Motorrad Totalschaden- Versicherung kündigen?
Hallo,
Eine Freundin hat eine Unfall gemacht. Nun ist die 4000€ Maschine schrott. Die Schuldfrage noch offen und das wird wahrscheinlich einige Wochen noch dauern.
Kann man die Versicherung bei solch einem Fall sofort kündigen? Sie ist bei der HUK.
Den das Motorrad ist alles andere als reparierbar. Und nächstes Jahr wird sie erstmal nicht fahren.
Bedanke mich
6 Antworten
Wenn das moped platt ist wird es ja wohl eh abgemeldet, dadurch ist die Versicherung eh erstmal quasi stillgelegt...meldet sie ein neues an kann sie ja ohne Probleme ne andere Versicherung nehmen...
Alles klar danke
Natürlich kann man das Moped abmelden und damit auch die Versicherung kündigen.
Schon immer. Das kann dir sicher dein "Makler/Berater" noch mal erklären.
Und dann, wenn die kommen, wird rückwirkend zum Abmeldetag beendet und etwaige Schäden danach nicht mehr bezahlt? Lachnummer!
Der Fragesteller hat ein Motorrad mit Totalschaden. Welche Schäden will er da noch versichern? Schlaumeier!
Dann denke mal nach, nur ein wenig?
Auch Schrottfahrzeuge brennen, kann gerade in Lübeck angeschaut werden.
Aber darum geht es hier eigentlich gar nicht. Hier geht es darum, wer den Vertrag beendet, und von allein geht das eben nicht. Das bestimmt allein der VN.
Das Ding steht bei einem Gutachter. Dort ist es über die Betriebsversicherung versichert.
Nochmal für Langsame:
Die Frage lautete "Kann man die Versicherung bei solch einem Fall sofort kündigen?"
Einfache Frage, einfache Antwort:
"Ja, kann man!"
Nein, kann nicht gekündigt werden. Abmelden ist kein Kündigungsgrund.
Der Vertrag kann natürlich beendet werde, das passiert aber nicht wie von Dir behauptet von alleine, das kann nur der VN auslösen.
Doch, Wegfall des versicherten Risikos ist ein Kündigungsgrund. Frag mal bitte deinen "Berater/Makler". Aber vielleicht taugt der ja auch nichts.
Wenn das Risiko weg ist, kann auch nicht mehr gekündigt werden, der Vertrag wird wegen Wegfall ganz banal aufgehoben/beendet, nichts anders schreibe ich seit Monaten.
Wer teilt den Wegfall der Versicherung mit, die Zulassungsstelle etwa, unsere jedenfalls nicht?
Wer teilt den Wegfall der Versicherung mit, die Zulassungsstelle etwa, unsere jedenfalls nicht?
Auch deine Zulassungsstelle -sofern in Deutschland- informiert die Versicherung über die Abmeldung, ebenso erfolgt eine Info an den Zoll, ehemals Finanzamt bezgl. der Kfz-Steuer, dies alles wird taggenau mit dem Tag der Abmeldung verrechnet.
Der Vertrag kann natürlich beendet werde, das passiert aber nicht wie von Dir behauptet von alleine, das kann nur der VN auslösen.
Nach spätestens 18 Monaten läuft der nach Abmeldung ruhende Vertrag -welcher hier bei der Frage für den FS irrelevant ist- aus.
Was denn jetzt, meine These bestätigst Du jetzt doch, warum?
"Deine" Zulassungstelle informiert also nicht über die Verschrottung/den Verkauf und ordnet nicht das Ende der Versicherung an.
Die Versicherung beendet auch nicht den Vertrag aufgrund der Abmeldung.
Son wirres Zeugs bekommt man hier auch nicht alle Tage!
Son wirres Zeugs bekommt man hier auch nicht alle Tage!
Nein, die bekommt man aber immer von dir in Hülle und Fülle, bist halt so ziemlich wirr im Kopf 🤷♂️
Aber das wurde dir ja nun schon sehr oft mitgeteilt von verschiedenen Usern und solltest so langsam mal handeln um dies abzustellen.
Ich weiß, wer kann denn heute noch die Wahrheit vertragen, wir können, zum Glück.
Ok, dauert eine Anmeldung lange ? Oder kann man das auch telefonisch?
Was willst du anmelden?
Nein,nur mit papieren bei der Zulassungsstelle
Er meinte bestimmt abmelden
Das geht nur unter Vorlage des Fahrzeugscheins und des Kennzeichens.
Du musst zur KFZ Zulassungsstelle gehen, nein du kannst nicht Anrufen.
