Jugendam will vollen Unterhalt obwohl selbstbehalt unterschritten wird?
Hallo.
Ich habe einen durchschnittlichen Nettoverdienst von 1513€. Dann 2 Kredite (Privatkredit ca. 228€ und einen Autokredit ca. 303€), desweiteren eine Zusatzrente in höhe von ca. 30€. Das Jugendamt hat mein Einkommen mit 1226€ ausgerechnet und ich solle 251€ jeden Monat zahlen und eine Beurkundung machen. Die Mutter bezieht SGB2. Ich habe bis jetzt nur den aktuellen Unterhaltsvorschuss (154€) bezahlt, da dieser Betrag schon meinen Selbstbehalt unterschreitet. Aber das Jugenamt drängt mich die vollen 251€ zu zahlen auch wenn mein Selbstbehalt weit unterschritten wird dadurch. Das Jugendamt hat mich schon mit Selbstbehaltkürzung und Mehrarbeit gedroht. Ich könne ja 48 Stunden in der Woche arbeiten. Ich leide leider unter Belastungsastmah. Da sind schon 38,5-40 Stunden die Woche zu viel für meine Gesundheit. Ich bin zwar schon auf der Suche nach einem besser bezahlten Job in meiner Branche, aber da die Stundenlöhne in meiner Region ziemlich gleich sind, kann dies noch etwas dauern etwas besser bezahltes zu finden. Meine Frage. Wie soll ich weiter vorgehen? Können sie mich zwingen mehr zu arbeiten oder meinen Selbstbehalt zu kürzen? Soll ich trotzdem dem vollen Betrag bezahlen, obwohl mir dann garnichts mehr zum leben bleibt, weil das Jugendamt nur einen teil meiner schulden angerechnet hat. Weitere infos. Das Kind wurde märz 2018 geboren. Ich wohne nicht mit der mutter zusammen. Das Jobcenter hat sie dazu gedrängt eine Beistandschaft anzumelden
8 Antworten
Dass du Darlehen zu bedienen hast, interessiert das Jugendamt nicht. Der Unterhaltsanspruch hat Vorrang.
Dann musst du dich mit deinen Gläubigern entweder auf eine Umschuldung oder eine teilweise Stundung der raten einigen.
Sonst würde ja niemand mehr Unterhalt zahlen, sondern sich einfach ein größeres Auto auf Kredit kaufen.
Dein Selbstbehalt beträgt 1.080 Euro. Deine Kredite interessieren niemanden.
Eigentlich kannst Du keine 251 Euro zahlen. Wenn Du länger arbeitest, ist das auch nicht gut für Deine Gesundheit.
ICH würde mir einen Anwalt nehmen.
Stimmt eigentlich. Aber wenn er mehr zahlt, macht er sich selbst bedürftig.
Nein, die liegen gemäß DDT immer noch bei 1080€. http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2018/Duesseldorfer-Tabelle-2018.pdf
Nachtrag: Das Jugendamt hat ihm ja auch weniger ausgerechner.
Du solltest überdenken ob die hohen Kreditraten ermäßigt werden könnten... Kindesunterhalt geht nun mal vor und das JA agiert natürlich im Interesse des Kindes.
Zudem wäre es dringend ratsam einen Anwalt aufzusuchen! In der Tat könnte ein Gericht verlangen, dass du bis 48 Stunden die Woche arbeitest und dir ein fiktives Gehalt anrechnen. Wenn du dies aus gesundheitlichen Gründen nicht kannst, dann musst du es nachweisen per Attest und ausführlich vor Gericht darlegen können.
Allerdings kann dir das Gericht auch nahelegen den Privatkredit niedriger zu halten, damit du den Unterhalt zahlen kannst ohne unter den Selbstbehalt zu rutschen.
Ich denke schon, dass du am Ende den vom JA geforderten Betrag zahlen musst.
1513€ minus 251€ ist gleich 1262€.
Dein Selbstbehalt liegt bei 1080, die Kredite kannst Du nicht in Abrechnung bringen, die müssen vom Selbstbehalt gezahlt werden.
Dir bleibt mehr als der Selbstbehalt
Die Rechnung ist also völlig korrekt und wenn Dir das nicht passt, wirst halt gepfändet.
Nimm dir unbedingt einen Anwalt für Familienrecht. Lass dich beraten, auch wenn du für ein oder zwei Stunden einen Anwalt bezahlen musst, kann dir dieser genau sagen was du zu bezahlen hast und wie deine Rechte aussehen.
Zu wissen wo du rechtlich stehst, ist in dieser Situation unglaublich wichtig.
Bei Berechnungen vom Jungendamt kannst du davon ausgehen, dass die nicht in deinem Interesse rechnen.
Auch einen Unterhaltstitel würde ich an deiner Stelle nicht freiwillig unterschreiben. Mach dies in Absprache mit deinem Rechtsanwalt. Diese Bevormundung von Vätern wird eigentlich dazu genutzt, wenn der Unterhaltspflichtige nicht bzw. unregelmäßig zahlt. Mit einem Titel bist du sofort pfändbar.
Kredite kann man angeben, wenn diese in der Partnerschaft bzw. für den Familienzuwachs entstanden sind. Diese fallen in deine Unterhaltsberechnungen rein.
Wichtig ist, dass dein Nettoeinkommen weniger eine Rolle spielt, du musst dein bereinigtes Nettoeinkommen kennen, dieses kann dir ein Rechtsanwalt für Familienrecht berechnen.
Eine 40 Stundenwoche ist auch völlig ausreichend. Für mehr Arbeitszeit hättest du dann auch keine Zeit mehr dein Kind zu sehen und gesundheitlich ist das auch nicht von Vorteil. Hiermit wird jedoch gern vom Jugendamt gedroht.
Da du ohnehin auf der Suche bist, ist das ein Argument nicht noch einen Nebenjob zu machen, sofern dies mal vor einem Gericht landen wird. (Wenn es überhaupt soweit kommen sollte).
Fakt ist jedoch, dass Unterhaltsschulden immer zuerst bedient werden, danach kommt alles andere. In der Not musst du deine Kredite umfinanzieren. Längere Laufzeit für geringere Raten.
Da euer Kind im März geboren wurde, wirst du für deine Ex ein Betreuungsunterhalt bezahlen müssen, sofern du nicht schon beim Selbstbehalt angekommen bist.
Ich hatte etwas mehr Netto als du, musste 100% Kindesunterhalt bezahlen und einen Teil Betreuungsunterhalt für die Ex bis zum Selbstbehalt.
nein 1135 € seit letztem Jahr