jugendamt 17 jährigen kompletten lohn wegnehmen

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Washilfts hat recht: es ist leider so, das Jugendamt zieht einen (großen) Teil deines Lohnes ein, um deine Kosten für die Wohngruppe (anteilig) zu decken. So ein Platz kostet ja einige Tausend Euro im Monat. Es wird nix angespart, die Antwort von "Kirschkerze" ist diesbezüglich leider falsch.

Solange du minderjährig bist, kannst du aus dieser Wohngruppe nicht ausziehen, versuche mit 18 gleich ein WG-Zimmer zum nehmen ;-) viel Glück.

Olix33 
Beitragsersteller
 29.10.2014, 07:21

Das Problem ist ja die sagen sie ziehen mein ganzes Geld ein ich habe schon versucht die passende gesetze zufinden habe aber leider keinen Erfolg dabei gehabt. Kennst du das passende Gesetzt wo steht wie viel sie maximal einziehen dürfen. Und zum Thema mit 18 ausziehen kann ich dir schon eins sagen ;) es ist geplant das ich anfang nächstes jahres in betreutes wohnen gehe ;) Mal hoffen das es so bleibt ;)

Angelus2012  29.10.2014, 07:37
@Olix33

Ich fand dazu im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII):

§ 94 Umfang der Heranziehung.

(1) Die Kostenbeitragspflichtigen sind aus ihrem Einkommen in angemessenem Umfang zu den Kosten heranzuziehen. Die Kostenbeiträge dürfen die tatsächlichen Aufwendungen nicht überschreiten. Eltern sollen nachrangig zu den jungen Menschen herangezogen werden. Ehegatten und Lebenspartner sollen nachrangig zu den jungen Menschen, aber vorrangig vor deren Eltern herangezogen werden.

(2) Für die Bestimmung des Umfangs sind bei jedem Elternteil, Ehegatten oder Lebenspartner die Höhe des nach § 93 ermittelten Einkommens und die Anzahl der Personen, die mindestens im gleichen Range wie der untergebrachte junge Mensch oder Leistungsberechtigte nach § 19 unterhaltsberechtigt sind, angemessen zu berücksichtigen.

(3) Werden Leistungen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses erbracht und bezieht einer der Elternteile Kindergeld für den jungen Menschen, so hat dieser unabhängig von einer Heranziehung nach Absatz 1 Satz 1 und 2 und nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 3 und 4 einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu zahlen. Zahlt der Elternteil den Kostenbeitrag nach Satz 1 nicht, so sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe insoweit berechtigt, das auf dieses Kind entfallende Kindergeld durch Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs nach § 74 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes in Anspruch zu nehmen.

(4) Werden Leistungen über Tag und Nacht erbracht und hält sich der junge Mensch nicht nur im Rahmen von Umgangskontakten bei einem Kostenbeitragspflichtigen auf, so ist die tatsächliche Betreuungsleistung über Tag und Nacht auf den Kostenbeitrag anzurechnen.

(5) Für die Festsetzung der Kostenbeiträge von Eltern, Ehegatten und Lebenspartnern junger Menschen und Leistungsberechtigter nach § 19 werden nach Einkommensgruppen gestaffelte Pauschalbeträge durch Rechtsverordnung des zuständigen Bundesministeriums mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt.

(6) Bei vollstationären Leistungen haben junge Menschen und Leistungsberechtigte nach § 19 nach Abzug der in § 93 Abs. 2 genannten Beträge 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen. Es kann ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von der Erhebung des Kostenbeitrags abgesehen werden, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung dient. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um eine Tätigkeit im sozialen oder kulturellen Bereich handelt, bei der nicht die Erwerbstätigkeit, sondern das soziale oder kulturelle Engagement im Vordergrund stehen. .

Ich kenne natürlich nicht die anderen Hintergründe (z.B. werden auch deine Eltern zur Unterhaltszahlungen herangezogen?) aber das komplette Gehalt darf anscheinend nicht (!) eingezogen werden.

Olix33 
Beitragsersteller
 29.10.2014, 08:52
@Angelus2012

Vielen Dank für diie Antwort das Gesetz werde ich hier auf dem Tisch packen.

Angelus2012  31.10.2014, 12:53
@Olix33

Danke für den Stern ;-) ich wünsch dir viel Erfolg!

Du hast völlig Recht. Es ist unfair, aber meines Wissens dürfen sie nur einen bestimmten Teil deines Lohnes einbehalten. Über die genaue Höhe muß ich mich noch schlau machen. Ich meine, es waren mal 75 %, könnte natürlich jetzt schon wieder mehr sein.

Es ist einfach so, daß eine Wohngruppe extrem teuer ist. Nachdem du jetzt selbst verdienst, wird erwartet, daß du dich im Rahmen deiner finanziellen Möglichkeiten daran beteiligst.

Das Jugendamt spart keinen Cent für dich, wie dir hier geantwortet wurde. Das Geld wird ausschließlich für deinen Lebensunterhalt verwendet. Aber es ist bestimmt nicht der komplette Lohn.

