Jubiläumsfeier...kann ich teilnehmen trotz Krankmeldung?

4 Antworten

Ich finde die bisherigen Antworten etwas dünn. Es mag ja sein, dass es kein Dienstvergehen ist, an dieser Jubiläumsfeier teilzunehmen, allerdings würde ich empfehlen, hier nicht einfach während einer Krankschreibung zu erscheinen. Zunächst sollte der Arzt bestätigen, dass keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Sodann würde ich den Dienstherren/Personalabteilung/Vorgesetzten von einer solchen ärztlichen "Empfehlung" informieren und mein Erscheinen ankündigen. Anderenfalls besteht die Gefahr, wenn nicht sogar die Wahrscheinlichkeit, dass hier eine Beurteilung des Sachverhalts vorgenommen wird, die nicht in deinem Interesse wäre und gegen die du auch kaum etwas ausrichten kannst.

Wenn du nicht bettlägerig bist, kannst du dahin gehen, aber es macht keinen besonders guten Eindruck, wenn man lange fehlt und ausgerechnet zu einer Feier erscheint. Ich würde es nicht tun.

Du kannst während einer Arbeitsunfähigkeit alles tun, was die Genesung weder verlangsamt noch gar verhindert.

Selbstverständlich kannst Du an der Feier teilnehmen.

Warum solltest du an deiner eigenen Jubiläumsfeier nicht teilnehmen dürfen?

Wenn du aber wegen einer psychischen Krankheit arbeitsunfähig bist, solltest du vielleicht bei der Feier auch auf "das Glas Sekt" verzichten.