Japanische Staatsbürgerschaft wenn dort geboren?

2 Antworten

Wie du schon von den anderen Usern erfahren hast, in Japan gilt Jus Sanguinis, das "Blutrecht"  bzw Abstammungsprinzip.

Um die Frage vollstaendig beantworten zu koennen, muesstest du uns auch noch sagen, ob der Vater Japaner ist oder nicht. Wenn nicht, dann bekommt das Kind nicht die japanische Staatsbuergerschaft.

Gruesse aus Tokyo,

Johannes

February14 
Beitragsersteller
 23.05.2017, 07:17

Wenn er Japaner ist?

yohanesu  23.05.2017, 12:14
@February14

Wenn der Vater Japaner ist, dann kann das Kind die Staatsbuergerschaft bekommen. Sollte das Kind bei Geburt zwei Staatsbuergerschaften (die des Vaters und die der Mutter) haben, dann muss es sich, bei erreichen der Volljaehrigkeit, fuer eine der beiden entscheiden. Doppelstaatsbuergerschaften sind auch in Japan nicht erlaubt.