Dort musst du PERSÖNLICH dein Pkw/Moped etc abmelden, du musst auch ein Bericht vorlegen das deine Maschine einen Totalschaden hatte, ansonsten kannst du diese nicht abmelden.
"Dort musst du PERSÖNLICH dein Pkw/Moped etc abmelden, du musst auch ein Bericht vorlegen das deine Maschine einen Totalschaden hatte, ansonsten kannst du diese nicht abmelden."
Das ist Unsinn.
Stimmt genau
Sehe ich genau so!! ^^ von wegen Bericht vorlegen das es ein Totalschaden ist. Das Internet halt ^^
Also das Kennzeichen muss man mitnehmen für die Abmeldung ? Darf man das überhaupt? Der mein Motorrad ist beim Gutachter
Natürlich, das wird entstempelt.
Ja,Kennzeichen u fahrzeugpapiere u brief
Brief ist nicht nötig.
Na wenn du meinst
Ich meine nicht, ich weiß! Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil 1und Identifikationsdokument (Reisepass, Führerschein oder "Personalausweis")
Schreiben das es Unsinn ist aber keine Gegenargumente bringen ?
Ahjo, und nein ist es nicht.
Das Moped hat ein Totalschaden, ergo wird es verschrottet, dadurch sollte er Verwertungsnachweis bekommen.
Das muss er vorlegen damit es keine Probleme gibt mit der Versicherung, meldet er es einfach so ab bleibt die Versicherung vorhanden.
"...wird es verschrottet..."
Wo steht das?
"...meldet er es einfach so ab bleibt die Versicherung vorhanden."
Das ist auch falsch.
-.- ^^ klar jedes Motorrad wird einfach sofort verschrottet wenn es einen Unfall hatte :D sehr klug
also ich bin jetzt 41- hatte schon 16 Autos und 8 Motorräder . kein Fahrzeug hatte einen Totalschaden. ich ahbe schon 15 Autos abgemeldet und 8 motorräder- soll das heißen ich habe jetzt 23 Versiecherungen ?
aber zum glück habe ich nach jeder abmeldung- eine Bestätigung von der versicherung bekommen und meine restlichen Beiträge zurückbekommen .
Fazit: fahrzeug abmelden- Versicherung ist beendet
Natürlich bleibt die Versicherung vorhanden, wäre ja fatal, wenn es anders wäre!
Du solltest Dir eine seriöse suchen und Finger lassen von aberwitzigen Onlinern.
Nein, eben nicht. Es darf ja sogar nach der Anmeldung noch damit durch ganz Deutschland gefahren werden bis 24.00 Uhr und danach beginnt die kostenfreie Ruheversicherung.
Der Vertrag wird beendet, wenn ich es möchte, basta.
Du solltest Deinen Oneliner wechseln, wenn er Dir so etwas wichtiges verweigert!
"Natürlich kann man das Moped abmelden und damit auch die Versicherung kündigen."
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Der Fragesteller braucht keine Versicherung mehr für dieses Fahrzeug. Was ist daran fatal?
Und wer sagt das der Versicherung, dass der VN keine mehr benötigt? Die Zulassungsstelle jedenfalls nicht.
Und bei meiner gibt es auch keine Kündigung (ist ja negativ in der Statistik), bei meiner wird schlichtweg der Vertrag wegen Wegfall des Risikos beendet, das muss der VN aber auch so sagen/wollen.
Die Zulassungsstelle meldet die Außerbetriebsetzung an die Versicherung. Eine gute Versicherung setzt sich daraufhin mit dem Versicherungsnehmer in Verbindung.
das hat nix mit Oneliner zu tun- ich hatte schon Fahrzeuge versichert- da gab es noch keine Versicherung im Internet.
hier geht es ja um einen Totalschaden- da braucht man keine weitere Versicherung mehr. Er geht zur Zulassungsstelle , meldet das teil ab und der Vertrag mit der Versicherung ist erloschen ab 24 uhr . Da ist auch nix negativ in der Statistik - das wäre nur der Fall, wenn die Versicherung den Vertrag beendet.
Quatsch mit Sauce, eine Zulassungsstelle kann keinen Vertrag beenden, meine hier jedenfalls nicht.
das macht ja auch nicht die zulassungsstelle- Die informieren die Versicherung, das das fahrzeug abgemeldet ist und damit ist der Vertrag dann auch beendet.
Eben nicht, der wird beendet, wenn der VN darum bittet/es verlangt. Meist nicht einmal möglich, weil die Kiste noch in seinem Besitz ist.
