Bekomme ich am ende des Monats noch Geld vom Jobcenter?
Auf mein Bescheid steht drauf das es am 31.03.2017 abläuft. Das hieße dann das ich für nächsten Monat doch kein Geld bekomme? Bzw am 30.03.2017 für Monat April nix bekomme? Weil doch glaube immer einen Monat voraus gezahlt wird.. Oder wie läuft das ab?
Neuen Antrag hab ich aber Monat davor schon abgegeben. Den ich ausfüllen sollte.
Im Bescheid steht was drin von §blabla etc... 01.01.2017 bis 31.03.2017 in folgender Höhe bewilligt.
4 Antworten
nein du bekommst das letzte mal geld am 28.2. hast du bis dato keinen neuen antrag eingereicht, dann wirst du am 31.3. keine leistungen mehr bekommen.
wenn du leistungen weiter gezahlt haben möchtest, dann musst du einen weiterbewilligungsantrag einreichen. dieser ist mind. 6 wochen vor ablauf des bewilligungsablaufs einzureichen. wäre in deinem fall der 15.2. gewesen. somit musst du damit rechnen, dass es nach einreichen deines wba mind. noch bis mitte april dauert bis deine bedarfe weiter berechnet werden - vorausgesetzt du hast alle unterlagen die gefordert sind eingereicht. sonst wohl weiter länger.
wo in deiner frage stand das? nirgends. 24.2. ist zu spät. es kann sein, dass man mit der bewilligung fertig ist, muss es aber nicht. wenn du genaueres wissen möchtest, solltest du schleunigst ins jc gehen und dort vorsprechen.
wen das ein weiterbewillugungs Antrag war den du gestellt hast dann hat man oft bis zu 7 tagen später den neuen Bescheid. damit wäre dere neue ab dem 1. 4 gültig und das wird auch weiterhin dann bezahlt wen die Bewilligung bis Montag nicht da ist gehe nochmal hin.Ansonsten gibt es kein Geld mehr.
Frage nach den wen das nicht bis zum 22-25 geklärt ist kommt das Geld nicht mehr pünktlich.
Genau das heißt es - du bekommst am Ende des Monats kein Geld, sofern es keine Weiterbewilligung gibt.
Du wirst erst Geld bekommen, wenn Dein Weiterbewilligungsantrag bearbeitet wurde.
Hab ich aber schon einen Monat davor abgegeben.
Und dann versteh ich nicht was der Satz soll
leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetztbuch (SGB II ) werden nunmehr vorläufig (§41a SGB II) für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.03.2017 in folgender Höhe bewilligt
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/41a.html
Der Grund für die vorläufuge Bewilligung müsste angegeben sein. Möglicherweise fehlen Unterlagen.
Steht nur das ich jede Änderung mitteilen soll. Umzüge, etc..
Die müssen doch mitteilen ob Weiterbewillig wird oder abgelehnt?
Klar bekommst Du eine Bescheid darüber. Bis Ende März ist ja noch ein bisschen hin.
Öhm? Ich hab den Antrag im letzten Monat erhalten zum Ausfüllen So am 20. Und diesen auch im Letzten Monat so am 24.02 abgeben.