Jubiläumsfeier...kann ich teilnehmen trotz Krankmeldung?
Ich hatte im September 2013 mein 40.jähriges Jubiläum bei der Stadtverwaltung. Nun findet im April die Feier anläßlich des Jubiläums in den Rheinterrassen statt. Ich bin aber aufgrund psychischer Krankheiten seit August 2013 arbeitsunfähig geschrieben (nicht bettlägerig). Kann ich an dieser Feier teilnehmen?
Danke für die Antworten!
4 Antworten
Ich finde die bisherigen Antworten etwas dünn. Es mag ja sein, dass es kein Dienstvergehen ist, an dieser Jubiläumsfeier teilzunehmen, allerdings würde ich empfehlen, hier nicht einfach während einer Krankschreibung zu erscheinen. Zunächst sollte der Arzt bestätigen, dass keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Sodann würde ich den Dienstherren/Personalabteilung/Vorgesetzten von einer solchen ärztlichen "Empfehlung" informieren und mein Erscheinen ankündigen. Anderenfalls besteht die Gefahr, wenn nicht sogar die Wahrscheinlichkeit, dass hier eine Beurteilung des Sachverhalts vorgenommen wird, die nicht in deinem Interesse wäre und gegen die du auch kaum etwas ausrichten kannst.
Ich finde die bisherigen Antworten etwas dünn.
Warum sollte man mehr schreibe, wenn alles gesagt ist?
MLoreley wird ja auch eine Einladung bekommen. Da kann sie dem AG sagen ob sie teilnimmt oder nicht. Rechtlich gibt es da keine Bedenken. Wenn ein AN z.B. eine Lungenkrankheit hat, steht auch einem Urlaub an der Nordsee nichts im Wege, genauso wie jemand mit einer Hautkrankheit ans Tote Meer reisen darf (fördert díe Gesundheit).
Wenn du nicht bettlägerig bist, kannst du dahin gehen, aber es macht keinen besonders guten Eindruck, wenn man lange fehlt und ausgerechnet zu einer Feier erscheint. Ich würde es nicht tun.
Danke für die Mühe.....
Du kannst während einer Arbeitsunfähigkeit alles tun, was die Genesung weder verlangsamt noch gar verhindert.
Selbstverständlich kannst Du an der Feier teilnehmen.
Danke, die Antwort hat mir sehr geholfen.....
Bitte gerne und viel Spass bei der Feier
Warum solltest du an deiner eigenen Jubiläumsfeier nicht teilnehmen dürfen?
Wenn du aber wegen einer psychischen Krankheit arbeitsunfähig bist, solltest du vielleicht bei der Feier auch auf "das Glas Sekt" verzichten.
Ganz vielen Dank.......herzliche Grüsse MONIKA
Vielen Dank. Jetzt bin ich erleichtert! D A N K E