doppelte Staatsbürgerschaft aserbaidschanisch/ deutsch
Hallo Leute hab eine Frage.. Meine Familie ( ich, mein Mann und meine älterste Tochter) ist 1997 nach Deutschland aus Aserbaidschan als judische Kontingentflüchtlinge angereist.. 1998 haben wir noch eine Tochter bekommen. Im Jahr 2005 haben wir alle deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.. Als Flüchtlinge konnten wir unsere aserbaidschanische Staatsbürgerschaft behalten. Allerdings bekam unsere kleine Tochter, die in Deutschland geboren ist, ein Schreiben ,wo steht, dass sie nach" Optionspflicht " mit 18 Jahre aserbaidschanische aufgeben muss, sonst verliert sie deutsche Staatsbürgerschaft. Sie wird bald 14 und wir machen uns große Sorgen. Wir haben unsere aserbaidschanische Pässe damals im 2005 nicht verlängert haben...Wir sind aber immer noch aserbaidschanische Bürger.. P.S: Aserbaidschan akzeptiert doppelte Staatbürgerschaft nicht. Brauche einen Rat.. Wer weißt Bescheid? was sollen wir jetzt machen?
4 Antworten
Frag Deinen Berater beim Amt,Ihr habt doch Berater und Dolmetscher oder? Oder mal bei der Aserbaidschanischen Botschaft fragen.
nein,dass schafft Ihr auch ohne Anwalt!
wenn die ganze Familie unter Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit anno 2005 eingebürgert wurde kann es keine Optionspflicht geben. Die Optionspflicht gibt es nur wenn beide Elternteile ausländische Staatsangehörigkeiten haben. Holt also euren damaligen Einbürgerungsbescheid raus und prüft, ob da etwas zur Tochter steht. Wenn da nichts steht seid ihr ohne wenn und aber eingebürgert und die deutsche Seite kann nichts verlangen. Wenn ihr nicht mehr nach Aserbeidschan fahren werdet, kann es euch vollkommen egal sein, was die wollen.
Meine kleine Tochter hat damals mit ihrem Einbürgerungsbescheid noch ein Schreiben bekommen, in dem auch steht, dass sie mit Volljährigkeit sich entscheiden muss welche Staatsbürgerschaft sie behalten möchte.. Danke für ihre Mühe..
Wenn dieses Schreiben im Bescheid steht, dann muss Ihre Tochter sich entscheiden. In diesem Falle wäre die aserbaidschanische Staatsbürgerschaft aufzugeben. Den rest müssten die Ämter erledigen.
nichts, warum auch.
ist das nicht völlig egal, was im paß steht?
Das ist auch ein Problem!! Von aserbaidschanische Seite aus dürften wir nicht deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Wir mussten erst aserbaidschanische aufgeben, da Aserbaidschan keine doppelte akzeptiert. Da wir momentan keinen gültigen aserbaidschanischen Pass ( 7 Jahre abgelaufen) haben. Und meine Tochter muss mit Volljährigkeit aserbaidschanische Bürgerschaft aufgeben, weil sie deutsche behalten möchte. Sie spricht nur deutsch, sie fühlt sich als Deutsche, sie war NIE in ihrem Leben in Aserbaidschan. Nach Abstammungsprinzip ( Deutsche Gesetz) hat sie doppelte von Eltern geerbt. Erlich gesagt , habe ich auch Angst aserb.Bootschaft in Berlin anzurufen, da wir große Probleme haben können. Sollen wir vielleicht ein Anwalt anzuschalten?