Italien geblitzt mit Mietwagen?
Hallo ich war in der letzten Woche mit einem deutschen Mietwagen in Italien im Urlaub. Ich habe ziemlich blauäugig geglaubt, dass die blauen Schnellstraßen Autobahnen sind und habe nun sehr große Sorgen, dass in den kommenden Wochen eine hohe Anzahl an Bußgeldbescheiden ankommen.
Jetzt stellen sich mir sehr viele Fragen.
1.In Italien wird meist von hinten geblitzt. Bemerke ich überhaupt ob ich geblitzt worden bin?
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Wenn ich von hinten geblitzt werde gibt es kein "Beweisfoto" des Fahrers. reicht ein Foto von hinten vom Nummernschild aus um mich zu belasten? Nach deutschen Recht muss ich als Fahrer identifiziert werden oder? Wie ist da die Regel mit unterschiedlichen Gesetzten?
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Da ich mit einem Leihwagen unterwegs war gehe ich davon aus dass die Bescheide beim Vermieter ankommen. Wie ist dort der weitere Ablauf? zahlt dieser die Strafen und bucht die Kosten auf meine Kreditkarte? 3.1 sollte er die Kosten auf meine Karte verbuchen werde ich darüber benachrichtigt? 3.2 da ich davon aus gehe das eine enorme Strafsumme entstanden ist...Was passiert wenn meine Kreditkarte nicht weiter belastet werden kann und das Vermieterunternehmen keine Gelder von meinem Konto einziehen kann?
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Habe ich überhaupt die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen und kann ich einen Anwalt einschalten wenn das der Schriftverkehr der italienischen Behörden über das Vermieterunternehmen läuft.
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Bußgeldbescheide können in Deutschland eingetrieben werden. Wie würde der Ablauf aussehen wenn ich nicht bezahle?
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Nach wie viel Wochen kommen Bescheide ein? Gibt es Tag X bis dem Bescheide gültig sind? Bzw wann laufen Bescheidfristen aus?
Ist meine eigene Schuld dass ich mich genügend informiert habe. Ich freue mich über sachliche Antworten zu meinen Fragen.
Besten Gruß!
6 Antworten
Der Busgeldbescheid geht an den Autovermieter. Der ist verpflichtet, dich als Fahrer zu benennen. In der Regel schickt dir der Vermieter dann auch noch eine Rechnung- für das Erteilen der Auskunft
Das kann ein paar Wochen dauern!
Es ist egal ob du nach deutschem Recht als Fahrer identifiziert werden musst. Wenn das in Italien nicht nötig ist, gilt auch dieses Foto als Beweisfoto. Leider glauben viele Ausländer, dass sie, wenn sie in den Urlaubsländern nur von hinten geblitzt werden, nicht bezahlen müssen. Hier gilt aber nicht deutsches Recht, sondern jenes des jeweiligen Landes!
Um ewigen rechtlichen Streitereien aus dem Weg zugehen, rüsten die Länder aber ihre Radarüberwachung auf und blitzen auch vermehrt von vorne. So kommt dann keiner mehr ums Zahlen herum.
Ob du geblitzt wurdest, musst du nicht erkennen, v.a. wenn der Blitz von hinten kommt. Das merkt man höchstens in der Nacht.
1. Da du den Verstoß im Ausland begangen hast, gelten die dortigen Gesetze. Somit ist das Blitzen von hinten legitim.
2-4. Wie bei jeder Autovermietung auch üblich, muss die Vermietung eine Aussage gegenüber der Behörde machen, wer zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug gemietet hat. Dann bekommst du den Bescheid per Post und kannst Stellung dazu nehmen oder eben einen Juristen zu Rate ziehen. Dieser sagt dir dann auch verbindlich, was im Falle einer Nichtzahlung auf dich zukommt.
Die Vermietung wird dir im Zweifelsfall eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.
5. Solltest du geblitzt worden sein, kommt es schon rechtzeitig an. 5 Jahre haben die nach meinem Wissenstand Zeit.
Der Link ersetzt keine juristische Beratung, aber soll dir mal einen kleinen Anhaltspunkt geben.
http://www.focus.de/auto/ratgeber/kosten/geblitzt-im-urlaub-auch-fuer-alte-tickets-italien-vollstreckt-jetzt-geldbussen-in-deutschland_id_5505059.html
Viel Glück
REK
Servus, bei mir sieht es ähnlich aus. Meine Frage: Kann die dt. Mietwagenfirma die Geldstrafe vom der hinterlegten CC einfach abbuchen, oder werden NUR die Kosten für "die Erteilung der Auskunft" (Fahrerdaten an ital. Behörde gegeben) berechnet/abgebucht ?
….Dazu kommt, ich habe keinen deutschen bzw. europ. Wohnsitz ;-)
wenn du mit dem Mietwagen unterwegs warst, hat ja der vermieter von dem Auto deine Daten und du bekommst den strafzettel