Jobcenter Mehrbedarf Zöliakie Widerspruch abgelehnt?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

ich kann von einem Bekannten berichten, der auch Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen muss. Die Agentur für Arbeit hat ihn auch schon öfters versucht übers Ohr zu hauen und daher legte er bereits schon vier Mal Widerspruch beziehungsweise Klage gegen die Agentur für Arbeit ein.

Für die Klage ist das Sozialgericht zuständig und die Klage ist auch kostenlos. Das Sozialgericht ist immer auf Seiten des Schwächeren (also des Arbeitslosengeld II Empfängers) und versucht so gut wie möglich die Interessen des Arbeitslosengeld II Empfängers zu vertreten.

Mein Bekannter hat von den vier Klagen drei Mal Recht bekommen und es wurde zu seinen Gunsten entschieden. Er konnte auch immer nette Ausflüge machen und die Stadt anschauen, da die Fahrkosten übernommen wurden.

Bei dem einen Mal, bei dem er nicht Recht bekommen hat, war es auch nicht schlimm, da für ihn absolut keine Kosten entstanden sind.

Die Agentur für Arbeit versucht immer alles abzulehnen und geht hierbei mit den Arbeitslosengeld II Empfänger nicht ehrlich und korrekt um. Jedoch klagen die wenigsten, weil sie davor Angst haben und nicht wissen, wie es beim Sozialgericht ist. Das Sozialgericht ist aber immer auf Seite des Schwächeren (Arbeitslosengeld II Empfänger) und versucht diesem so gut wie möglich zu helfen.

Ich würde daher beim Sozialgericht klagen. Als Arbeitslosengeld II Empfänger entstehen einem dabei keine Kosten.

Bei meinem Bekannten stimmen nun die Arbeitslosengeld II Bescheide. So wissen die Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit, dass mein Bekannter notfalls klagt und das Sozialgericht immer auf Seiten des Schwächeren ist. Daher gehen sie nicht mehr das Risiko ein, ihn übers Ohr hauen zu wollen.

Alles Gute und viel Erfolg!

Horst00 
Beitragsersteller
 24.09.2018, 17:38

Vielen Dank für die Nachricht, ich denke auch, dass man hier versucht mich über‘s „Ohr zu hauen“. Ich werde klagen. Danke😊

Waldmeister1234  24.09.2018, 17:47
@Horst00

Hallo,

Danke für den Kommentar sowie für das Drücken des "Hilfreich" und des "Danke sagen" Buttons. Dies war nett.

Die Agentur für Arbeit versucht immer Kosten zu sparen und geht hierbei mit den Arbeitslosengeld II Empfänger nicht ehrlich um. Daher sollte man immer klagen, zumal das Sozialgericht immer auf Seiten des Schwächeren (also des Arbeitslosengeld II Empfängers) ist.

Sehr viele Klagen sind beim Sozialgericht erfolgreich und sehr oft bekommen die Arbeitslosengeld II Empfänger Recht. Jedoch haben die meisten Angst und wissen nicht, wie es beim Sozialgericht ist (der Agentur für Arbeit ist dies bekannt und daher versucht sie es immer, da sie denkt, dass schon nicht geklagt wird).

Aber eine Klage ist kostenlos und - wie gesagt - das Sozialgericht ist immer auf Seiten des Arbeitslosengeld II Empfängers. Daher kann ich nur raten zu klagen.

Viel Erfolg und alles Gute!

Wie du weiter gegen diese Ablehnung vorgehen kannst sollte in einer enthalten Rechtsbehelfsbelehrung stehen, es bliebe dann noch die Klage vor dem Sozialgericht, wenn du mit der Ablehnung nicht einverstanden bist !

Aber mit deinen ca.83 € liegst du falsch, deinem Kind stünden zwar bei dieser Krankheit 20 % zu bzw.diese werden als Mehrbedarf empfohlen, aber diese 20 % gehen vom individuellen Regelsatz aus und dieser beträgt derzeit für ein Kind von 6 - 13 Jahren 296 €, bei 20 % wären das also max.59,20 € pro Monat.

Horst00 
Beitragsersteller
 25.09.2018, 07:14

Guten Morgen, nein sonst erhalte ich keine weiteren Gelder. Die Klage ist in „Arbeit“. Vielen Dank nochmal. 😊

isomatte  25.09.2018, 07:20
@Horst00

Keine Ursache und viel Glück !

Horst00 
Beitragsersteller
 24.09.2018, 20:00

Vielen Dank für Deine Antwort 😊 nun ja 59€ und 24€ sind doch schon ein großer Unterschied. Zumindest in unserer Situation. Ich werde auf jeden Fall Klage beim Sozialgericht erheben. Vielen Dank nochmal.

isomatte  25.09.2018, 03:38
@Horst00

Bitte schön !

