Jäger auf meinem Privatgrundstück erlaubt auch ohne meine erlaubnis?
Guten Abend,
Ich habe ein Großesgrundstück etwas höhergelkegen am Haus. Dieses ist auch eingezäunt. Trotzdem laufen ständig Jäger darauf udn schießen. ich habe viele freilaufende katzen die sich da oben tummeln, und ich raste jedesmal aus und schmeiß die Jäger runter. Ich habe mit dem Ordnungsamt und anderen Leuten gesprochen, diese meinten die haben das recht dazu auch ohne meine Einwiligung. Sag mal spinne ich? Das ist doch mein Grund und Boden (für das ich auch zahle)
Stimmt das? was soll ich noch tun?
P.:S Die meinten auch weil es nicht direkt mit dem haus eingezäunt ist (stimmet nicht, der zaun meiens hofes ist mit diesem verbunden und laut Liegenschaftsamt gilt dies als ganzen grundstück und so wird es auch immer vermessen)
12 Antworten
soweit ich weiß dürfen jäger tiere zb rehe auf deinem grundstück schießen (solange sie dich nicht unmitelbar in gefahr bringen oder belästigen) da das grundstück dein eigentum ist jedoch nicht die lebewesen usw da muss man auch zwischen pacht und so unterscheiden. das heisst theoretisch dürften sie tiere auf deinem grundstück schießen praktisch aber nicht wenn du ihnen verbietest Dein grundstück zu bereten!. das geht aber nur wenns dein grundstück ist dann darfste ihnen den zutritt verbieten ansonsten bei pacht/miete mit vermieter auseinander setzen!
Grundstück ist gekauft eigentum.
Hab das gefunden: Nach deutschem Recht steht das Jagdrecht dem Grundeigentum zu. Es ist gleichzeitig eine Pflicht; der Eigentümer kann die Jagd auf seinem Besitz nicht verbieten. Zu unterscheiden ist das Jagdrecht, welches grundsätzlich jeder Grundbesitzer innehat, vom Recht auf die tatsächliche Ausübung der Jagd, welches an zahlreiche Bedingungen geknüpft ist. Die Ausübung des Jagdrechts ist nur in Jagdbezirken erlaubt und auch dort, mit Ausnahme der Jagd zur Schädlingsbekämpfung, nur außerhalb von „befriedeten Bezirken“ (zum Beispiel Wohngrundstücken, Gärten etc.) Alle Grundflächen innerhalb eines Jagdbezirks gehören diesem an.
Wollen die mich vera*****?
"Mit Ausnahme der Jagd zur Schädlingsbekämpfung" - da heißt es dann, sie wären hinterm Fuchs hergewesen.
Auf ein befriedetes Grundstück darf niemand, wenn du es nicht erlaubst.
Die Frage ist jetzt, ob es befriedet ist. Das ist es, wenn es eingezäunt ist.
Das Grundstück ist komplett eingezäunt!
Nur weil ein Grundstück eingezäunt ist, heißt das noch lange nicht, dass es auch "befriedet" ist!!
Kannst nichts dagegen machen, dürfen die machen. Zu Recht.
Ja, haben die ! Leider. Die laufen auf meiner Pferdeweide auch immer rum und wenn die ohne Ankündigung hier rumballern, habe ich Mühe, die Pferde einzufangen und in den Stall zu stecken (ist mir sicherer).
Ja, die haben das Recht auf deinem Eigentum zu jagen. Lies hier mal nach bei Wikipedia, vor allem das Kapitel unter "ab 1848"
"Die Ausübung des Jagdrechts ist nur in Jagdbezirken erlaubt und auch dort, mit Ausnahme der Jagd zur Schädlingsbekämpfung, nur außerhalb von „befriedeten Bezirken“ (zum Beispiel Wohngrundstücken, Gärten etc.)"
Das ist genau dein Fall. Erstatte also Anzeige.