze sie dann. Die Menschen dort kennen Deine Rechte genau.
Verstehe ich dich richtig, dass du momentan einen Vormund beim Jugendamt hast? Dann muss dieser mindestens den Antrag auf Vollwaisenrente stellen, den Bafög Antrag muss er als gesetzlicher Vertreter ebenfalls unterschreiben.
Es ist rechtlich total in Ordnung, dass das Jugendamt dies von dir fordert, denn jeder muss erst mal mit seinen eigenen Mitteln für seinen Unterhalt einstehen und dann erst greift der Sozialstaat. Das hört sich jetzt bescheuert an, denn auch Bafög und Waisenrente sind staatliche Gelder, aber die kommen eben aus einer anderen Kasse. Es will sich also keiner an dir bereichern, sondern da werden nur Sachen eingefordert die eben so sind.
Noch eine schlechte Nachricht für dich, selbst wenn du arbeiten gehst muss das für deinen Unterhalt herangezogen werden. Also auch da hat das Jugendamt einen Anspruch drauf.
Allerdings, jetzt kommt eine gute Nachricht. Du hast das Recht 25% deines Einkommens zu bekommen. Vielleicht ist das hier übersehen worden. Ich hoffe, dass das jetzt eine bundesweite Regelung ist, bei den Jugendämtern in Bayern ist das auf jeden Fall so.
Hallo,
also sehr kompliziert alles und ich weiß nicht ob ich dir helfen kann, aber das bisher keine geantwortet hat, versuch ichs mal.
Als erstes ist es rechtens, dass du Bafög beantragen sollst. Dies soll eigentlich die eltern entlasten. Hat man Anspruch darauf, muss man es auch beantragen. Für dich sind da keinerlei negative Konsequenzen. Dieses Bafög wäre Schüler-Bafög und damit musst du es nicht zurückzahlen.
Deine Pflegefamilie hat ja bisher irgendwelche finanziellen Leistungen für dich bekommen, oder? Diese kamen dann ja vom Jugendamt? da es jetzt für dich Vollwaisenrente gibt und auch noch der Anspruch auf Bafög, dessen Beantragung ja keinerlei negative Konsequenzen hat, versteh ich nicht ganz warum du dies nicht einfach machst.
Pflegegeld ist ja dann aber auch für die Familie, damit diese Kosten, die du einfach verurachst, decken können. Ist ja das gleiche wie Kindergeld bei leiblichen Eltern. Dieses Geld soll die Kosten decken.
Bafög soll den Unterhalter des Kindes finanziell entlasten, das ist also nicht als extra Taschengeld gedacht. deswegen würde dir das daheimwohnend zwar zustehen, du müsstest dann aber dich an den Kosten (Miete, Strom, wasser, Essen, Heizung, Hygieneartikel etc etc) beteiligen. Da verliert das Kind immer, da Bafög dafür nicht reichen wird, sondern als Zuschuss zu den Kosten gesehen wird.
Erst wenn du dich alleine unterhälst, hast du uneingeschränkten Anspruch und musst dann auch niemanden was geben, da du dich ja komplett alleine ermährst und unterhälst.
Geht es dir/euch nur darum, ob das Jugendamt das haben darf? Oder wollt ihr das nicht beantragen? Es sind ja keine negativen Folgen für dich/euch zu erwarten, wenn ihr beantragt, zu was ihr eben Voraussetzungen habt.
ich weiß jetzt nicht inwieweit ich weiterhelfen konnte und ich hoffe es kommen noch einige Antworten dazu, ich wollte es nur mal probiert haben :-)