Bekommst du denn für dein Kind für andere chronische Erkrankungen schon einen oder mehrere Mehrbedarfe ?

Sollte das nicht der Fall sein, dann würde ich auf jeden Fall die Möglichkeit nutzen und dementsprechende Rechtsmittel einlegen, ich sehe da eine gute Chance durch eine Klage einen höheren Mehrbedarf zugesprochen zu bekommen.

Die Frage kann ich nicht beantworten.

Es stimmt, dass gf-Lebensmittel teurer sind. Allerdings kann man einige Dinge günstiger kaufen, wenn man weiß wo. DM hat Produkte, häufig Aldi immer mal. Auch Lidl.

Hier sind gerade Nudeln deutlich günstiger, als im Reformhaus!

Reis und Kartoffeln sind ja eh kein Thema!

Ich würde mal diese Brötchen ausprobieren, du kannst sie sehr gut auf Vorrat backen und einfrieren. Einfach auftauen lassen und evt. kurz auf den Toaster legen.

Ich finde, sie schmecken eh besser, als das gekaufte Zeug.

Brötchen – gf

 

500 g Quark

100 ml Öl

1 Ei

1 ½ Tl Salz oder: ½ Tl Salz und 2 El Zucker (nach Geschmack auch etwas Zimt, dann sind es fast Franzbrötchen)

300 g (Vollkorn)Reismehl

100 g Kartoffelmehl

1 Tl Backpulver

 

Alles verkneten, Brötchen formen und bei 180° ca. 15-20 min backen.

Lassen sich gut auf Vorrat backen und einfrieren!

Wenn es süß sein soll: backe Käsekuchen ohne Boden - da braucht man nichts extra!

Hier noch ein Keks-Rezept:

Ich hoffe er darf Mandeln oder Nüsse...

2 Eischnee mit 2 El Zitronensaft und ca. 120g Zucker samt 300g gemahlenen Mandeln verkneten.

Ausrollen und ausstechen oder einfach Kugeln formen und mit einer Gabel leicht platt drücken.

Ca. 10-12 min backen

125g gem. Mandeln, 125g gem. Nüsse, 120g Zucker, 2 Eier - verkneten, verarbeiten wie oben.

Diese Kekse halten sich lange in einer verschlossenen Dose und so ist es viel günstiger, als gf zu kaufen!

Ich hoffe, dass ich dir trotzdem etwas helfen konnte...

 

Horst00 
Beitragsersteller
 24.09.2018, 20:59

Vielen Dank für Deine Antwort. Leider haben wir bisher schon so ziemlich alle Brote/ Brötchen durchprobiert die es so gibt und bisher nichts gefunden was annähernd nach echtem Brot schmeckt. Also meist teuer bezahlt für etwas das nicht schmeckt. Es steckt auch tatsächlich in so vielen Sachen Weizen wo man es nie vermutet hätte dass die Auswahl begrenzt ist. Und mit neun Jahren hat man eben schon ein ausgeprägtes Repertoire an Dingen die man mag oder eben auch nicht. Es schmecken auch nicht alle Nudeln und da er wie gesagt noch andere Chronische Erkrankungen hat (unter anderem Diabetes, ist er/ wir ohnehin schon gestraft genug. Nun muss er auch noch Strickt drauf achten was er isst.)  trotzdem vielen Dank für die Rezepte.
Ich sitze gerade an der Klage. Ich denke man sollte sich nicht alles bieten lassen.
Schönen Abend noch 😊

Gestiefelte  24.09.2018, 21:06
@Horst00

ich weiß, dass vieles nicht schmeckt! Besonders die Sachen von Schneekoppe (?) sind total unlecker.

Glutenfrei essen und einkaufen ist täglich eine Herausforderung. Man muss sich sehr mit dem Thema befassen.

Rahmspinat, oh lecker?

Oh - blöd. Ist ja Mehl drin... auch hier heißt: selber machen. Helle Soße kochen - mit Reismehl z.B. und dann gehackten Spinat zufügen... Mit Salz und Muskat abschmecken und AUCH lecker.

Es gibt 20 Prozent vom Regelsatz - das wären bei Deinem Kind etwa 60 Ero.

Ich fürchte, Du wirst klagen müssen. Steht das nicht in der Ablehnung?

Oder das machen:

https://www.widerreden.de/einspruch-ablehnungsbescheid/

Horst00 
Beitragsersteller
 24.09.2018, 17:39

Vielen Dank für die Infos 😊