jugendamt findet es "normal" wenn ein kind den po verhauen bekommt?
hallo zusammen ... bei mir war gestern das jugendamt, da mein sohn (10) angegeben hat, dass er vom vater und stiefmutter gehauen wurde (einmaliger vorfall, weil er etwas kaputt gemacht hat, vom vater mit der blossen hand geschlagen, von der stiefmutter wurde extra aus dem keller ein teppichklopfer geholt und damit geschlagen) ... mein sohn schilderte den vorfall und die reaktion von der jugendamtmitarbeiterin entsetzte mich ... "ja, wenn man was schlimmes angestellt hat, kann es schon mal sein, dass man den po verhauen bekommt" ... was ist denn das für eine reaktion?? ... was haltet ihr davon??? sehe ich das als mutter vielleicht zu eng?? oder sollte ich dazu noch was sagen?? ... vielen dank für eure antworten :o)
13 Antworten
Du solltest Dich an den Amtsleiter / die Amtsleiterin wenden - das kann nicht sein, dass die Mitarbeiter solch ungesetzlich Handlungen auch noch rechtfertigen!
Wundert dich das wirklich? Immer wieder hört und liest man, dass Kinder in Tiefkühltruhen oder in Blumentöpfen aufbewahrt werden - und das nachweislich die zuständigen Jugendämter über die Gefahren für das jeweilige Kind informiert waren. Wenn die schon bei der Vermeidung von Gewaltverbrechen mit Tadesfolge gegen Kinder üerfordert sind, was erwartest du da hinsichtlich des Verbots der körperlichen Züchtigung, das, so berechtigt es ist und überfällig seine Verabschiedung auch war, dennoch noch recht neu und ungewohnt ist, weswegen es an seiner Anwendung noch erheblich mangelt.
tragisch ...
du nimmst dir einen anwalt und lässt diesen per dienstaufsichtsbeschwerde noch einmal nachfragen ob die antwort der sb so normales procedere sind. dann gehst du sofort zur polizei und lässt dort den sohn aussage zum vorfall machen und stellst anzeige: kindesmisshandlung und körperverletzung gegen den vater als auch die frau.
Hallo, wie hätte die Mitarbeiterin denn Deiner Meinung nach reagieren sollen? Verstehe mich nicht falsch, ich bin nicht dafür Schläge auszuteilen, auch wenn es sich um einmalige Vorfälle handelt.
Ich möchte auch nicht die Mitarbeiterin des Schulamtes verteidigen, aber es gibt in solchen Fällen(damit ist gemeint, wenn Erwachsene sich nicht einig sind über die Verhältnismäßigkeit von Strafen, eine goldene Regel, die lautet:Tragt Eure Meinungsverschiedenheit nie vor dem Kind aus, stellt auch nie die Entscheidungen vor dem Kind in Frage, sonder regelt das, wenn das Kind nicht dabei ist. Auch wenn etwas passiert ist, so wie bei Euch, sollte man es vor dem Kind dennoch nicht in Frage stellen, weil es sonst die Achtung vor dem Partner oder, oder verliert. Nichts anderes hat die Dame versucht umzusetzen, wenn auch etwas unglücklich, in der Wahl ihrer Worte. Auf jeden Fall hätte es im Nachhinein ein klärendes Gespräch zwischen Dir und der Dame vom Schulamt, Deinem Ex und seiner jetzigen Frau geben müssen, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. Meiner Ansicht nach, gibt es für Schläge keine Rechtfertigung, mit der Ausnahme, wenn es im Affekt geschiet.
Davon kann man zwar eventuell noch beim Vater ausgehen, aber auf keinen Fall bei seiner Partnerin. Hier besteht Handlungsbedarf - suche das Gespräch! Außerdem finde ich, dass ein Kind zwar manchmal Dinge anstellt, die sanktioniert werden müssen, aber doch bitte dann nur einmalig.
Man hätte den Vorfall mit Sicherheit auch anders aus der Welt schaffen können. Z.B. mit einer Beratung im Familienrat und der Beschneidung von Taschengeld zum Ersatz für das mutwillig(?) kaputt gemachte?
Ich gebe Dir den Rat, Dich wirklich nochmals mit den Beiden ruhig und sachlich über den Vorfall auseinander zu setzen, aber lasst das Kind aus dem Spiel. Es wurde schon gestraft - hier geht es einzig darum, wie Ihr solche Situationen in Zukunft anders lösen könnt. LG
ja, bei den nächsten schlägen werde ich das beherzigen, meinem kind sagen, das der papa das gut gemacht hat und mich daran freuen, wenn mein kind jegliches vertrauen in erwachsene verliert ... aber sonst ist alles ok bei dir, ja ... abends tanzt du deinen namen, oder??
Beschwere dich bei dem Vorgesetzten des MA des Jugendamtes. Man kann Kinder auch ohne Schläge erziehen.