Schaue mal in die AKB, was dort so zu diesem Thema alles steht und somit vereinbart wurde.
Beispiel Württhembergische, Zitat:
Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen oder Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes
habe ich noch nie so gemacht- soll das heißen ich habe jetzt 23 KFZ Verträge angesammel in 23 jahren und brauchte noch nie einen zahlen ?
aber Spaß bei seite.
Das eine VErsicherung erlischt- steht in jedem Vertrag unter Sonderkündigungsrecht.
Merke, es gibt nichts zu kündigen. Siehe Württhemb..
ja, davon rede ich doch. Es gibt nix zu kündigen wenn das Fahrzeug abgemeldet oder verschrottet wird.
man geht mit seinen PApieren und Nummerschild zur Zulassungsstelle- meldet das ding ab- die melden es der Versicherung- 7 tage später bekommt man von der Versicherung bescheid- bit der Beitragsrechnung bis zum tag XY ( tag der abmeldung) = Vertrag beendet ( so mache ich das seit 23 jahren.
Sei endlich mal lernwillig. Bei Deinen vielen Kisten hast Du bestimmt immer die SF-Klasse auf das neue Fahrzeug mitgenommen, oder hat das Dein Berater etwa gegen Deinen Willen einfach so gemacht.
Noch mal, ohne Zustimmung des VN kann auf Hinweis von der Zulassungsstelle kein Vertrag beendet werden. Die Vers.weiß doch auch gar nicht. dass das Ding geschrottet und verkauft wurde, von wem?
ich hatte tatsächlich für jedes Fahrzeug eine andere Versicherung- öfters hatte ich auch mal 1-2 Wochen gar kein Fahrzeug.
Ich habe noch NIIEEEEEEEE der Versicherung gesagt- das ich den Vertrag beende.
Wieso auch- Die versicherung bekommt von der zulassungsstelle eine Nachricht das das Fahrzeug was angemeldet war nicht mehr angemeldet ist. Genau der selbe hinweis geht auch an die Generalzolldirektion für die Fahrzeugsteuer.
nach der Abmeldung kommt die neu berechnete Steuer vom zoll, bis zum tag der Abmeldung und von der Versicherung auch die berechneten Beiträger der Versicherung.
wieso du das anders machst , weiß ich nicht- ich gehe den einfachen weg - klappt ja nun schon seit 23 Jahren
Und wie bist Du an die SF-Klasse gekommen, über die Zulassungsstelle etwa, nach deren Tipp an die neue Versicherung?
in dem man der neuen Versicherung sagt bei welcher SF man vorher war und bei welcher Versicherung. Die fragen dann bei der alten Versicherung nach ( da daten bleiben bei der alten Versicherung gespeichert und die SF verfallen auch nicht. )
Aber was hat nun die SF-Klasse mit der Abmeldung und Kündigung eines Fahrzeuges zu tun ?
Seit wann verfallen die nicht mehr? Und was bitte steht im Antrag, um die zu bekommen? Einfach mal nachschauen, wenn es Dir nicht einfällt.
meine sind noch nie verfallen ( bin jetzt bei SF 18 - ) war zwischendurch auch mal 4 Jahre im ausland und hatte da kein Fahrzeug angemeldet. wieder hier angekommen, auto gekauft- günstige Versicherung im Internet gefunden- angerufen, Daten durch gegeben- welche sf ich vorher bei der anderen Versicherung war- fertig, sf wieder übernommen.
man kann seine SF-klasse zu jeder versicherung mit nehmen wie du willst- auch wenn du ein paar jahre pause zwischendurch machst
Man kann nur, wenn sie auch frei ist, aber auch das ist Dir egal, ich weiß, viele Autos schon und Ausland auch und so. Geht alles von alleine. Hast Du das gut, als einziger in Deutschland.
alle die ich kenne machen das so - das hat nichts mit einziger zu tun. Das ist der normale weg.
Wenn das Motorrad einen Totalschaden hat, kannst du es abmelden und die Versicherung wegen "Fortfall des Risiko" kündigen.
Wenn das Fahrzeug abgemeldet wird, endet der Vertrag.
Das wäre fatal, und stimmt so auch nicht, und das kennst Du auch anders.
Ja, du spielst auf die beitragsfreie Ruheversicherung an. Aber in diesem Fall hat das Auto ja einen Totalschaden erlitten.
Und?
Ändert doch nichts daran, dass eine Versicherung von alleine den Vertrag eben nicht beendet.
Fahrzeug abmelden und gut ist.
