Bekomme ein teilzeit Job

2 Antworten

Kommt ganz darauf an,wie deine persönlichen Umstände bzw.Bedarfe nach dem SGB - ll sein würden,wenn man deine Freibeträge die du auf dein Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll hast,von deinem Nettoeinkommen abgezogen hat !

Es käme dann ggf.Wohngeld oder auch eine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter in Frage.

Man müsste halt erst einmal wissen,wo und mit wem du wohnst,was diese für Brutto / Nettoeinkommen haben,oder auch Kindergeld / Unterhalt usw. / was du selber an Brutto / Netto verdienen würdest,wie alt du bist und was du für deine Wohnung an Warmmiete zahlen musst.

Dann könnte man sehen,was für dich ggf.passen würde,entweder Wohngeld oder doch eine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter.

Jeder, der nen TZ-Job hat, kriegt Wohngeld, Essensgeld, geldwerte Zuwendungen.. Sozialticket DB und ÖPNV.. einheitlich u beantragen über das Standesamt Deines Wohnortes.

Ralkana  03.09.2014, 16:21

HaHaHa

norahilde 
Beitragsersteller
 03.09.2014, 15:11

Danke schön