Japanische Staatsbürgerschaft wenn dort geboren?
Hey. Meine Tante (Deutsche) hat ihre Tochter in Japan zur Welt gebracht. Ist das Kind jetzt Japanerin also hat es die Staatsbürgerschaft?
2 Antworten
Nein, in Japan gilt nämlich für die Verleihung der Staatsbürgerschaft das Abstammungsprinzip (Jus sanguinis), nicht das Geburtsortsprinzip (Jus soli).
Welche Länder das wie handhaben findest du übersichtlich auf den englischen Wikipediaseiten:
https://en.wikipedia.org/wiki/Jus_sanguinis
https://en.wikipedia.org/wiki/Jus_soli
Wie du schon von den anderen Usern erfahren hast, in Japan gilt Jus Sanguinis, das "Blutrecht" bzw Abstammungsprinzip.
Um die Frage vollstaendig beantworten zu koennen, muesstest du uns auch noch sagen, ob der Vater Japaner ist oder nicht. Wenn nicht, dann bekommt das Kind nicht die japanische Staatsbuergerschaft.
Gruesse aus Tokyo,
Johannes
Wenn der Vater Japaner ist, dann kann das Kind die Staatsbuergerschaft bekommen. Sollte das Kind bei Geburt zwei Staatsbuergerschaften (die des Vaters und die der Mutter) haben, dann muss es sich, bei erreichen der Volljaehrigkeit, fuer eine der beiden entscheiden. Doppelstaatsbuergerschaften sind auch in Japan nicht erlaubt.
Wenn er Japaner ist?