Seit wann ist das so? Bei meiner beginnt mit der Abmeldung die kostenfreie Ruheversicherung.
....schon immer so, da ich ein Totalschaden gewiss nicht mehr erneut anmelde und zulasse und ein anderes Motorrad kann die vorherige Versicherung ruhen wie sie möchte.
Bin halt anders als Du, der wertlosen Schrott erneut anmeldet 🤷♂️
Warum so kühn bei so wenig Wissen?
Wer bitte teilt der Versicherung mit, Schrott, und Verkauf?
Muss ich der Versicherung gar nicht mitteilen, dies betrifft zulassungsrecht und hat mit der Versicherung nix zu tun.
Ebenso wenn ich das Häufchen Schrott verkaufe.
Für die Versicherung ist es nur relevant wenn ich dieses wieder anmelden würde, was hier bei einem Haufen Schrott nicht der Fall und auch gar nicht die Frage ist 🤷♂️
Du bist immer wieder seltsam, wirst Du jemals normal ? Schade das man Nutzer hier nicht blockieren kann, so bin ich immer wieder gezwungen deine geistigen Ergüsse zu lesen 😂
40 EUR wer die Zulassungstelle nicht über einen Verkauf informiert, einfach mal zuhören bei der nächsten Fortbildung.
Und die AKB gelten eigentlich auch für Dich, der VN ist verpflichtet einen Verkauf mitzuteilen.
Zudem, keiner zwingt Dich, Du kannst Dich doch löschen lassen.
40 EUR wer die Zulassungstelle nicht über einen Verkauf informiert
Was ein Quatsch, aber kennt man nun mal von dir 🤷♂️
Zudem, keiner zwingt Dich, Du kannst Dich doch löschen lassen.
Davon werden deine geistigen Ergüsse auch nicht besser 😂
Was hilft wenn ich dich lösche, kann ich aber nicht.
Google also auch kaputt, Zitat:
Im Ergebnis sollte also stets sowohl die Zulassungsbehörde als auch die Versicherung informiert werden, wenn das Fahrzeug veräußert wird bzw. wenn ein Halterwechsel eintritt.
Die pflichtwidrige Unterlassung der Veräußerungsanzeige ist nach § 48 Nr. 13 FZV eine Ordnungswidrigkeit.
LOL, er soll ja kein zugelassenes Fahrzeug verkaufen.
Er soll es abmelden.
Da denkt man das deine Ahnungslosigkeit nicht übertroffen werden kann, wieder geirrt, Du belegst gegenteiliges 😂
Zudem es in der FZV §48 Nr. 13 um folgendes geht:
2) Wer einen Personenkraftwagen verwendet
3 für eine Beförderung von behinderten Menschen zu und von ihrer Betreuung dienenden Einrichtung
hat dies vor Beginn und nach Beendigung der Verwendung der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Wer ein Fahrzeug ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet (Mietfahrzeug für Selbstfahrer), hat dies nach Beginn des Gewerbebetriebs der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich schriftlich oder elektronisch anzuzeigen, wenn nicht das Fahrzeug für den Mieter zugelassen wird. Zur Eintragung der Verwendung des Fahrzeugs im Sinne des Satzes 1 oder des Satzes 2 ist der Zulassungsbehörde unverzüglich die Zulassungsbescheinigung Teil I vorzulegen.
😂😂😂
Du bist echt der Knaller, von nix Ahnung davon aber eine ganze Menge, dies ist an Peinlichkeit kaum zu übertreffen.
...aber ich bin mir sicher das Du es bestimmt erneut topst 👍🏼
Wieso ich, google bestätigt mein Wissen, Begriff Zitat kannst Du also auch nicht umsetzen?
Tatbestandsnummer, wenn Du denn schon kennst, was das ist: 813624
Ich kenne den, wen Du mir nun noch rasch den Zusammenhang mit einem abgemeldeten Fahrzeug erklärst 🙄
google bestätigt mein Wissen,
Das dein Wissen aus Google besteht, erklärt so einiges.
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Ich schreib es auch noch extra, dass Du es erneut topst 😂 Ich muss schon sagen auf dich ist Verlass 🤷♂️
Ich weiß, bin ich doch lernwillig und lernfähig.
Es geht um den Verkauf vom Schrott, denn nur dann wird ja der Versicherungsvertrag abgerechnet.
Und den muss der VN seiner Versicherung und seiner Zulassungsstelle nunmal mitteilen. Schön, dass Du das jetzt endlich begriffen hast.
Seit wann ist das so?
Bei meiner beginnt mit der Abmeldung die kostenfreie Ruheversicherung.