Sieh es so, wenn du alleine in einer Wohnung leben würdest, du auch Miete, Strom, Heizung, Essen und Kleidung alleine finanzieren müßtest. Das Jugendamt legt diese Kosten monatlich aus und fordert jetzt von dir, daß du dich an den Kosten beteiligst.

Und glaub mir, das ist wirklich nur ein Teil. Die Wohngruppe kostet einige Tausend Euro im Monat.

Olix33 
Beitragsersteller
 29.10.2014, 07:24

Sie wollen mir aber das ganze Geld einziehen das ist mein Problem was ich habe wenn die 75% einziehen habe ich wenigsten fast 100 euro und wäre auch ok.

Meine frage an dich kennst du das Gesetz wo drin steht das sie mir 75% einziehen dürfen?

Angelus2012  29.10.2014, 07:38
@Olix33

SGB VIII, §94

washilfts  29.10.2014, 11:58
@Angelus2012

Na siehste, genau dir hätte ich die Frage zur Beantwortung geschickt.

Sie dürfen den Lohn verwalten. Das heißt unzugänglich für dich machen. Da das Jugendamt inder Hinsicht dein Vormund ist dürfen die das machen was deine Eltern auch machen würden. Das heißt wenn sie es für dich auf ein Konto schmeißen und sperren ist alles okay

washilfts  29.10.2014, 00:17

Das ist übrigens auch der Grund, warum Pflegeeltern kein Sparbuch auf den Namen des Pflegekindes anlegen sollten, weil das Jugendamt sogar das von Pflegeeltern freiwillig für das Pflegekind angesparte Geld kassieren würde.

washilfts  28.10.2014, 23:59

@Kirschkerze - wie kommst du nur auf diese Vermutung, anders kann ich es nicht nennen, daß das Jugendamt seinen Lohn "verwaltet"?. Davon ist kein Wort wahr. Du solltest wirklich keine falschen Auskünfte erteilen.

Olix33 
Beitragsersteller
 28.10.2014, 23:07

Gibt es dafür ein Gesetz?

Es hat mir ein Kollege erzählt das sie es nicht machen dürfen da ich unter 18 bin. Teroretisch brauch ich ja dann auch nicht arbeiten wenn ich dafür kein Geld bekomme. ;)

Kirschkerze  28.10.2014, 23:10
@Olix33

Wieso sollten sie das nicht machen dürfen - sie stehlen es dir ja nicht, sie verwahren es nur. Du kriegst Zugang wenn du 18 bist. Als Minderjähriger hast du da nix zu melden.

http://www.rechtslexikon-online.de/Vormund.html Ein Vormund darf nahezu ALLES machen. Das sind soviele Paragraphen ausm BGB, kannst du alle durchlesen, wird dir aber nichts helfen.

Olix33 
Beitragsersteller
 28.10.2014, 23:26
@Kirschkerze

Wie ich da aber sehe steht da nicht das sie mir das geld wegnehmen dürfen

Oder habe ich das übersehen?

Wieso verwahren sie es mir? Ich bekomme es ja nicht wieder. Statt das sie froh sind das ich arbeite wenn auch nur die Ausbildung ist nehmen sie mir das gwld noch weg weil ich es zuhause nicht aushalte das ist ne tolle bestrafung da macht für mich das arbeizen dann kein spaß mehr (werde ich aber trotzdem tuen da ich in mwin leben wasereichem will) und eigwndlich soll das jugendamt doch win unterstützen da sie eh das Kindergeld bekommen.

Angelus2012  29.10.2014, 07:02
@Olix33

Sie verwahren es nicht, sie decken damit (anteilig) deine Kosten an der Wohngruppe! Du bekommst nichts wieder davon, die Antwort von Kirschkerze ist diesbezüglich falsch.

Olix33 
Beitragsersteller
 29.10.2014, 07:32
@Angelus2012

Das sage ich ja diese Aussage fand ich von Ihr auch komisch wie gesagt mir geht es darum das sie mir nicht das ganze wegnehmen

Du bekommst Taschen- und Kleidergeld.

Dein Lohn ist dazu da Miete, Strom, Nebekosten, Heizung, Nahrung usw. zu begleichen.

Ich vermute mal, dass Du noch nicht mal ausreichend verdienst um alle diese Dinge vollständig zu bezahlen.

Olix33 
Beitragsersteller
 30.10.2014, 12:28

Selbst das würde sich nich ausgleichen und wenn du mal geschaut hast es wurde mir bereits das gesetzt gegeben das sie mir nur bis zu 75% abziehen dürfen!!!

Menuett  30.10.2014, 18:30
@Olix33

Du bekommst Taschengeld und Kleidergeld. Das dürften ca. 25% sein.

Hallo bei mir war es genau so sie dürfen dein ganzen Lohn nicht wegnehmen aber allerdings 75% von deinem Lohn bekommt das Jugendamt wegen den Unterkunftskosten