kann das jugendamt einem das kind wegnehmen?

4 Antworten

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Das Jugendamt darf das im Prinzip.

Wenn das Jugenamt nicht mit sich reden lässt, dann gibt es jetzt leider nur zwei Sachen, die deine Freundin machen kann:

Zu einem Anwalt für Sorge-/Familienrecht und den Beauftragen eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die es dem Jugendamt untersagt, das Kind direkt nach Geburt in Obhut zu nehmen, solange bis das Familiengericht darüber entschieden hat.

und/oder (kann man also beides machen):

JETZT umziehen, so dass ein anderes Jugendamt zuständig ist; das würde dann neu bewerten und dann vielleicht anders entscheiden. (Umziehen kann hier auch einfach heißen, die nächsten 10 Monate bei Verwandten woanders wohnen, etc.; das Jugendamt einer Stadt kann nicht einfach in einer anderen aktiv werden)

Nur weil der Kindesvater im Gefängnis ist, wird dein Kind nicht "weggenommen". Entscheiden tut darüber übrigens das Vormundschaftsgericht. Ich vermute mal, dass Du "nicht den ganzen Hintergrund kennst". Mein Rat: Halt' Dich raus!

Sie darf das nicht unbedingt selbst entscheiden, weil sie minderjährig ist. Das Jugendamt darf, wenn es zum Kindeswohl ist, das Kind durchaus wegnehmen.


Nunja, ein Vergewaltiger als Vater , wenn auch im Knast, ist nicht gerade ein Optimum an Umstand für Kinder... 

Ihre Mutter sollte mal mit dem Jugendamt reden. Und auch die Option des betreuten Wohnens für Mutter und Kind in Betracht ziehen.

Havenari  26.01.2017, 17:03

Der Inhaftierte ist ja laut Fragestellung nicht der Kindsvater, sondern der werdende Großvater.

Stellwerk  26.01.2017, 23:13
@Havenari

Ja, das hab ich schon verstanden - ich frag mich halt nur, ob das dann noch eine "gesunde" Familienstruktur ist, wie die Mutter des schwangeren Mädchens drauf ist, wie die finanziellen Verhältnisse sind etc.

leila8  28.01.2017, 06:59
@Stellwerk

Zudem ist die Frage ob das Jugendamt Unterhaltsvorschuss leisten soll und dann noch eher Mitbestimmung hat.?