Ist es zulässig, dass Gutscheine nur sechs Monate gültig sind?
Moin moin, ich habe folgende Frage bei Mediamarkt gibt es gerade ein Angebot zu dem es einen 500€ Gutschein gibt. Dieser ist jedoch nur 6 Monate gültig, ich wage mich zu erinnern, dass Gutscheine mindestens 3 Jahre gültig sein müssen? Stimmt das so? Hier der Passus bei Mediamarkt: "Der Geschenkcoupon ist bis zum 30.06.17 nur im Onlineshop einlösbar. Der Mindestbestellwert muss hierbei mindestens Euro 1 über dem Couponwert liegen und versteht sich exkl. Versandkosten und Serviceleistungen."
LG Tyll
5 Antworten
Hallo Tyll,
das stimmt nur so halb was Du schreibst. Ein Gutschein hat eine Gültigkeit von 3 Jahren, wenn Du in den Laden gehst und Geld gegen Gutschein tauschst. Etwas anderes betrifft Gutscheine, die man aufgrund von irgendwelchen Aktionen erhält. Beliebt sind da vor allem Cashback Aktionen. Die sind von der 3 Jahresregel ausgenommen und können beliebig befristet werden.
Sicherlich gibt es auch hier einige Grauzonen, wo man sich im Zweifel per Rechtsanwalt wehren müsste. Aber gerade bei Mediamarkt gehe ich eher davon aus, dass die sich gut informiert haben, was sie machen dürfen und was nicht.
Viele Grüße
DatSchoof
Erworbene Gutscheine haben 3 Jahre lang gültig zu sein.
Anders bei von Gutscheinen, die manche Unternehmen oder Warenhäuser im Rahmen einer Werbeaktion ihren Kunden kostenlos zukommen lassen. Selbstverständlich können solche Gutscheine auf eine beliebige Dauer befristet werden, denn dafür hat niemals jemand zuvor einen Gegenwert bezahlt.
Weil es eben kein Gutschein ist, für den Du etwas bezahlt hast - sondern ein Coupon, also ein Geschenk des Händlers, welches aber an Bedingungen geknüpft ist.
Gutscheine, die du selbst kaufst müssen vielleicht 3 Jahre gültig sein aber Geschenkcoupons nicht. Das ist ein Geschenk von der Firma an dich und sie bestimmen die Konditionen.
Wenn es ein geschenkter Gutschein ist bzw. ein Aktionsgutschein kann das Datum begrenzt werden.
Gutscheine die man bezahlt, müssen länger gültig sein.