Ist es zulässig, dass Gutscheine nur sechs Monate gültig sind?

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Hallo Tyll,

das stimmt nur so halb was Du schreibst. Ein Gutschein hat eine Gültigkeit von 3 Jahren, wenn Du in den Laden gehst und Geld gegen Gutschein tauschst. Etwas anderes betrifft Gutscheine, die man aufgrund von irgendwelchen Aktionen erhält. Beliebt sind da vor allem Cashback Aktionen. Die sind von der 3 Jahresregel ausgenommen und können beliebig befristet werden.

Sicherlich gibt es auch hier einige Grauzonen, wo man sich im Zweifel per Rechtsanwalt wehren müsste. Aber gerade bei Mediamarkt gehe ich eher davon aus, dass die sich gut informiert haben, was sie machen dürfen und was nicht.

Viele Grüße
DatSchoof

Erworbene Gutscheine haben 3 Jahre lang gültig zu sein.
Anders bei von Gutscheinen, die manche Unternehmen oder Warenhäuser im Rahmen einer Werbeaktion ihren Kunden kostenlos zukommen lassen. Selbstverständlich können solche Gutscheine auf eine beliebige Dauer befristet werden, denn dafür hat niemals jemand zuvor einen Gegenwert bezahlt.

Weil es eben kein Gutschein ist, für den Du etwas bezahlt hast - sondern ein Coupon, also ein Geschenk des Händlers, welches aber an Bedingungen geknüpft ist.


Gutscheine, die du selbst kaufst müssen vielleicht 3 Jahre gültig sein aber Geschenkcoupons nicht. Das ist ein Geschenk von der Firma an dich und sie bestimmen die Konditionen.

Wenn es ein geschenkter Gutschein ist bzw. ein Aktionsgutschein kann das Datum begrenzt werden.

Gutscheine die man bezahlt, müssen länger gültig sein.